In welchen Abständen darf man Mahnungen schreiben

Hab mal ein Frage. In welchen zeitlichen Abständen darf man Mahnungen schreiben. bzw. gibt es hierfür eine Mindest-Zeit-Abstand zwischen der ersten, zweiten und dritten Mahnung?

Brauche etwas mit einem Rechtsverweis. Also kein „ich glaube…“

DANKE

Hab mal ein Frage. In welchen zeitlichen Abständen darf man
Mahnungen schreiben. bzw. gibt es hierfür eine
Mindest-Zeit-Abstand zwischen der ersten, zweiten und dritten
Mahnung?

Brauche etwas mit einem Rechtsverweis. Also kein „ich
glaube…“

Hallo guten Tag,es sind drei Mahnungen, danach Inkasso,dann erwirkt man ein Mahnverfahren am Gericht aber ,dagegen kann der Schuldner aber wiedersprechen, das kann dauern bis der Glaübiger sein Geld bekommt.Ich persönlich würde Ratenzahlungen anbieten.Ansonsten ein eintrag in der Schufa.Liebe Grüße anna

Hab mal ein Frage. In welchen zeitlichen Abständen darf man
Mahnungen schreiben. bzw. gibt es hierfür eine
Mindest-Zeit-Abstand zwischen der ersten, zweiten und dritten
Mahnung?

Brauche etwas mit einem Rechtsverweis. Also kein „ich
glaube…“

Es ist gibt keine gesetzliche Regelung, die bestimmt, in welchen Zeitabständen Mahnungen zu schreiben sind. Verzugsregeln sind in § 286 BGB geregelt. Wichtig bei Mahnungen ist grds., dass die Rechtsprechung Mahnkosten nur in geringem Umfang für erstattungsfähig erachtet. Fakt ist, dass man sich fragen sollte, was es bringen soll, 3 oder 4 Mal zu mahnen. Sofern und soweit ein Verzug des Schuldners begründet ist, kann der gerichtliche Mahnbescheid erlassen - oder aber Forderungen über 750,00 € - gleich geklagt werden.

Einen Mindestzeitabstand für Mahnungen gibt es freilich nicht. Ist rechtlich auch ohne Belang, ob man 2 oder 3 Mal mahnt bzw. abgemahnt wird. Ist eine Zahlung fällig und wird nicht erbracht, befindet sich der Schuldner nach MAßgabe des § 286 BGB oder - je nach Fall - nach der ersten Mahnung (bestenfalls mit Fristsetzung, dann ab Fristablauf) spätestens in Verzug.

Bitte beachten, dass dies allgemeine Ausführungen sind, für eine Verwendung in Mahnschreiben oder ähnlichem weder gedacht noch geeignet. Es handelt sich um allgemein gehaltene Background-Infos.

Gruß
Richard Herber

Frist setzen
Hallo, du solltest in Mahnungen sowieso immer eine Zahlungsfrist setzen… Sobald diese dann ergebnislos abgelaufen ist, kannst du eine weitere Mahnung schreiben u. s. w.

Den Schuldner bzw. die Forderung fällig zu setzen ist sehr wichtig!

Lg Julia