Hallo Leute,
bei uns wird Kurzarbeit gemacht, mal sind ein paar Leute zu Hause, mal müssen sie arbeiten. Nun halt, die Kriese ist überall. Kennt jemand ein Gesetz, in dem steht, wenn man angerufen wird, wieviel Tage „Zeit“ hat man, bis man auf Arbeit sein muß. In der Betriebsvereinbarung ist dahingehend nichts geregelt.
Mir ist klar, daß Kurzarbeit keine Freizeit / Urlaub ist. Aber kann man früh angerufen werden, daß man den gleichen Tag auf Spätschicht (ab 14:00) kommen muß.
Steht das in irgendwo?
Für Antworten bin ich sehr dankbar.
Roland
In FAQ:1129.
FAQ:1129
Gruß Conni