In welchen Räumen muss ich einen Rauchmelder installieren, in allen Räumen die als "Flucht- oder Rettungswege" in Betracht kommen?

Hallo Community,
in meiner Appartement-Wohnung habe ich vom Hauptflur aus gesehen zunächst eine Diele, dann ein Wohnzimmer mit Küchenteil und darüber erreichbar (also nicht aus der Diele zu begehen) das Schlafzimmer.
Die Diele dürfte als „Flur“ im Sinne der Landesbauordnung (hier: NRW) gelten und hat einen Rauchmelder.
Das Schlafzimmer hat als Schlafraum ebenfalls einen Rauchmelder.
Der mögliche Flucht- und Rettungsweg würde bei einem Brand aber durch diesen Raum (Wohnzimmer mit Küchenzeile) führen. Muss da nun auch eine Rauchmelder hinein? Gibt es hierzu ggf. rechtliche Hinweise (nicht nur den Gesetzestext aus § 49 Abs. 7 Landebauordnung NRW)?
Für Eure Hilfe vielen Dank.

Hallo,

Durchgangszimmer sind Flure im Sinne der Landesbauordnung. Also ja: da muß einer hin.

Gruß
C.

Hallo C.,
zunächst vielen Dank für die AW. Wo kann ich denn diese Beurteilung, dass Durchgangszimmer die faktisch als Flucht- bzw. Rettungsweg dienen als „Flure“ anzusehen sind, nachlesen?
Gibt es dazu eine rechtlich fundierte Quelle?

Braucht man nicht. Benutze Deinen Verstand.

Melder im Zimmer wo man schläft UND in Fluren die als Rettungsweg zum Ausgang führen.
Ein Flur muss nicht Flur heißen um als Weg zum Ausgang zu dienen !

Wenn man ein Durchgangszimmer hat, also Raum in Raum und es gibt nur einen Ausgang in den Flur Richtung Haustür, dann ist doch klar, beide Räume des Durchgangszimmers müssen Rauchmelder haben, selbst wenn es nicht beides Schlafräume sind.

das muss nicht explizit wo stehen. Das sagt schon der Text, wenn man ihn genau liest und nach seiner Sinnhaftigkeit ( „was will uns die Vorgabe sagen, was ist bezweckt“)

Die Vorschrift geht vom Standardfall aus. Jedes Zimmer hat einen Zugang zum Flur und damit zum (Flucht)Weg Richtung Ausgang.
Ist es baulich abweichend, Dann muss man nach dem Sinn (dem Schutzzweck) der Vorschrift gehen.
Muss man erst durch 1 oder noch mehr Zimmer gehen um den Flur zu erreichen, dann gelten diese Zimmer als Flur- wenn sie nicht schon als Aufenthaltsraum den Melder brauchen.

MfG
duck313

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Hallo,

erstens ergibt sich das schon rein logisch. Es geht darum, die Fluchtwege mit Rauchmeldern abzusichern, und da spielt es mal so gar keine Rolle, ob es sich dabei um einen waschechten Flur handelt oder ein Durchgangszimmer bzw. eine Durchgangsküche. Zweitens ist das wohl in der DIN 14676 nachzulesen, aber die kann man leider nicht kostenlos herunterladen. Du kannst aber mal mit Durchgangszimmer und Rauchmelder googlen und wirst dann etliche Seiten finden, auf denen Durchgangszimmer mit Fluren gleichgesetzt werden.

Gruß
C.

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Unabhängig von irgendwelchen vermeintlich rechtssicheren Angaben kannst Du Dich auch auf eigene vorhandene Kenntnisse über potentielle Hitzeentwicklung und deren „Zugrichtung“ ein bisschen richten.
Ist nicht arg schwierig.
LG

Hallo,
soweit ich weiß, muss in Wohnzimmer, Flur, Schlafzimmer ein Rauchmelder sein. Das ist Pflicht soweit ich weiß. In der Küche jedoch nicht.