In welchen Zeitabständen kann ich meine Wohnungen Privat verkaufen ?

Hallo,

ich habe 3 Eigentumswohnungen. Eine davon hab ich letztes Jahr verkauft. Wann kann ich die nächste Verkaufen ? Ich hab gehört ich muß 10 Jahre warten, sonst würde es irgendwie Steuerlich Nachteile haben … stimmt das ?

Danke

ich habe 3 Eigentumswohnungen. Eine davon hab ich

letztes Jahr verkauft.
Nicht schlecht, gratulation!

Wann kann ich die nächste Verkaufen ? Ich hab gehört
ich muß 10 Jahre warten, sonst würde es irgendwie

Steuerlich

Nachteile haben … stimmt das ?

Nur bedingt: 10 Jahre ist eine wichtige Frist in der
Immobilienwirtschaft - Spekulatiosfrist, gewerblicher
Immobilienhandel, etc.
Diese Zwei nenne ich ganz gezielt.
Theoretisch kannst du sofort alle 3 Wohnungen verkaufen,
bei drei Wohnungen spricht man noch nicht von
gewerblichem Immobilienhandel. Man sagt, innerhalb von
10 Jahren kann man bis zu drei Immobilien verkaufen,
ohne von gewerblichem Immobilienhandel zu sprechen. Wenn
innerhalb von diesem zeitraum mehr immobilien verkauft
werden sollen, solltest du auf jeden Fall einen
Steuerberater befragen, der sich auch wirklich damit
auskennt.
Weiter ist noch für die Spekulationsfrist ein Zeitraum
von 10 Jahren sehr wichtig. Wie lang ist es her, dass Du
diese Wohnungen erworben/geerbt/geschenkt bekommen hast?
Sind 10 Jahre oder mehr vergangen? Dann ist es kein
Problem. Liegt das ganze weniger als 10 Jahre zurück,
musst du aufpassen - den Gewinn aus dem erlös musst du
nach deinem persönlichen Steuerhebesatz versteuern.
Sprich - du hast z.B. Wohnung 1 am 10.05.2001 für
100.000 EUR gekauft, verkaufst sie gewinnbringend noch
im Jahr 2010 für 125.000 €, musst du lediglich die
25.000 € Spekulationsgewinn versteuern.
Du kannst aber auch verluste geltend machen - aus dem
gleichen Bereich, z.B. Du hast Wohnung 2 am 3.7.2004
teuer gekauft für 150.000 und nun geht es nicht anders,
du musst noch in 2010 verkaufen, und das geht nur zu
einem Preis von 120.000 €, dann hast du einen Verlust
von 30.000 € - den du mit dem Gewinn von Wohnung 1
verrechnen kannst - damit hast du einen Verlustvortrag
von 5000 €. Jetzt kommt es nur noch auf Wohnung 3 an :wink:

Wo stehen die Wohnungen? vielleicht kommen wir ins
Geschäft…

Danke

Bitte!

Freundliche Grüße

Hallo,

vielen Dank für die schnalle Antwort. Die Wohnungen stehen in 90552 Röthenbach ( bei Nürnberg)

Gruß

Andy

Sie können natürlich jederzeit Ihre Immobilien verkaufen, da macht Ihnen niemand Vorschriften.

Worauf Ihre Frage abzielt, bezieht sich eher auf steuerliche Aspekte, die ein Verkauf mit Gewinn mit sich bringt. Diese spekulativen Gewinne unterliegen grundsätzlich dem persönlichen Einkommenssteuersatz (Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften) und werden dem „normalen“ Einkommen des laufenden Jahres hinzugerechnet, und zwar in dem Jahr, in dem Sie entstanden sind. Es gibt aber zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten die steuerliche Belastung zu verringern. Dabei hilft ein Steuerberater, der dringend hinzugezogen werden sollte.

Das Finanzamt berechnet also die Differenz aus Anschaffungskosten abzüglich einer jährlichen Abschreibungsrate und dem erzielten Verkaufspreis. Diese Differenz ist dann der zu versteuernde Veräußerungsgewinn. Direkte Kosten, die durch den Verkauf entstanden sind, also z.B. Inseratskosten, reduzieren ebenfalls den Veräußerungsgewinn.

Es gibt nur zwei Möglichkeiten, wonach der erzielte Veräußerungsgewinn komplett steuerfrei ist.

  1. Sie besitzen die Immobilie mindestens 10 Jahre (taggenau), egal ob vermietet oder leerstehend. Haben Sie die Immobilie geerbt wird die Besitzdauer des Erblassers im Erbfall anerkannt. Also: Erblasser kauft eine Immobilie 1990 und stirbt 2003. Als Erbe können Sie die Immobilie sofort verkaufen. Der erzielte Kaufpreis ist steuerfrei.

Kaufen Sie selbst eine Immobilie müssen Sie 10 Jahre warten, um den bei einem Verkauf erzielten Veräußerungsgewinn nicht versteuern zu müssen.

  1. Sie besitzen die Immobilie und wohnen selbst darin, nutzen sie also selbst nachweislich, dann können Sie mit Ablauf von 2 Jahren die Immobilie verkaufen ohne dass Ihnen der Veräußerungsgewinn steuerlich auf Ihr übriges Einkommen hinzugerechnet wird.

Hallo,

ich habe 3 Eigentumswohnungen. Eine davon hab ich letztes Jahr
verkauft. Wann kann ich die nächste Verkaufen ? Ich hab gehört
ich muß 10 Jahre warten, sonst würde es irgendwie Steuerlich
Nachteile haben … stimmt das ?

Moin. So weit ich weiß ist das nur der Fall wenn du diese Wohnung erst vor kurzem gekauft hast.dann kann eine Gewinnsteuer ins Haus flattern.Sowas steht in der Regel aber auch in dem Kaufvertrag.Ich kenn dieses allerdings nur aus manchen Komunen die dir einen Wohnzwang( Eigennutzung) vorschreiben.Diese beträgt dann 5 bis 10 Jahre, und wenn du in diesem Zeitraum verkaufst musst du wieder Geld abdrücken. Sorry nicht ganz mein Gebiet.

Wer in Österreich eine Wohnung erwirbt, kann diese nach 10 jährigem Eigentum steuerfreí weiterverkaufen, dh. er zahlt keine Steuer auf den Mehrwert. Sonst muss dieser als Einkommen versteuert werden.

Check lieber nochmal, ob diese Regel heute noch Gültigkeit hat.

VG

FFE

Wenn zwischen dem Wohnungskauf und dem Wohnungsverkauf 10 Jahre vergangen sind, müssen Sie einen Gewinn aus dem Verkauf nicht versteuern. Ausnahmen gelten bei selbstgenutzten Immobilien. Wann Sie unter den gewerblichen Grundstückhandel fallen, kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Dazu sollten Sie Ihren Steuerberater kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Roland Ritt

Hallo,
10 Jahre beträgt die Spekulationsfrist. Das heißt, 10 Jahre müssen von Kauf bis Verkauf vergangen sein damit der Gewinn (Verkaufserlös - Kaufpreis-finanzielle Aufwendungen auf die Wohnung durch Reparatur und Renovierungen )steuerfrei bleibt. Andernfalls wird der Gewinn wie ein zusätzliches Bruttoeinkommen gerechnet, welches dann mit Ihrem persönlichen Steuersatz zu versteuern ist. Aufpassen sollten Sie nur in der Anzahl der verkauften Immobilien. Bei mehr als 3 Verkäufen könnte Sie das Finanzamt als gewerblichen Wohnungsverkäufer einstufen. Das Liegt aber in der Betrachtungsweise der einzelnen Finanzämter. Diese Auskunft bezieht sich auf meine berufliche Erfahrung und ersetzt nicht die Beratung mit Ihrem Steuerberater !
Grüße aus Stendal
E.Loesche

Hallo,

soweit ich weiß, ist es nicht entscheidend, in welchen Zeitabständen die Wohnungen verkauft werden, sondern wie lange das Grundstück im Besitz ist.Wenn also alle Wohnungen mehr als 10 Jahre im Besitz sind bzw. das Grundstück dafür vor mehr als 10 Jahren gekauft wurde, ist es egal, in welchen Abständen die Wohnungen verkauft werden.

Wenn die Wohnungen vor weniger als 10 Jahren angeschafft wurden, wäre schon beim ersten Verkauf eine Spekulationssteuer angefallen.

Aber ohne Gewähr, im Zweifel noch mal beim Finanzamt bzw. beim Steuerberater nachfragen.

Hallo
wichtig ist dabei nicht WIEVIEL Wohnungen in welcher Zeit du verkaufst, sondern NACH wieviel Jahren du diese verkaufst.
UND, wichtig ist vorallem, ob du Gewinn aus dem Verkauf erzielt hast oder nicht!
z.B. ETW gekauft in 1999 zu 100TEuro und 2010 zu 200TEuro verkauft (Achtung es kommt aufs Kalenderjahr an - besser 11 Jahre warten), dann ist alles okay!
ABER ETW gekauft in 2005 und 2010 verkauft wie oben erwähnt, dann musst du diese 100TEuro Gewinn ganz normal versteuern - im Jahre des Verkaufes…
Meine Angaben sind aber ohne Gewe(ä)hr…
Grüßle
Senta

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