In welchen Zeitraum kann man Beerdigungskosten von der Steuer absetzen

In welchen Zeitraum kann man Beerdigungskosten von der Steuer absetzen? Kann man es im Jahr des Todesfalls oder im Jahr der Rechnungsbegleichung?

Hallo,

meistens gar nicht - weil das Vermögen des Verstorbenen ausreichte oder weil die nachgewiesenen Kosten weniger ausmachen als die zumutbare Belastung.

Falls beides nicht erfüllt ist: Es gilt grundsätzlich das Abflussprinzip. Wenn der Verblichene z.B. am 22. Dezember verstorben ist und ein Teil der Kosten im alten, ein Teil im neuen Jahr bezahlt wurde, hat der Steuerpflichtige, der sie trägt, gelitten, weil die zumutbare Belastung für zwei verschiedene Jahre, d.h. zweimal, angerechnet wird.

Und noch was zu dem gruseligen „Absetzen“: Nein, die ESt wird nicht um den Betrag ermäßigt, um den die außergewöhnlichen Belastungen höher sind als die zumutbare Belastung.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank erst einmal. meine Frage bezieht sich darauf, das die Rechnung im Dezember erstellt wurde. Die Rechnung aber erst im Januar beglichen wurde. Also muss man im Dezember oder für Januar im neuen Jahr eintragen?

Genau, es gilt immer, wann gezahlt wurde. Und, wie gesagt, nur das, was nicht durch das Erbe abgedeckt wird und oberhalb der zumutbaren Belastung liegt.

Data

Vielen Dank :smile: