Liebe Wissenden,
A wurde am 2.2.10 von der Fa. X telefonisch belästigt, hat diese Fa. aber nach ein paar Sekunden abgewimmelt. Dennoch bekam er mit Datum vom 3.3.10 (Zugang bei ihm am 11.2.10) Vertragsunterlagen zugesendet. A möchte die Fa. wegen Betruges anzeigen. Innerhalb welcher Frist muss dies geschehen?
Danke.
Hallo,
A wurde am 2.2.10 von der Fa. X telefonisch belästigt, hat
diese Fa. aber nach ein paar Sekunden abgewimmelt. Dennoch
bekam er mit Datum vom 3.3.10 (Zugang bei ihm am 11.2.10)
Vertragsunterlagen zugesendet. A möchte die Fa. wegen Betruges
anzeigen. Innerhalb welcher Frist muss dies geschehen?
ob hier überhaupt Betrug vorliegt, lässt sich nicht beurteilen. Was genau ist mit Vertragsunterlagen gemeint?
Betrug verjährt nach 3 Jahren (http://dejure.org/gesetze/StGB/78.html). Man hätte daher noch etwas Zeit mit der Anzeige. Jedoch ist es zielführend, Straftaten umgehend zur Anzeige zu bringen.
Gruß
S.J.
danke. ja, dass es betrug ist, ist unstreitig. fraglich war nur die frist, danke.
danke. ja, dass es betrug ist, ist unstreitig.
Dzu meinst … die Firma hat bereits zugegeben, daß sie die Person betrügen wollte? Aber derjenige hat sie doch noch gar nicht angezeigt???
Gruß,
Max
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Hallo!
Betrug ist ein Offizialdelikt, das heißt es ist grundsätzlich kein Strafantrag erforderlich. Sobald die Staatsanwaltschaft einen Verdacht hat, muss sie ermitteln.
In Ausnahmefällen, welche in den §§ 263 Abs. 4, 247 und 248a StGB beschrieben wird der Betrug nur auf Antrag verfolgt. Dann muss dieser Antrag innerhalb von drei Monaten gestellt werden, § 77b StGB.