In welcher Höhe ist Weihnachtsgeld zu zahlen?

Wie hoch müsste das Weihnachtsgeld sein?

Hallo bräuchte Hilfe von einem Arbeitsrechtspezialisten bzw. einem Lohnbuchhalter:

Wenn eine Mitarbeiterin am 06.10.11 ein Baby auf die Welt gebracht hat, seit 10/2007 angestellt ist,das erste mal im November 2008 Weihnachtsgeld erhalten hat und aufgrund ihrer Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot nach §3 MuSchG ab dem 12.04.2011 erhalten hat,wie viel Weinachtsgeld / 13. Gehalt, bei einem Bruttolohn von monatlich 3000 Euro, muss ihr im November für das Jahr 2011 ausbezahlt werden?

Zusätzlich Info im Arbeitsvertrag steht wie folgt:
Sonderzahlungen z.B. Weihnachtsgeld oder 13.Monatsgehalt sind feiwillige Leistungen des Arbeitgebers ein Rechtsanspruch besteht auch bei mehrmaliger vorbehaltsloser Zahlung nicht. Sie können aus wirtschaftlichen Gründen, oder negativen Verhalten des Mitarbeiters widerrufen werden…

Vielen lieben Dank an alle, die mir da vielleicht helfen können…

Guten Morgen,
ich bin mir bei Dir nicht sicher! Lohnbuchhalter bin ich auch nicht. Tut mir leid!
LG Oliver

Hallo,
es tut mir leid, hier keine rechtsverbindliche Auskunft geben zu können. Da sich hier einiges geändert hatte, bin ich nicht auf dem neusten Stand.
Eines weiß ich aber, wenn der AG nicht im AG-Verband ist, brauch er nichts zahlen.

Gruß
Christian R.

Wenn fuer alle anderen Mitarbeiter das Weihnachtsgeld bezahlt wird, dann auch fuer die Mutter. Ein Kind zu bekommen ist schliesslich nicht negativ … und ich waere da auch vorsichtig, wegen evtl. Diskriminierung.

Ich schaetze mal, das voll Weihnachtsgeld ist zu zahlen, es koennte jedoch sein, dass die Tage von 6.12. bis 31.12. nicht bezahlt werden muessen, wenn die Dame dann in Erziehungszeit ist. Das weiss ich allerdings nicht genau.

LG
Anja

Kann ich nicht wirklich beantworten. Gibt es einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung? Da stehen diese Fälle meistens drin. Grundsätzlich gilt aber die Mutterschutzfrist als Zeitraum, an dem eine Mutter nicht benachteiligt werden darf. Also bis 8 Wochen nach Geburt. Aber der Bezugszeitraum und der Berechnungszeitraum fürs Weihnachtsgeld spielt auch eine Rolle. Das ist i.d.R. über TV oder BV geregelt.

leider im Urlaub

Hallo,
du zitierst aus dem AV.

Zusätzlich Info im Arbeitsvertrag steht wie folgt:
Sonderzahlungen z.B. Weihnachtsgeld oder 13.Monatsgehalt sind
feiwillige Leistungen des Arbeitgebers ein Rechtsanspruch
besteht auch bei mehrmaliger vorbehaltsloser Zahlung nicht.
Sie können aus wirtschaftlichen Gründen, oder negativen
Verhalten des Mitarbeiters widerrufen werden…

…liegt einer der Gründe vor? DANN eventuell 0.- EUR

Grundsätzlich hat eine Mitarbeiterin Anspruch auf das Weihnachtsgeld anteilig für alle Monate vor der Entbindung plus Mutterschutz. Da ich jetzt nicht weiß, ob sie „normale“ Mutterschutzfrist oder eine verlängerte hatte (z. B. bei Frühgeburten) kann ich es nicht exakt berechnen. Sie müsste für mindestens 10 Monate Anspruch haben, also 10 12tel. Der Passus mit dem Rechtsanspruch bezieht sich nur auf die jederzeitige Widerrufbarkeit dieser freiwilligen Leistung. Haben 2011 alle anderen Mitarbeiter Weihnachtsgeld erhalten und der Passus mit dem negativen Verhalten trifft nicht zu, dann steht der Mitarbeiterin ihr Weihnachtsgeld zu. AUSSER es gäbe im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung einen Ausnahmepassus wie z. B. „nur für Mitarbeiter die das ganze Jahr beschäftigt waren“…oder so

ich hoffe, das hilft weiter

Hallo sasfee,
Es sieht also so aus. Arbeitgeber haben ihren Mitarbeiterinnen, die sich im Mutterschutz vor und nach der Entbindung befinden, sowie während der Elternzeit Weihnachtsgeld zu zahlen. Das gilt auch dann, wenn die Weihnachsgratifikation vom Arbeitgeber freiwillig gezahlt wird.
Zahlt er diese Gratifiklation aus, darf er einzelne Gruppen, zum Beispiel Schwangere oder Mitarbeiterinnen die in Elternzeit sind, von dieser Zahlung nicht ausschliessen.
Hier gibt es ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts.
10 AZR 35/08.
Du hast also Anspruch auf Weihnachtsgeld.

Das Arbeitsentgeld sagt aber nichts über die Höhe des Weihnachtsgeldes aus. Zahlt der AG z.B. allen seiner Belegschaft 100,-€, so bekommst auch Du nur 100,-€. Zahlt er ein 13. Monatgehalt, so hast Du auch hierauf Anspruch.
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen und kauf schöne Geschenke von Deinem Weihnachtsgeld.
Gruß, Kaktus*1