In welcher Sprache(und welches Recht) sind AGBs für einen weltweiten Onlineshop nötig?

Werden bei einem Onlineshop(für eigens produzierte Lederjacken), der weltweit verkaufen möchte AGBs, Impressum, etc. in den jeweiligen Landesrechten und Sprachen benötigt oder reicht eine englische Versionder deutschen AGBs aus? Welches Recht gilt?

Hi,

Welches Recht gilt?

Wenn es der Webshop einer deutschen Firma ist gilt deutsches Recht und die AGB sind in Deutsch vorzuhalten. Alle anderen Sprachen sind nur Service am Kunden aber nicht vorgeschrieben. Man muss nicht seine AGB auf Quecha oder Punjabi anbieten weil sich ja eventuell jemand aus dem Sprachraum auf die Seite verirrt und dann klagt dass er die AGB nicht lesen kann.

Anders sieht es aber aus wenn es auch eine z.B. koreanische Version des Shops gibt - dann sollten die AGB konsequenterweise auch auf Koreanisch dort stehen.

Ein wichtiger Punkt ist ferner das UN-Kaufrecht. Hier sollte man sich überlegen ob man dies aus- oder einschliessen will. Siehe http://www.kanzlei-am-steinmarkt.de/cms/upload/PDF/R…

Gruss
K

Servus,

für das Impressum und ggf. andere Informationspflichten gilt in allen Ländern Europas das Herkunftslandprinzip - der Betreiber des Shops muss sich nach dem Recht des Landes richten, in dem er sein Unternehmen betreibt.

Grundsätzlich kann er sich mit seinen Kunden auf jedes nationale Vertragsrecht einigen, das beiden gefällt. Dafür ist aber eine explizite Einigung nötig - es genügt nicht, irgendwo auf der fünften Seite der AGB zu schreiben: „Ach übrigens, wenn Sie mir einen Auftrag erteilen, gilt für unser Geschäft das Recht der Republik Tuvalu.“

Einige unabdingbare Regelungen, die den Fernabsatz betreffen, sind mittlerweile in Europa vereinheitlicht - da könnte sich der Kunde Jean-Jacques Dupont zwar auf das Recht von Frankreich berufen, in dem er sitzt, aber es hülfe ihm nichts, weil das in dieser Hinsicht nicht anders funktioniert als in Deutschland, wo der Händler eventuell sitzt.

Weitere Ausnahmen vom Herkunftslandprinzip sind in § 3 TMG aufgeführt.

Alldieweil AGB ihrer Natur nach allgemein sind, wird ein Shopbetreiber mit Sitz in Europa kaum darum herumkommen, auch seinen Kunden in Nigeria die Rechte einzuräumen, die sie hätten, wenn sie in Österreich säßen.

Schöne Grüße

MM