In wie weit darf die angegebene Quadratmeteranzahl von der eigentlichen abweichen?

Meine Schwester ist derzeit auf Wohnungssuche und sie muss ständig feststellen, dass die angegebenen Quadratmeterzahlen so gut wie nie mit der wirklichen Zahl übereinstimmt. Darf das sein? Darf ein Zimmer mit 15 Quadratmetern ausgeschrieben werden, wenn nicht mal 13 sind?

Guten Abend.
Bei mehr als 10% Abweichung kann man prozentual die Miete kürzen.
Mehr Möglichkeit gibt es nicht.
Google mal nach Urteilen. Es ist immer von mehr als 10% Abweichung die Rede.

Grüße aus Oberbayern.

Der Nettoberater

Servus,

achte auf die Einzelheiten - ein 1-Zimmer-Appartement mit Dusche und Pantryküche kann leicht 15 Quadratmeter haben, wenn das Zimmer selber etwa 12,5 qm groß ist.

Schöne Grüße

MM

konnte man, nach einen BGH entscheid ist diese alte Rechtssprechung des BGHs gekippt.

vielleicht liegt das problem darin, dass sie anders rechnet? irgendwas nicht einrechnet, was die vermieter berücksichtigen? balkon? küche? flur? gemeinschaftsräume?

Lies mal richtig.
Bei dem Artikel geht es um Mieterhöhungen.
Dieses Thema ist ganz was anderes.
Es geht um Kürzung der Miete.
Das kann man aber erst machen, wenn man einen Mietvertrag unterschrieben hat.
Und aufpassen sollte man, ob man selber richtig gerechnet hat. Besonders aufpassen muss man bei Dachschrägen , Nischen und Balkon/Terasse. Denn es gibt zwei verschiedene Berechnungsmethoden. Entscheidend ist dann, welche im Mietvertrag steht. Dieser wurde aber vermutlich noch nicht ausgehändigt. Evtl steht dort die Wihnfläche gar nicht explizit. Dann ist der Sachverhalt schon wieder ein anderer.
Hatte selber diesen Fall schon mal.
Viele Grüße
Der Nettoberater