In wie weit müssen Kinder für Eltern aufkommen?

Servus, ich mache mir momentan Gedanken um die Reformen im Sozialwesen.

Angenommen, eine Person K ist Kind von geschiedenen Eltern A und B. K lebt einige Jahre bei A (A hat Sorgerecht) und hatte keinen Kontakt zu Elternteil B. Wenn dieser Elternteil B jetz Sozialhilfeempfänger werden würde, müsste das Kind in irgendeiner Weise finanziell für B aufkommen?

Hallo M@xwell,

m.W. gibt es da eine Zeitspanne von 7 Jahren, in denen K und B keinen Kontakt zueinander haben dürfen. Ist solch eine Zeitspanne bereits verstrichen, muss K nicht zwangsweise für B aufkommen. Zumindest gab es dies mal als Entscheidung eines Gerichtes (genaue Entscheidung leider nicht bekannt) bzgl. der Übernahme von Pflegekosten durch K in einer äquivalenten Familienstruktur.

Im Zweifel, mal den guten Fachanwalt für Familienrecht um die Ecke dazu befragen.

Hoffe geholfen zu haben.

Gruß,
k@@rsten

Hi,

meinst du das Sozialgeld oder das Arbeitslosengeld2? Beim ALG2 müssen die Kindern nicht für die Eltern aufkommen, egal ob Kontakt bestand oder nicht.

Gruß

Phoebe

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Hallo K@@rsten,

meines Wissens hat es weniger mit dem Kontakt zu tun. Zahlt ein Elternteil z. B. regelmässig Unterhalt, unterstützt das Kind vielleicht sogar noch über den gesetzlichen Anforderungen hinaus, besteht durchaus ein Anspruch des Elternteil dem Kind gegenüber. Meistens wird dieser ja von Sozialträgern bzw. dem Staat eingefordert. Da spielt der Kontakt zueinander eine untergeordnete Rolle.

Viele Grüße
Jekyll

Hi,
grundsätzlich besteht immer Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber Eltern oder umgekehrt. Ob ein Unterhaltsanspruch verwirkt sein könnte, weil sich z.B. ein Elternteil nie um ein Kind gekümmert hat, kann im Einzelfall nur ein Gericht klären.

Gruß
Nelly

Erstmal danke für die anregende Diskussion :smile:

Bestünde denn auch ein Anspruch, wenn das potentiell zu unterstützende Elternteil (hier: Elternteil B) für sein Kind nie Zahlungen in irgendeiner Form getätigt hat?
Ich mein, das wär ja schon irgendwie krass. Das Kind sollte dann plötzlich für eine quasi unbekannte Person, die nie irgendwas für das Kind „geleistet“ hat, bezahlen?

Ich meine nehmen wir mal an A und B heiraten und zeugen K. Nach 5 Jahren geht die Ehe auseinander und K wird von A grossgezogen, erhält aber keine Unterstütung von B. K sieht B trotzdem bis zum Alter von 12 relativ regelmäßig, dann bricht der Kontakt ab. Zeitsprung: K ist 25 und B wird plötzlich obdachlos und zum Sozialfall, etc. Könnte der Staat das Kind trotzdem dazu verdonnern zu zahlen?

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