In wie weit muss der Unterhalt

… in folgendem Falle weiter gezahlt werden?

Tochter 23, arbeitet Teilzeit 30std/Woche
Gehalt 760 Euro

Vater zahlt schon seit mehreren Jahren (gerichtlich vereinbart) 506 Euro Unterhalt.

Tochter arbeitet nur Teilzeit um Zeit zu überbrücken, bis sie im August 2013 ihr Abitur anfängt nachzuholen.

Jetzt möchte der Vater den Unterhalt kürzen, um die Tochter zu zwingen Vollzeit arbeiten zu gehen.
Tochter kann aber nicht Vollzeit arbeiten gehen, weil sie nichts findet und noch keine abgeschlossene Ausbildung hat. Außerdem wird es für sie sehr knapp wenn der Vater den Unterhalt trotz Teilzeitjob nicht mehr zahlt.

Ist es also rechtens, dass der Vater den Unterhalt kürzt bzw. gar nicht mehr zahlt?

Und gibt es eine Möglichkeit für die Tochter Unterstützung vom Staat zu bekommen, wenn die 760 Euro nicht zum Leben reichen?

Hallo,

wo wohnt denn die Tochter? Alleine oder bei Mutter? Alleine, könnte sie sicher Unterstützung beantragen, bei Mutter, vermute ich eher nicht. Tochter ist Volljährig und müsste sich in diesem Fall eher bei Anwalt beraten lassen.

Viele Grüße

http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Kindesu…

Hallo Jayki,

für eine 23jährige Tochter, die ihr eigenes Geld verdient, muss der Vater keinen Unterhalt zahlen. Die Tochter hat auch keinen Anspruch darauf, gefördert zu werden, wenn sie nun doch das Abitur nachholt. Was hat sie denn gemacht die Jahre, hat sie schon eine Ausbildung gemacht?

Also ich würde sagen, seid froh, dass er noch freiwillig zahlt, denn den Beschluss könnte er jederzeit kippen.

Es gibt natürlich die Möglichkeit, Bafög zu beantragen. Das würde ich auch so machen. Da muss aber schon eine echte Absicht dahinter stecken, dass die Tochter eine Ausbildung anstrebt und dann auch durchzieht. Denn Bafög ist ein Darlehen, was man hinterner wieder zurück zahlen muss, und ohne vernünftiges Einkommen macht das keinen Spaß, Geld zurück zu zahlen, was man nicht sinnvoll eingesetzt hat.

Alles Gute,

D e n n i s .

hallo Jayki,

ich kann dir da leider nicht weiterhelfen, ich bin kein Experte.

liebe grüße

Hallo,
ich bin kein Experte für Unterhalt, daher wäre es ratsam, ein Anwalt aufzusuchen.
Generell sind Eltern verpflichtet, Unterhalt für ihre noch in der Ausbildung befindlichen Kinder zu zahlen (ich meine ca. 600€).

Herzliche Grüße

Hallo, bitte entschuldige die verspätete Antwort.

Die Tochter hat auf jeden Falle einen Anspruch auf Unterhalt vom Vater, aber ich denke, der müsste so oder so neu berechnet werden. Weil ja das Einkommen der Tochter zugrunde gelegt werden muss. Natürlich kann der Vater verlangen, dass die Tochter eine Vollzeitstelle sucht, aber die muss sie erstmal finden. Und so lange sie die nicht findet, kann sie eben nur Teilzeit arbeiten. Dss die Tochter keine abgeschlossene Ausbildung hat, tut nicht unbedingt was zur Sache - es gibt auch Jobs, in denen man ohne Ausbildung Vollzeit arbeiten kann.

Unterstützung vom Staat ist so eine Sache. Sie müsste einen Antrag stellen, dann wird aber die Mutter, bei der sie lebt mit in die Bedarfsgemeinschaft gerechnet. Und da sehe ich keine guten Chancen, Geld zu bekommen.

Falls Ihr den Unterhalt des Vaters als zu niedrig anseht, müsstet Ihr klagen. Zum Einen auf Auskunftserteilung, zum Anderen auf höheren Unterhalt. Das kann aber nach hinten losgehen.

Alles Gute!

Micha

Da kann ich nicht helfen.

hallo, nun ich finde für einen halbtagsjob ist das geld ok, bei ganztags wird sie bestimmt nicht viell mehr bekommen , wenn überhaupt.
sie könnte neben der arbeit schulugen belegen,
die für sie gut wären wenn sie auf die uni kommt, ich meine das sie keine richtige unterbrechung hat von der schulseite her, und solange sie lernt , studiert usw.so bis ca.25lebensjahr ist der vater zum unterhalt verpflichtet, zwingen kann er sie zu nichts,so meine ich.mehr weiss ich nicht zu. alles gute.

Hallo Jayki,

wenn der Unterhalt per Grichtsbeschlzusss fest gesetzt ist, kann der Vater ihn nicht von sich aus kürzen. Dazu bedarf es eines neuen Gerichtsbeschlusses.

LG
Maria

Guten Abend
Da kann ich leider nichts vorschlagen