Hallo zusammen,ich weiß das es schon einige Kommentare zu diesen Thema gibt doch leider hab ich noch keine richtige Formulierung dazu gefunden, und ich hoffe ihr könnt mir helfen…
mein Freund und ich wollen gerne zusammen ziehen.ich beikomme zur zeit Hartz 4 da ich eine kleine Tochter von 10 Monaten habe(die aber nicht von Ihm ist)…Mein Freund geht ganz normal arbeiten…Heute waren wir beim amt und haben den unser vorhaben geschildert…Die Dame sagte gleich das wir dann eine Bedarfsgemeinschaft sind und das Gehalt von meinen Freund gleich mit angerechnet wird was mit 1300 nicht als zu viel ist…mein Freund versprach ihr gleich und sagte der Dame das wir 1 noch kein Jahr zusammen leben und es doch dieses eine Jahr auf Probe gibt da wir noch keine Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft sind…Sie sagte das sie sowas noch nie gehört hat und diese auch nicht gibt,das man automatisch als Bedarfsgemeinschaft zählt…Sie Gab uns gleich bzw meinen Freund einen Antrag mit den er ausfüllen muss mit den Kennbuchstaben WEP,KDU,EK,VM…Ich bekam ein Schreiben das ich zur Sicherung meines Lebensunterhaltes einen Antrag gestellt habe und die unterlagen meines freundes noch zur Berechnung fehlen…Ich Habe nun folgendes schreiben für das amt fertig gemacht und möchte gerne Wissen ob das so geht ob ich damit durch komm…
Sehr Geehrte Damen und Herren
hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihre Annahme einer Bedarfsgemeinschaft ein.Da wir weder eine Bedarfs noch eine verantwortungs- und Einstehgemeinschaft sind, wir weder gemeinsame kinder haben und auch keine gemeisamen Konten,des weiteren ist keiner
befugt , über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen MFG …Ist das so in Ordnung???oder muss ich dann noch irgendwie Schreiben das sie meinen Regalsatz normal weiter berechnen sollen…
VIELEN DANK schon mal im Vorraus,und sorry für den riesen ROMAN:-)