angenommen, man würde in Wien leben und arbeiten, aber der Arbeitgeber hat seinen Sitz in Deutschland: Welches Rentensystem wäre involviert, bzw. konkret: Würde der gesetzl. Rentenbeitrag an die DRV abgeführt oder an das österreichische Pendant?
Entsendung > 12 Monate (Verlängerung über 12 Mon. nicht vorhersehbar) => DRV (auf Antrag)
Auf EU-Ebene werden Rentenzeiten gegenseitig anerkannt. Wer viel herumkommt, kann auf viele Einzelrenten kommen. Es muss nicht in jedem einzelnen Land die Mindestbeitragszeit erreicht werden. so bekommt z.B. ein Österreicher, der 13 Monate in Deutschland arbeitet, im Alter eine DRV-Rente, obwohl er weniger als 60 Monate Beiträge erreicht hat.