Inanspruchnahme Kaution

Moin,

nehmen wir mal an jemand hat einen recht kindlichen Mieter, der zu keiner Zeit pünktlich die Miete Zahlt und seitdem das Sozialamt einen Teil überweist seinen gar nicht mehr. Zudem ist er für die Ratenzahlung der Küche in Verzug.

Die ausbleibeneden Ratenzahlungen wurden von der Kaution abgezogen (Ratenvereinbarung ist Bestandteil des Mietvertrages) ist dies Rechtens (Bitte ggf. mit Nennung des Paragraphen).

Nachdem binnen einen Jahres 4 Schreiben erfolgten wg. ausgebliebener Zahlung wurde nun nachdem die Schulden auf über 900 Euro angewachsen sind (monatliche Kaltmiete 650 Euro) die Kündigung ausgesprochen. Denke doch berechtigt, oder??
Hinzu kam übrigens noch Beschwerden wg. Verhalten vom Mieter (Taubenhaltung in Pappkartons auf Balkon eines Mehrfamilienkomplexes mit 450 Wohnungen).

Interessanter Weise animiert das Sozialamt schriftlich den Mieter einen Mieterschutzbund aufzusuchen - was soll man davon halten?

Gruß

Bernd

Ergänzungsfrage
Moin,

vereinbart sei eine Gesamtmiete von 855 euro (incl. 30 Euro Wasser). Ist es richtig, daß zur Berechnung der Kaltmiete auch ein Teil des Wohngeldes (insgesamt 246 Euro) hinzugezogen werden muss?

gruß

Bernd