'Inbetriebnahme' einer Waschmaschine

Hallo zusammen,

angenommen, in einem Mietvertrag steht der Passus, dass die „Inbetriebnahme“ einer Waschmaschine nicht nach 19 Uhr gestattet ist, wie ist diese Formulierung zu verstehen?
Es ist sicherlich nicht die Inbetriebnahme im Sinne der erstmaligen Nutzung gemeint, zumindest halte ich das für unsinnig.
Ich bin mir nicht sicher, ob damit die Nutzung der Waschmaschine oder der Start des Waschprogramms gemeint ist. Gibt es da irgendwelche Hinweise, was gemeint sein könnte?

Viele Grüsse,
d.

Damit sollen Ruhestörungen nach 19.00 Uhr verhindert werden. Oft ist es so, dass gerade ältere Waschmaschinen im Schleudergang erhebliche Geräusche und Vibrationen verursachen. Man möchte verhindern, dass Mieter nachts um 10 ihre Waschmaschinen laufen lassen und dadurch andere Mieter gestört werden.

Soweit der Mieter allerdings keine andere Möglchkeit hat, als nach 19.00 Uhr zu waschen, könnte die Vorgabe unzulässig sein.

Hallo,

mir war schon klar, dass es um den Lärmschutz geht und speziell wegen alter oder lauter Waschmaschinen drinsteht.
Es geht mir im Grunde nur um die Frage:
Muss die Maschine bis 19 Uhr fertig mit dem Waschvorgang sein, oder darf der Waschvorgang bis 19 Uhr gestartet werden?

Grüsse,
d.

Unter Inbetriebnahme verstehe ich das „Laufenlassen“ der Waschmaschine. Ab 19.00 Uhr dürfte demnach die Waschmaschine nicht mehr laufen, also nicht mehr in Betrieb sein.

Hallo,

diverse Urteile sagen, daß die Nachtruhe von 22-7h einzuhalten ist, und daß dies auch für das Benutzen der Waschmaschine gilt.

Stellvertrend hierfür:

Die Geräusche von Wasch- und Spülmaschinen sowie von Staubsaugern :stellen, unter Einhaltung der gebührenden Rücksichtnahme, keinen :erheblichen Mangel und somit keinen Mietminderungsgrund dar. Diese :alltäglichen Geräusche sind von Nachbarn hinzunehmen, solange sich :diese außerhalb der gesetzlichen Nachtruhezeiten abspielen. Diese :Nachtruhezeiten sind täglich von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr einzuhalten.
(Landgericht Frankfurt, Urteil 12.10.1989, Az:2/25 O 359/89)

Einige gehen sogar noch weiter und sagen, daß auch mal (!) nach 22h gewaschen werden darf, wenn der Mieter sonst keine Möglichkeit dazu hat.

Diesen lebensfremden Passus im Mietvertrag würde ich also schlicht und einfach ignorieren und auch um 19h noch waschen, wenn es nötig ist.

Gruß
Christian (IANAL)

Vielen Dank für die Info.

d.