Eine ortsfeste elektrische Installation (400 V) wird im
Normalfall vom öffentlichen EVU mit Strom versorgt. Um in
Krisenzeiten unabhängig zu sein, ist an der elektrischen
Installation ein 400V-Einspeisepunkt angebracht, durch welchen
NACH Umlegen eines Schalters mit einem Stromaggregat in die
Installation eingespeist wird. Ist der Schalter auf
Notstrombestrieb sind alle Phasen und der Neutralleiter vom
öffentlichen Stromnetz getrennt, nur der Schutzleiter besteht
weiterhin.
Ich hoffe, dass da „sauber“ mit den Netzformen umgegangen wird und nicht der 5adrig einspeisende Generator in irgendeiner Form alte 4adrige Leitungen nutzt. Einmal in N und PE aufgetrennter PEN darf nie wieder zusammengeführt werden. Sollten also in dem Betrieb Zuleitungen mit nem PEN drin liegen, wäre das ganze sowieso zu verwerfen.
Nun darf grundsätzlich elektrische Installationen nur eine
Elektrofachkraft in Betrieb nehmen. Es gibt nun zwei
verschiedene Meinungen bei uns. Die eine Partei sagt, dass man
für den Anschluss und den Betrieb wie oben beschrieben keine
Elektrofachkraft braucht, da die Installation durch den
Schalter vom Netz getrennt ist.
Soweit zur TAB, richtig. Die TAB, die eingetragene Elektrofirmen vorschreibt, gilt nur für Anlagen, die ans Netz angeschlossen sind.
Aber dann kommen die Technischen Regeln zur Betriebssicherheit und das Ganze BG-Gedöns ins Spiel.
Wie sieht denn Einspeisepunkt aus?
63A CEE Anbaustecker? Der wäre von Laien bedienbar und dank (hoffentlich fehlbedienungssicheren) Umschalters auch narrensicher.
Ich hielte hier eine von der Fachkraft unterwiesene Person für ausreichend. Sobald aber Adern an- und umzuklemmen sind oder Schalthandlungen erfoderlich sind, etwa weil der Generator nur Teile des Betriebes versorgen kann, wäre das eine Sache für die Elektrofachkraft. (Sowas kann man aber automatiseren bzw. steckbar machen.)
Probleme mit automatischem Wiederanlauf von Maschinen unbedingt klären, bevor Mitarbeiter getötet wurden.
Die andere Fraktion sagt, trotz des umgelegten Schalters ist
die elektrische Installation noch mit dem Schutzleiter mit dem
öffentlichen Stromnetz verbunden und es wären Auswirkungen in
das öffentliche Stromnetz möglich.
Das Netz hat ja gar keinen Schutzleiter. Entweder kommt ein reiner N oder ein PEN. Der PEN darf nicht geschaltet werden, also muss vor der Umschalteinrichtung in PE und N getrennt werden.
Rückwirkungen auf das Netz halte ich für undenkbar, wenn die Anlage halbwegs richtig sicher errichtet wurde.
Deshalb müsse auch bei
umgelegten Schalter eine Elektrofachkraft den Stromerzeuger
anschließen.
Und hier wird es unnötig (wie ich meine) kompliziert. Macht das bitte steckbar, einmal angeschlossen kann man dann gar nichts falsch machen.
Sollte tatsächlich ein farbenblinder Laie beim Anschließen (nicht: „Einstecken“) auf den PE Spannung geben, dann würde man natürlich Rückwirkungen erzeugen. Sowas muss man ausschließen.
Darf ich noch einwenden, dass bei NEtzersatzanlagen die Abschaltbedingungen komplizierter werden? Kurz gefasst:
Kleiner Generator schafft nicht die hohen Ströme, die zur Abschaltung von Stromkreisen nötig wären, wenn kein FI-Schalter vorgesehen ist.
Abhilfe:
Ein kurzzeitverzögerter 300mA FI direkt nach dem Einspeisepunkt.