Liebes Forum,
eine etwas speziellere Frage: Ein festangestellter Arbeitnehmer hat im April 2004 die Incentive-Zahlung für seine guten Leistungen im Jahr 2003 erhalten. Da er erst Mitte 2003 in den Job eingestiegen ist und vorher studienbedingt nichts verdient hat, wäre es - aufgrund seines geringeren Spitzensteuersatzes in 2003 - günstiger, diese Zahlung dem Steuerjahr 2003 zuzuordnen. Wie verhält sich das Finanzamt bei der Bitte, derartige Gehaltszahlungen (die von dem Arbeitgeber in 2004 abgerechnet werden) dem Steuerjahr 2003 zuzuordnen. Wie kann dies in der Steuererklärung berücksichtigt werden?
Gruß, David