Incoterms 2000

Ich habe eine kurze Frage zu den Icoterms.

Wenn ich eine Sendung versende bei der folgende Kriterien erfüllt sind welchem Incoterm entspricht dies (EXW?)?

-Frachtkosten trägt der Käufer. Paket wird aber nicht per Nachnahme versendet, sonden Frachtkosten stehen auf der Rechnung.

  • Das Paket ist durch die Spedition bzw. Paketdienst versichert.
  • Bezahlung erfolgt auf Rechnung.

Danke für die Hilfe
Alex

moin,

fuer mich ist das CIF.

ist doch egal, ob du fracht- und versicherungskosten im produktpreis versteckst oder ausweist.

gruss
khs

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moinmoin,

gibt da mehrere Möglichkeiten. Keine ist EXW!
CIF könnte sein. Frei Haus wäre das DDP. Frei Haus unverzollt DDU.
Ist der Frachtpreis im Warenpreis versteckt rechnet der Zoll noch einmal die Frachtkosten gemäß Tabelle drauf!!! Der Zoll geht dann von FOB aus.
Nur wenn die Frachtkosten extra ausgewiesen sind, erkennt der Zoll das als CIF an!
So wie Du es darstellst wäre es im internationalen Geschäft DDP (Delivery duty paid), verzollt frei Haus. Jedenfalls weitestgehend (vergesst mal die Mehrpunktklauseln bitte).
Spezifiziere doch bitte etwas.

Grüße,

Marcus

Hi,

-Frachtkosten trägt der Käufer. Paket wird aber nicht per
Nachnahme versendet, sonden Frachtkosten stehen auf der
Rechnung.

  • Das Paket ist durch die Spedition bzw. Paketdienst
    versichert.
  • Bezahlung erfolgt auf Rechnung.

Die Incoterms regeln nur wer für die Lieferung der Ware zuständig ist und wer sie bezahlt. Insofern ist nur Dein erster Punkt „Frachtkosten trägt der Käufer“ ein Indiz, aus dem man einen Incoterm ableiten kann.

Deine Punkte 2 und 3 beschäftigen sich mit Versicherung und Bezahlung - das hat nicht mit den Lieferbedingungen/Incoterms zu tun.

Wenn der Käufer die Fracht bezahlt kommt dafür die E- oder eine der F-Klauseln in Betracht:

EXW - Ex works, also Bereitstellung auf dem Gelände des Verkäufers („Abholklausel“).

FCA - free carrier, also der Verkäufer muß die Ware an einem abgesprochenen Ort (Werksgelände z. B.) an einen Frachtführer/Spediteur übergeben.

FAS - free along ship, Bereitstellung neben dem Schiff

FOB - free on board, also inklusive Verladung.

Daß die Ware per Rechnung bezahlt wird tut gar nichts zur Sache, daß der Frachtführer/Spediteur den Transport versichert gilt ja auch erst ab Übernahme der Ware. „Davor“ muß aber ja schon klar sein durch wessen Beauftragung der Spediteur tätig wird, also wo der Gefahrenübergang/die Warenübergabe zwischen Käufer und Verkäufer stattfindet.

Bei dem üblichen Ablauf, wo Du ein Paket an einen Frachtführer übergibst, der es dann transportiert und am Ende bekommst Du per Rechnung die Ware nebst Frankatur/Transportkosten bezahlt würde ich das schlicht als FOB deklarieren.

Gruß,

MecFleih

Tach,

fuer mich ist das CIF.

ist doch egal, ob du fracht- und versicherungskosten im
produktpreis versteckst oder ausweist.

Sehr witzig, 3 Experten, 4 Meinungen :smile:

Die C-Klauseln besagen eigentlich daß der Frachtführer vom Verkäufer bezahlt wird. Der Fragensteller sagt aber ja daß die Frachtkosten vom Käufer getragen werden. Insofern kann man sich jetzt streiten…

Nehmen wir mal einen stinknormalen Ebay-Verkauf, ich kassiere Geld für Ware und Porto und bringe das Paket dann zur Post. Dann habe zwar ich die Post mit dem Versand beauftragt, aber eigentlich ist der Versand ja vom Käufer bezahlt und sinngemäß „beauftragt“ worden.

Also hast Du als Verkäufer die Ware sozusagen FOB ans Postamt geliefert. Ab da zahlt der Käufer den weiteren Transport und Du hast die Ware übergeben.

Du kannst jetzt argumentieren daß der Käufer selber keine Abholung in Auftrag gegeben hat und Du der Auftraggeber der Post bist. Aufgrund der Bezahlung durch den Käufer würde ich aber sagen: FOB durch Ablieferung am Postamt, und Ende Gelände.

Gruß,

MecFleih

Tach,

geile Sache hier! :smile: 3 Experten und bald haben wir jeden Incoterm einmal durch :smile:))

gibt da mehrere Möglichkeiten. Keine ist EXW!

OK, sehe ich auch so.

CIF könnte sein. Frei Haus wäre das DDP. Frei Haus unverzollt
DDU.
Ist der Frachtpreis im Warenpreis versteckt rechnet der Zoll
noch einmal die Frachtkosten gemäß Tabelle drauf!!! Der Zoll
geht dann von FOB aus.
Nur wenn die Frachtkosten extra ausgewiesen sind, erkennt der
Zoll das als CIF an!
So wie Du es darstellst wäre es im internationalen Geschäft
DDP (Delivery duty paid), verzollt frei Haus. Jedenfalls
weitestgehend (vergesst mal die Mehrpunktklauseln bitte).
Spezifiziere doch bitte etwas.

C- und D-Klauseln besagen aber doch daß der Verkäufer die Frachtkosten trägt - was hier nicht der Fall ist, denn der Käufer zahlt für den Versand. Insofern kann es nur eine F-Klausel sein… Ich würde FOB nehmen, ist am gängigsten weil es üblicherweise auch so läuft daß man die Ware an einen Frachtführer gibt und damit seine Pflicht und Schuldigkeit erledigt hat. Da der Spediteur vom Käufer bezahlt wird würde ich das FOB nennen, auch wenn vom praktischen Ablauf her der Verkäufer einen Spediteur ausgewählt hat. Das ist aber ja nur eine „Strohmann-Funktion“ für einen vom Käufer bezahlten Transport…

Im Vertragsverhältnis Käufer - Verkäufer (weil das regeln die Incoterms ja) zahlt der Käufer den Transport, insofern ist das für mich FOB.

Wäre das nicht naheliegender als C- oder D-Klauseln?

Gruß,

MecFleih

moin,

ich sehe das weiterhin als c-klausel:

angenommen, es gibt einen transportschaden: dann wird nicht der kaeufer regressieren, sondern derjenige, der die musik bestellt hat, und so wie ich die ausgangsfrage verstehe, organisiert der verkaeufer den transport ( und bezahlt sie gegenueber dem frachtfuehrer ja auch )

gruss
kuddel

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Hi,

bei dem ganzen Wirrwahr schmeiße ich doch auch noch mal meinen Senf in die Runde

Wenn ich eine Sendung versende bei der folgende Kriterien erfüllt sind welchem Incoterm entspricht dies (EXW?)?

-Frachtkosten trägt der Käufer = EXW (ggf. FCA)

Paket wird aber nicht per Nachnahme versendet, sonden Frachtkosten stehen auf der Rechnung = völlig uninteressant und hat mit den Inco-Terms nichts zu tun (Zahlungsbedingung)

  • Das Paket ist durch die Spedition bzw. Paketdienst versichert. = Sondervereinbarung neben den Incoterms sind durchaus erlaubt und möglich

  • Bezahlung erfolgt auf Rechnung = uninteressant

Viele Grüsse
Me

C- und D-Klauseln besagen aber doch daß der Verkäufer die
Frachtkosten trägt - was hier nicht der Fall ist, denn der
Käufer zahlt für den Versand. Insofern kann es nur eine
F-Klausel sein…

An sich würde ich Dir Recht geben. Allerdings tue ich das jetzt mal nicht, da der Preis für den Transport auf der Rechnung steht. Folglich C. Dass der Käufer den Preis bezahlt steht auf einem anderen Papier.
Der Verkäufer beauftragt hier den Frachtführer und bezahlt ihn. Er sagt ihm sogar evtl. noch, dass selbiger eine Versicherung für den Kunden abschließen soll. Dann ist das CIF.
Reicht die normale Versicherung des Spediteurs z.B. die Sonderziehungsrechte nach Visby-Rules oder sowas wäre das CFR.
Da wir nicht wissen, wie weit der Transport geht (Hafen/Flughafen oder Haustür) können wir DDU nicht ausschließen.
So kommen wir halt einfach nicht großartig weiter.

Cheers,

Marcus

Hi,

angenommen, es gibt einen transportschaden: dann wird nicht
der kaeufer regressieren, sondern derjenige, der die musik
bestellt hat, und so wie ich die ausgangsfrage verstehe,
organisiert der verkaeufer den transport ( und bezahlt sie
gegenueber dem frachtfuehrer ja auch )

Das stimmt, aber hier geht’s ja nicht um das Verhältnis Verkäufer - Frachtführer, sondern Käufer - Verkäufer. Die Handelsrechnung wird zwischen den beiden ausgetauscht und darauf steht ein Incoterm. Und zwischen den beiden zahlt der Käufer den Transport, auch wenn er den Frachtführer nicht seinerseits organisiert hat, sondern vom Verkäufer bestimmen ließ…

Gruß,

MecFleih

Hi!

Ich schliesse mich an.

Den Beförderungsauftrag an den Frachtführer gibt der Verkäufer, der auch den Frächter bezahlt. Ich würde aber CPT nehmen, da der Verkäufer ja keine separate Versicherung eindeckt.

Grüße
Dusan

moin,

naaaa, CPT is es nicht - da geht ja das risiko auf den käufer bei uebergabe der fracht.

auch hier ist egal, ob versicherung separat eingedeckt wird oder im package des frachtfuehrers enthalten ist: im schadensfall regressiert der verkaeufer , nicht der kaeufer!

gruss
kuddel

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich bin jetzt auf Grund der vielen unterschiedlichen Aussagen nicht viel schlauer und werde denn Fall etwas genauer beschreiben.

Ein Kunde bestellt bei uns.

  1. Paket
    DHL holt das Paket bei uns ab und stellt es dem Kunden direkt (ohne Gebühr zu). Das Paket ist durch DHL versichert.
    Die Lieferung erfolgt in Deutschland und in EU-Länder (ohne Zoll)
    Was wäre wenn ich in die Schweiz liefere und der Kunde muss den Zoll zahlen?

  2. Palette
    Die Palette wird bei uns abgeholt und von uns auf den LKW geladen.
    Es wird für jede Sendung eine Transport und eine Speditionsversicherung abgeschlossen.
    Dem Kunden wird die Palette ohne weitere Kosten zugestellt.
    Die Sendung erfolgt innerhalb Deutschlands, EU-Länder (ohne Zoll) und in die Schweiz (wir zahlen den Zoll!)

Bei weiteren Fragen einfach Mailen

ganz einfach

Ein Kunde bestellt bei uns…

  1. Paket
    DHL holt das Paket bei uns ab und stellt es dem Kunden direkt
    (ohne Gebühr zu). Das Paket ist durch DHL versichert.
    Die Lieferung erfolgt in Deutschland und in EU-Länder (ohne
    Zoll)

innergemeinschaftliche lieferung - intrastatmeldung!!

Was wäre wenn ich in die Schweiz liefere und der Kunde muss
den Zoll zahlen?

zoll je nach taricnummer, auf jeden fall wust!! = warenumsatzsteuer

  1. Palette
    Die Palette wird bei uns abgeholt und von uns auf den LKW
    geladen.
    Es wird für jede Sendung eine Transport und eine
    Speditionsversicherung abgeschlossen.
    Dem Kunden wird die Palette ohne weitere Kosten zugestellt.
    Die Sendung erfolgt innerhalb Deutschlands, EU-Länder (ohne
    Zoll)

innergemeinschaftliche lieferung - intrastat!!!

und in die Schweiz (wir zahlen den Zoll!)

ganz klar DDP!!

keine fragen
khs

auch hier ist egal, ob versicherung separat eingedeckt wird
oder im package des frachtfuehrers enthalten ist: im
schadensfall regressiert der verkaeufer , nicht der kaeufer!

Hast Recht, war ein Denkfehler.

Grüße
Dusan