Hallo Gemeinde, vielleicht habe ich hier etwas mehr Glück…die Zeit zwickt mich etwas…
die Incoterms gelten eigendlich nur für die Beziehung zwischen Käufer und Verkäufer. Kann man diese auch für eine Beziehung Schenker-Beschenktem gelten lassen ?? Oder wäre das, wenn man es in einem Schenkungevertrag ausführt, null und nichtig, eben weil es sich nicht auf eine Verkaufsbeziehung handelt?
Wieso das? Es geht doch nur darum, wie eine Lieferung geregelt wird. Der dahinterstehende Rechtsgrund ist doch irrelevant.
Sie gelten doch - soweit vereinbart - bei jeder Lieferung. Erfordert aber - je nach Zielland und Wert - mindestens eine Proforma-Rechnung.
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Wieso das? Es geht doch nur darum, wie eine Lieferung geregelt
wird. Der dahinterstehende Rechtsgrund ist doch irrelevant.
Sie gelten doch - soweit vereinbart - bei jeder Lieferung.
Erfordert aber - je nach Zielland und Wert - mindestens eine
Proforma-Rechnung.
Bei einer Lieferung ins Ausland ist immer eine Proformarechnung auszustellen, damit der WErt der Ware und die Eigenschaft der Ware geprüft werden kann. (Zoltarifnummer, Einfuhrbeschränkungen, Präferenznachweise)
Bei einem Geschenk kann der Preis z.B. „1 Euro“ betragen. Soll die Ware aber auf dem Transportweg versichert sein, sollte schon der „tatsächliche Wert“ angeben sein, da sonst nur der „berechnete Wert“ ersetzt wird."
Vielleicht sagst du mal den Wert und Art und Zielland des Geschenkes, dann könnte man näheres sagen.
Also das interessiert mich jetzt…die Incoterms regeln MITNICHTEN nur die Lieferung, es ist immer von Käufer und Verkäufer die Rede…
Und die Proforma Rechnung…buchhalterisch sind die ARtikel abgeschrieben, Feststellung des Marktpreises schwierig bis unmöglich…welchen Vorteil hat da eine Proforma Rechnungt??
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Also das interessiert mich jetzt…die Incoterms regeln
MITNICHTEN nur die Lieferung, es ist immer von Käufer und
Verkäufer die Rede…
Und die Proforma Rechnung…buchhalterisch sind die ARtikel
abgeschrieben, Feststellung des Marktpreises schwierig bis
unmöglich…welchen Vorteil hat da eine Proforma Rechnungt??
Wenn etwas abgeschrieben ist, hat es zumindest den Buchwert von 1Euro. Das wäre bspw. der wErt für die Proformarechnung.
Schenkungen ins Ausland werden wie Warenlieferungen von Verkäufer zu Käufer behandelt, da sonst eine zollabwicklung ohne Unterlagen nicht möglich.
ein Preis kann auch ein Fantasiepreis sein, oder sich z.B. am Schrottwert eines Gegenstandes orientieren.
Eine Proformarechnugn aht keine Vorteile. sie sagt nur, daß die Rechnung rein für Zollzwecke ausgestellt ist, und kein Handelscharakter mit der Lieferung verbunden ist. Der Wert wird aber für Zollwertermitllung und EUSt-Ermittlung benötigt. zudem muss die Ware einduetig beschrieben sein.
Also, du hast am anfang von einer Schenkung gesprochen, die, so ich es verstanden habe, zwischen Privatleuten geschieht. Jetzt ist es der versand einer maschine aus betriebsvermögen.
es wäre nett, wenn du den Vorgang deutlich beschreibst, dann geistert man auch nciht so in allgemeinpätzen rum.