Index - FSK 18 - Verboten

Hi Leute,

weiter unten ist ein FDTD-Thread, in welchem mit den oben genannten Begriffen derart rungeschmissen wird, dass die armen Dinger ganz durcheinander sind. Ich dachte mir, es wäre vielleicht hilfreich, die Sache mal zu ordnen:

  1. FSK 18
    Der Film wurde von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft geprüft und so eingestuft, dass er für Personen unter 18 Jahren nicht geeignet ist. In der praktischen Konsequenz bedeutet das, der Film darf in Handel und Videotheken Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden und er darf nicht über den Versandhandel vertrieben werden. Dass dies einige Händler mit selbstgebauten Sicherungen doch machen ist deren privates Vergnügen.

  2. Nicht FSK geprüft
    Viele kleinere Video-Lables (z. B. ScreenPower) lassen Filme erst gar nicht von der FSK prüfen, einfach aus Kostengründen. Gleiches gilt für die meisten Porno-Filme. In einem solchen Fall gelten die Einschränkungen für FSK 18 Filme. Das gilt auch für ausländische Sprachfassungen. Walt Disney’s Schneewittchen ist in der nicht geprüften Originalfassung also zu behandeln, als sei er ein FSK 18-Film.

  3. Index
    Wurde ein Film von der FSK als „ab 18“ eingestuft oder überhaupt nicht geprüft (und nur dann) kann dieser (auf Antrag eines Jugendamtes o. ä.) in der nächsten Stufe auf dem Index landen. Das geschieht bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS), der Film darf dann zusätzlich zu den o.g. Einschränkungen auch nicht mehr beworben werden. Der Begriff Werbung ist dabei wohl Auslegungssache, denn es sind auch schon ganze Auflagen von Computerspiele-Magazinen eingezogen worden, weil ein indiziertes Spiel dort redaktionell besprochen wurde.

  4. Beschlagnahme
    Verstößt ein Film inhaltlich gegen geltendes deutsches Recht (meistens § 131 StGB (Gewaltverherrlichung) und § 184 StGB (verbotene Pornographie)), kann jedermann den Film bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige bringen. Die lassen den prüfen (Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltverherrlichender, pornografischer und sonstiger jugendgefährdender Schriften) und bei entsprechendem Ergebnis ergeht ein komplettes Vertriebsverbot samt Klage gegen den Distributor.

Konsequenz
Abgesehen von 4. ist die Verbreitung der Filme nicht verboten. Auch kann niemand einem Elternteil vorschreiben was es sein Kind sehen lässt. Alle Vorschriften gelten nur für Händler und Vermieter von Filmen. Habe ich mir den Film erstmal gekauft/gemietet kann ich ihn auch meinen minderjährigen Kindern zeigen, ohne dass ich mich dabei strafbar mache.

Sodele, ich hoffe, ich habe niemanden zu Tode gelangweilt, aber wer bis hierher kam, wird sich wohl dafür interessiert haben .

Wäre schön, wenn das ein bisserl zur Begriffsklärung beigetragen hat. Sollten inhaltliche Fehler enthalten sein, antwortet einfach hier im Brett, Tippfehler darf der Finder behalten.

Florenz
http://www.phanmedia.de
Science Fiction - Fantasy - Mystery

Sodele, ich hoffe, ich habe niemanden zu Tode gelangweilt,
aber wer bis hierher kam, wird sich wohl dafür interessiert
haben .

Nein, nein, ich fand’s interessant.
Danke und Grüße von
Chris

Hi Florenz!

Ich hab da mal ne Frage zu.

  1. Beschlagnahme
    Verstößt ein Film inhaltlich gegen geltendes deutsches Recht
    (meistens § 131 StGB (Gewaltverherrlichung) und § 184 StGB
    (verbotene Pornographie)), kann jedermann den Film bei der
    Staatsanwaltschaft zur Anzeige bringen. Die lassen den prüfen
    (Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltverherrlichender,
    pornografischer und sonstiger jugendgefährdender Schriften)
    und bei entsprechendem Ergebnis ergeht ein komplettes
    Vertriebsverbot samt Klage gegen den Distributor.

verbotene Pornographie ist klar, Kinderpornos und so… aber wie definiert man Gewaltverherrlichung?

Gruß

Marcus

Hi,

verbotene Pornographie ist klar, Kinderpornos und so… aber
wie definiert man Gewaltverherrlichung?

Zum Beispiel wenn Gewalt als legitimes Mittel zur Konfliktlösung angeboten wird. Kriegsfilme sind gute Kandidaten. Deshalb gibt es bei uns eigentlich nur Anti -Kriegsfilme

Florenz

verbotene Pornographie ist klar, Kinderpornos und so… aber
wie definiert man Gewaltverherrlichung?

Zum Beispiel wenn Gewalt als legitimes Mittel zur
Konfliktlösung angeboten wird.

ideales Beispiel: „Starship Troopers“ :frowning:

Björn

Hi,

Zum Beispiel wenn Gewalt als legitimes Mittel zur
Konfliktlösung angeboten wird.

ideales Beispiel: „Starship Troopers“ :frowning:

Das sehe ich anders, aber darüber kann man äußerst ausführlich diskutieren .

http://www.phanmedia.de/Filme/Archiv/starship_troope…

Florenz
http://www.phanmedia.de
SF-Fantasy-Mystery

ideales Beispiel: „Starship Troopers“ :frowning:

Das sehe ich anders, aber darüber kann man äußerst ausführlich
diskutieren .

kann man wohl, auch wenn die „bpjs“ das wohl anders sieht und den Film auf den Index gesetzt hat und damit Tatsachen geschaffen die ich nicht nachvollziehen kann. Ein FSK18 kann ich absolut akzeptieren aber den Index nicht (Die Liste solcher Filme könnte wohl ewig fortgesetzt werden, ST war nur das Erste, was mit einfiel, Scream wäre dann der 2.).
Aber da geht es wohl nicht nur mir so.

Björn

PS: gab es nicht einen Link, wo die Original Begründungen für die Indizierung einzelner Filme standen?