Guten Tag,
nach einem Erbfall existiert ein Einfamilienhaus, welches seit 2002 vermietet ist. Im Mietvertrag wurde eine Indexmiete vereinbart, die jährliche Preissteigerung wurde aber ab Mietbeginn nicht an den Mieter weitergereicht, d.h. es fanden keine Mieterhöhungen statt. Laut Preisindex des statistischen Bundesamtes sind die Preise seit 2002 um ca. 11 Prozent gestiegen.
Nun meine Frage:
Kann ich dem Mieter nun eine Mieterhöhung von 11 Prozent auferlegen?