Indirekte Maklervermittlung

Ein Freund von uns hat ein Grundstück über einen Makler gefunden, das ihm aber doch nicht zugesagt hat. Da wir auch nach einem Grundstück suchen hat er uns nun die Kontaktdaten des Verkäufers gegeben damit wir es uns anschauen können. Da wir nicht über den Makler das Grundstück gefunden haben, müssen wir beim Kauf die Maklerprovision trotzdem zahlen?
Wie sehen die Verträge der Verkäufer in der Regel aus? Wie wahrscheinlich ist es, daß der Verkäufer verpflichtet ist einen Käufer dem Makler zu melden (und somit seine Provision kassiert) selbst wenn der Käufer direkt vom Verkauf (also nicht über den Makler) erfahren hat?

wir nicht über den Makler das Grundstück gefunden haben,
müssen wir beim Kauf die Maklerprovision trotzdem zahlen?

Das hängt von dem Vertrag ab, den der Verkäufer mit dem Makler geschlossen hat. Es könnte sein, dass der Verkäufer Euch über die Einschaltung des Maklers hätte informieren müssen.

Wie sehen die Verträge der Verkäufer in der Regel aus? Wie

Das kann man nicht beantworten, es gibt versciedene Varianten.

Hallo,

es gibt einige Vertragsvarianten, die am weitesten verbreitete ist die des Makleralleinauftrags, d.h. der Makler ist alleine für den Verkauf zuständig. Diese Verträge enthalten in den meisten Fällen eine Klausel, in der das Eigenverkaufsrecht der Eigentümer ausgeschlossen wird. Diese Klausel ist zwar in den meisten Fällen unwirksam (erkläre ich dir gerne auf Anfrage)aber das bedeutet nicht das man sich nicht fair verhalten sollte. Ihr seit nur aufgrund der Tätigkeit des Maklers auf das Grundstück aufmerksam geworden (ob nun durch dritte, ist egal)und somit hat er seinen Job gemacht!

Ihr habt im Grunde zwei Möglichkeiten: Die eine wäre, ihr kauft das Grundstück direkt vom Eigentümer, müßt dann aber auch in allen Sachen des Kaufvertrags alleine bescheid wissen. Die Möglichkeit das der Makler davon erfährt ist 50:50. Sollte er davon erfahren wird er einen Anwalt einschalten und ihr zahlt evtl. nachher noch drauf.

Die andere Möglichkeit ist, ihr sprecht mit dem Makler und verhandelt die Courtage, habt aber dann nichts weiter zu tun als beim Notar zu unterschreiben. Der Vertrag selbst wird vom Fachmann gestaltet. In den meisten Fällen akzeptiert der Makler auch eine niedrigere Courtage (es sei denn das Grunstück liegt in einer Lage in der es einfach verkäuflich wäre).

Ist alles eine Frage des Gewissens!

Gruß
Peter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ihr selbst habt hier absolut nix zu befürchten. Wenn euer Freund sich mal seinen Objektnachweis oder das Expose genauer durchgelesen hat, wäre er vielleicht nicht so leichtsinnig damit umgegangen. Bekommt der Makler Wind von den Zusammenhängen, nimmt er diesen Freund von euch in die Haftung.
Hat der Makler keinen qualifizierten Alleinauftrag, der den Verkäufer dazu verpflichtet, alles über den Makler laufen zu lassen, kommt ihr ohne Provisionszahlung an die Immobilie.
Was euer Freund dazu sagt, müsst ihr euch selbst ausmalen, wenn er vom Makler die Rechnung bekommt.
Aber es kann ja auch gut gehen. Leichtsinnig war es allemal

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke für die Antworten. Eins verstehe ich nicht:

Zitat „….ihr kauft das Grundstück direkt vom Eigentümer, müßt dann aber auch in allen Sachen des Kaufvertrags alleine bescheid wissen.“

Ich dachte der Notar setzt den Vertrag auf. Meine Frage wäre welche Aufgaben der Makler übernimmt.

Klar setzt der Notar den Vertrag auf. AlLerdings nutzt der Notar meist Standardtexte, genaue Infos z.B. zu Ausbaubeiträgen etc. erhaltet ihr nicht vom ihm bzw. er verwendet einen Textteil der z.b. besagen könnte, das alle ab Kauf anfallenden Kosten von euch übernommen werden, auch wenn sie in der Vergangenheit angefallen sind.

Wenn ihr das beim Notar hört wird euch evtl. dabei nichts auffallen, wenn der Makler euch aber vorab berät und mit euch einen Kaufvertrag durchgeht, wird euch vielleicht bewußt, das ihr in diesem Fall Kosten zu tragen hättet, die ihr gar nicht zu verantworten hattet.

Wenn euch z.b. Sachen wie Auflassungsvormerkung und Notaranderkonto nichts sagen, lasst euch vom Makler beraten. Der Notar ist zwar dazu auch verpflichtet, tut dies meistens aber nicht und liest nur in wahnsinniger Geschwindigkeit den Vertrag vor, den ihr kurz danach unterzeichnet.

Gruß,
Peter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]