Indirekte Verleumdung möglich?

Hallo,

ist es möglich, jemanden dadurch zu verleumden, indem man etwas NICHT sagt?

A trennt sich von B. Der Grund ist (sagen wir mal), weil B die Zahnpastatuben nicht zuschraubt. Gegenüber der Gruppe C erklärt A jedoch, er könne den Grund auf keinen Fall nennen, weil darunter das Ansehen von B massiv leiden würde und er das (heuchel, heuchel) nicht möchte. Die Folge ist, dass in der Gruppe C alle möglichen Gerüchte entstehen, was für üble oder strafbare Dinge B getan haben muss. B fordert A auf, die wahren Gründe zu nennen, aber A weigert sich.

Erfüllt das Verhalten von A den Tatbestand von Verleumdung oder übler Nachrede?

Bitte keine pragmatischen Antworten oder Beziehungsratschläge, das ist ein theoretisch konstruierter Fall. Es geht mir tatsächlich nur um die rechtliche Frage.

Gruß,
M.

Ergänzung: Gegeben sei, dass die Gruppe C eine relevante fünfstellige Größe hat und die Erklärung in dieser Gruppe öffentlich erfolgt. Also zum Beispiel: Konzerchefin trennt sich von ihrem Ehemann und schreibt in der Mitarbeiterzeitschrift, die an 20.000 Angestellte geht, sie könne den Grund nicht nennen, weil darunter das Ansehen ihres Ex-Mannes leiden würde. Der Ex-Mann weiß aber von keinem anderen Grund außer den Zahnpastatuben.

Gruß,
Max

Was ist denn da „indirekt“? Das ist doch eine wunderschöne, direkte Verleumdung.

Naja, durch Rückschlüsse und Deduktion sind indirekte Unterstellungen denkbar.
Dazu müsste sie alle möglichen Optionen aufzählen, wegen den sie ihn nichtverlässt. Ungenannt bleibt nur eine denkbare Option, die die Öffentlichkeit schlussfolgern kann(muss).
(Beispiel: Sie sagt: „ich verlasse ihn wegen einer sexuellen Neigung“. Es folgt eine Aufzählung aller x-denkbaren sexuellen Orientierungen mit der Betonung, diese lägen bei jedoch ihm nicht vor und sind somit kein Grund für die Trennung. Auslassen tut sie meinetwegen „schwul“. Wenn sie am Ende der Aufzählung sagt: „Wegen welcher Neigung ich ihn verlasse, kann ich nicht sagen“. Wenn schwul die einzig übrig bleibende Option wäre, würde die Öffentlichkeit „schwul“ schlussfolgern.) keine Ahnung ob so etwas strafbar wäre. Kommt wohl auf den Richter an.

Gruß
rakete

Deine Antwort ist jetzt nicht wirklich hilfreich, weil das, was du hinzudichtest, in meinem Fallbeispiel nicht drinsteht.