Hallo,
wenn keine Empfangsbestätigung für eine Briefsendung vorliegt, wie kann man trotzdem den Empfang eindeutig beweisen, damit auch das Gericht ihn anerkennen muss? Müssen Sendungen in diebstahlsichere Briefkästen eingeworfen werden? Wenn Briefkästen durch Langfinger leicht zugänglich sind, kann doch der Empfänger behaupten, dass er gar nichts bekommen hat. Aber wenn der Absender eindeutige Fotos vom Inhalt der Sendung schießt und alles fotografiert, bis die Sendung vor die Wohnungstür des Empfängers gelegt wird und Stunden später noch einmal ein Foto schießt, das zeigt, dass die Sendung angekommen ist, muss das nicht als Beweis vor Gericht gelten?
Danke für Hinweise
FJ HP
Hallo nochmal,
in dem Schreiben wurden Forderungen gestellt, die der Empfänger teilweise erfüllte. Muss die Erfüllung von Forderungen vom Gericht als Empfangsnachweis gewertet werden, wenn die Reaktionen schriftlich festgehalten wurden?
Danke für Hinweise
FJ HP
muss das nicht als Beweis vor Gericht gelten?
In Deutschland sind Richter unabhängig. Das heißt, sie müssen gar nichts. So allgemein läßt sich Deine Frage also nicht beantworten. Außerdem gilt der Satz: „Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand“.
In Deutschland sind Richter unabhängig. Das heißt, sie müssen
gar nichts. So allgemein läßt sich Deine Frage also nicht
beantworten. Außerdem gilt der Satz: „Auf hoher See und vor
Gericht bist Du in Gottes Hand“.
Wenn einem Richter Faxversendungsnachweise mit Inhalt vorgelegt werden, gilt das dann als Beweis?
In Deutschland sind Richter unabhängig. Das heißt, sie müssen
gar nichts.
Blödsinn. Sie müssen sich natürlich an Recht und Gesetz halten.
Levay
Blödsinn. Sie müssen sich natürlich an Recht und Gesetz
halten.
Für den Beistand, Levay!
Das nächste mal einfach ein Einschreiben mit Rückschein versenden.
Phoebe
Hi Phoebe,
Das nächste mal einfach ein Einschreiben mit Rückschein
versenden.
Nette Idee, kann aber in die Hose gehen. Denn der Rückschein ist der Nachweis, daß ein Brief empfangen wurde. Aber welchen Inhalt hatte der Brief?
Entweder solch einen Brief unter Beobachtung von Zeugen verkleben und wegschicken oder über einen Gerichtsvollzieher zustellen lassen.
mfg Ulrich (IANAL)
Hallo!
Wenn einem Richter Faxversendungsnachweise mit Inhalt
vorgelegt werden, gilt das dann als Beweis?
Nein, nichtmals als Anscheinsbeweis.
Frank
Hi Phoebe,
Entweder solch einen Brief unter Beobachtung von Zeugen
verkleben und wegschicken oder über einen Gerichtsvollzieher
zustellen lassen.
Die Erstellung des Briefes wird fotografiert und fotografisch bis vor die Wohnungstür des Empfängers begleitet.
Hallo!
Wenn einem Richter Faxversendungsnachweise mit Inhalt
vorgelegt werden, gilt das dann als Beweis?
Hallo Frank,
wenn auf solche Faxe reagiert und geantwortet wurde, dann ist es doch logisch, dass sie angekommen sind und die Antworten als Empfangsbestätigung gelten.
Hallo,
Die Erstellung des Briefes wird fotografiert und fotografisch
bis vor die Wohnungstür des Empfängers begleitet.
Das ist leider immer noch kein Beweis, da der Brief jederzeit ausgetauscht werden kann. Ein Fotoapparat und auch ein Kamera sind keine Zeugen.
Gruß
Axel
Hallo,
wenn auf solche Faxe reagiert und geantwortet wurde, dann ist
es doch logisch, dass sie angekommen sind und die Antworten
als Empfangsbestätigung gelten.
Nein. Er könnte das auch aus anderen Informationsquellen haben. Sogar aus seiner eigenen Fantasie.
Gruß
Axel
Nein. Er könnte das auch aus anderen Informationsquellen
haben. Sogar aus seiner eigenen Fantasie.
Hallo, Axel,
danke für das Feedback. Der Empfänger wäre ohne Aufforderung tatenlos geblieben. Nehmen wir an, dass der Empfänger sich durch den Brief beleidigt fühlt. Dem Absender wird Beleidigung vorgeworfen und vor Gericht durchgesetzt, während er gleichzeitig behauptet, er hätte das Schreiben überhaupt nicht erhalten.
Hallo!
danke für das Feedback. Der Empfänger wäre ohne Aufforderung
tatenlos geblieben. Nehmen wir an, dass der Empfänger sich
durch den Brief beleidigt fühlt. Dem Absender wird Beleidigung
vorgeworfen und vor Gericht durchgesetzt, während er
gleichzeitig behauptet, er hätte das Schreiben überhaupt nicht
erhalten.
Was Du schreibst ist langsam wirklich nicht mehr zu durchschauen. Es ist unmöglich, da einen Ratschlag zu erteilen, weil alles total konfus ist. Und die Tatsache, dass Du das dann alles noch im konjunktiv schreibst, um eine theoretische Frage draus zu basteln, macht die Sache nicht einfacher.
Nimm Dir doch einfach mal einen netten Rechtsanwalt und erklär ihm das so wie’s passiert ist…
Frank
Hallo!
Nimm Dir doch einfach mal einen netten Rechtsanwalt und erklär
ihm das so wie’s passiert ist…
Hallo, Frank,
also es soll um Abrechnungsbetrug gehen. Der Absender will natürlich sein Geld zurück, der Empfänger nicht zahlen. Der Rechnungsempfänger fühlt sich beleidigt und angegriffen laut Anwaltsschreiben und spricht von gestörtem Vertrauensverhältnis, weil überhöhte Betriebskostenabrechnungen nicht beglichen werden. Deswegen bestreitet der Zahlungspflichtige, dass er das Beschwerdeschreiben überhaupt erhalten hat. Eine Richterin verlangt vom Gläubiger, dass er die Zustellung beweisen soll. Es liegen nur Faxe und Einzelverbindungsnachweise vor. Das genügt dem Gericht nicht als Beweismittel. Die Antworten von Schuldner und seinem Anwalt liegen vor. Alles wurde gegen Empfangsbestätigung beim Gericht abgegeben, doch die Richter leugnen immer wieder die Unterlagen empfangen zu haben, weil sie Kollegen nicht unnötig belasten wollen, die schon Fehlurteile gesprochen haben und Rechtsfehler begangen haben.