Indirektes Mobbing

Hallo zusammen,

es geht um eine rechtsfrage bezüglich indirektes Mobbing via Social Network.

Also… Herr X, Herr Y und Herr Z arbeiten in derselben Firma. Alle haben ein recht angespanntes Verhältnis gegenüber, außer was die Arbeit betrifft. Herr X schreibt über ein Social Network mit Herrn Y schlecht über Herr Z. Man spricht schon von richtig beleidigenden Sachen.

Folgende Situation trifft ein.

Herr X und Herr Y gehen zur Mittagspause. Während dieser Pause möchte/muss Herr Z eine Excel-Liste öffnen, welche durch Herrn X am Rechner gesperrt ist. Da es eine relativ kleine Firma ist, geht Herr Z also an den Computer von Herrn X und schließt diese. Dabei stößt er auf den geöffneten Dialog im Social Network und kann diesen komplett einsehen. Für Beweise etc. hat Herr Z diesen ausgedruckt.

Wie sehen hierzu die Rechte von Herrn Z aus? Findet hier indirektes Mobbing statt? Wie steht es Allgemein mit der Tatsache, während der Arbeitszeit, freizeitaktivitäten nachzugehen?

Ich freue mich auf Eure Mails.

Gruß

Hi,

… Dabei stößt er auf den geöffneten Dialog im Social
Network und kann diesen komplett einsehen. Für Beweise etc.
hat Herr Z diesen ausgedruckt.

Wie sehen hierzu die Rechte von Herrn Z aus? Findet hier
indirektes Mobbing statt? Wie steht es Allgemein mit der
Tatsache, während der Arbeitszeit, freizeitaktivitäten
nachzugehen?

War diese Kommunikation normalerweise von anderen nicht einsehbar, d. h. handelte es sich um private Nachrichten zwischen zwei Personen? Dann hat Herr Z m. E. ein viel größeres Problem und sollte die „Beweise“ schleunigst vernichten …

Gruß S (kein Fachmann)

War diese Kommunikation normalerweise von anderen nicht
einsehbar, d. h. handelte es sich um private Nachrichten
zwischen zwei Personen?

Genau das fragt sich Herr Z, da Herr X im Social Media angemeldet war, am Firmenrechner.

Herr Z hat am Rechner von Herr X überhaupt nichts verloren. Das Ausdrucken von privaten Daten, die er sich widerrechtlich vom Rechner von Herrn X angeeignet hat, ist eine Dummheit allererster Güte.

Dann werde ich das so weitergeben, vielen Dank! :smile:

War diese Kommunikation normalerweise von anderen nicht
einsehbar, d. h. es handelte sich um private Nachrichten
zwischen zwei Personen?

Genau das fragt sich Herr Z, da Herr X im Social Media
angemeldet war, am Firmenrechner.

Die Kommunikation war aber trotzdem nicht für X bestimmt, oder? Also, wie schon gesacht: Schnellstens Ausdrucke vernichten und unschuldig pfeifend durch die Räume gehen. Vielleicht hat’s ja niemand gemerkt und X nochmal Glück gehabt.

Gruß S

War diese Kommunikation normalerweise von anderen nicht
einsehbar, d. h. handelte es sich um private Nachrichten
zwischen zwei Personen? Dann hat Herr Z m. E. ein viel
größeres Problem und sollte die „Beweise“ schleunigst
vernichten …

Gegen was konkret hat Z verstoßen? Zumal vor dem Hintergrund, wenn es usus ist, dass man in der Firma auch mal gegenseitig an den Rechner geht, um Probleme, wie das beschriebene mit der Tabelle, zu lösen?

Hi,

Gegen was konkret hat Z verstoßen? Zumal vor dem Hintergrund,
wenn es usus ist, dass man in der Firma auch mal gegenseitig
an den Rechner geht, um Probleme, wie das beschriebene mit der
Tabelle, zu lösen?

Tja, ich vermute halt, daß es trotzdem nicht erlaubt ist, die private Kommunikation anderer zu betrachten, geschweige denn auszudrucken. Bin aber, wie ich im Abspann mitteilte, kein Fachmann, und hoffe, daß sich ein solcher noch äußern wird.

OT: Jedenfalls läßt das Verhalten des UP wieder mal die Vermutung zu, daß zum Mobbing immer zwei gehören …

Gruß S

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Tja, ich vermute halt, daß es trotzdem nicht erlaubt ist, die
private Kommunikation anderer zu betrachten,

Dafür wüsste ich so keine Grundlage und schon gar nicht auf einem Bürorechner, in dem nicht einmal rumgewühlt wird.

OT: Jedenfalls läßt das Verhalten des UP wieder mal die
Vermutung zu, daß zum Mobbing immer zwei gehören …

Dazu habe ich mich bisher nicht geäußert. Außer vielleicht jetzt: Mobbing ist ein inflationär gebrauchter Begriff, der wie jeder inflationär gebrauchter Begriff tatsächliche Fälle leider abwertet.

Gegen was konkret hat Z verstoßen? Zumal vor dem Hintergrund,
wenn es usus ist, dass man in der Firma auch mal gegenseitig
an den Rechner geht, um Probleme, wie das beschriebene mit der
Tabelle, zu lösen?

Genau das gilt es zu klären, In der Firma wo Herr X, Y und Z arbeiten, ist es gang und gebe, dass im Falle eines Falles alle untereinander die Passwörter für die Rechner kennen.
Wenn die Absicht da ist die Tabelle zu schließen, aber das Fentser von dem Social Network offen steht, maximiert und man das garnicht übersehen kann, kann doch Herrn Z nichts passieren, oder? Die nächste Frage wäre, gilt so etwas als mobbing? Falls ja, kann das zur Anzeige gebracht werden?

Wenn die Absicht da ist die Tabelle zu schließen, aber das
Fentser von dem Social Network offen steht, maximiert und man
das garnicht übersehen kann, kann doch Herrn Z nichts
passieren, oder?

Strafrechtlich gibt’s glaub ich keine Vorschrift, die das so konkret umfasst. Weder § 201 noch die §§ 202, 202a, 202b StGB passen hier wirklich. Vielleicht könnte man es aber doch unter § 202a fassen, wenn hier Z nämlich durch Eingabe eines Passworts (iSe Überwindung der Zugangssicherung) erst Zugriff auf die Daten erlangen konnte. Allerdings kann man das bestimmt über den Vorsatz kippen, denn Z wollte ja nur „befugt“ auf die Excel-Tabelle zugreifen. Weiß aber spontan nicht, wie man das zufällige „Miterhaschen“ der Ausführungen im Social Network (straf-)rechtlich verpacken könnte…

Allerdings ist es trotzdem - zumindest zivil- oder datenrechtlich - nicht erlaubt, Private Nachrichten anderer Personen zu lesen und dann auch noch auszudrucken (allgemeines Persönlichkeitsrecht). Wenn man sie versehentlich liest, okay. Aber Ausdrucken: Nö :smile:

Die nächste Frage wäre, gilt so etwas als
mobbing? Falls ja, kann das zur Anzeige gebracht werden?

Mobbing ist ja nur ein anderes Wort für Körperverletzung (KV) durch „psychisches Einwirken“.

Z müsste also dadurch in seinem körperlichen oder seelisches Wohlbefinden verletzt werden.

Definiert wird Mobbing als „das Aufbauen einer psychisch zermürbenden Atmosphäre der Feindseligkeit, der die betroffene Person nicht ausweichen kann“. Wenn da bloß zwei doofe Kerle (X/Y) zwischen einander hin und her schreiben, ist das wohl noch keine KV. Sonst wäre ja gewissermaßen auch jede Form des Lästerns gleich strafrechtlich relevant. Die Beeinträchtigung müsste bei Z schon messbar sein oder jedenfalls müssten X und Y auch beabsichtigen oder es in Kauf nehmen oder fahrlässig geschehen lassen, dass Z durch ihre (private) Konversation psychisch verletzt wird.

Gruß Flo

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passt, danke für die Antowrt :smile: