wenn sich Mieter und Vermieter auf einen Vertrag geeinigt haben und dieser auch rechtsgültig unterschrieben ist, kann dieser doch nicht geändert werden, nur weil die Vermieter inzwischen eine andere Idee haben ?
In dem Vertrag ist eine unkündbare Laufzeit von 5 Jahren ohne Mieterhöhung und inklusive Nebenkosten niedergeschrieben, danach ist der Mietvertrag unbefristet.
Hat jemand Erfahrung ob Finanzamt oder Steuerberater gegen so einen Vertrag Einspruch erheben können ?
Wenn einzelne Passagen eines Mietvertrages nicht den gesetzlichen Vorgaben (oder dem Richterrecht) entsprechen, werden die Passagen gestrichen. An ihre Stelle treten die Vorgaben des BGB. Hier wäre daher mE. sofort von einem unbefristeten Mietverhältnis auszugehen, da Kündigungsverzichtsklausel > 4 Jahre.
Das Mietverhältnis als solches und mE auch die Passage des Verzichtes auf Mieterhöhung blieben aber bestehen.
Individual Miet Vertrag
Hallo,
vielen Dank für die Antwort, aber es besteht ein Individual Mietvertrag und kein Formularvertrag.
Keiner der Passi verstößt gegen gute Sitten, geltendes Recht o.ä.
trotzdem ?
es besteht die Vermutung dass das Mietobjekt verkauft werden soll und laut Mietvertrag ist dieser Umstand kein Kündigungsgrund, auch bei Eigenbedarf ist eine Kündigung ausgeschlossen für 5 Jahre.
Einen Individualvertrag zu erstellen ist für einen juristischen Laien nahezu unmöglich. Schon die Nutzung bei einem weiteren Objekt oder eine bereits erfolgte Nutzung in der Vergangenheit, macht ein vollständig selbst verfassten Vertrag zum Formularvertrag.
ok,
aber der neue Vertrag hat auch eine Miet-erweiterung(-erhöhung), sowie jetzt Neben und Betriebskosten festgesetzt
also kein ersatzweiser Mietvertrag, sondern ein Neuvertrag
Kann ein Vertrag so einfach verworfen werden ? durch den Vermieter ?
Der alte Vertrag gilt weiter, lediglich der Kündigungsausschluss ist mE. zu streichen.
Ich würde auf KEINEN Fall einen neuen Vertrag unterschreiben. Wozu auch?
Einen Individualvertrag zu erstellen ist für einen
juristischen Laien nahezu unmöglich.
Das denke ich auch.
Aber das:
Schon die Nutzung bei
einem weiteren Objekt oder eine bereits erfolgte Nutzung in
der Vergangenheit, macht ein vollständig selbst verfassten
Vertrag zum Formularvertrag.
glaube ich jetzt einfach mal nicht. Hast Du da ein Urteil zu? Oder einen Gesetzestext?
Gruß
loderunner (ianal)
Darin sehe ich kein Problem. Wenn ich aber eine tolle Formulierung habe und die immer wieder anwende, wird sie zum Bestandteil eines Formularvertrages.
dieser vertrag ist speziell auf dieses mietobjekt und dessen umgebungsvariablen zugeschnitten, sowie wurden alle mündlichen vereinbarungen übernommen und von beiden parteien unterzeichnet.
wie üblich ist der letze absatz mit der salvatorischen klausel versehen
deshalb ist der vertrag rechtens und nicht sittenwidrig, das finanzamt hat auf nachfragen keine steuerlichen bedenken geäussert.
naja, dann dürfte es aber auch keine bücher ohne urheber rechtsverletzungen mehr geben. der vertrag ist von zwei privaten parteien geschlossen und wurde auch unterschrieben.
es ist durchaus zu verantworten das prozessrisiko einzugehen
warum nur habe ich das blöde Gefühl, dass hier jemand beratungsresistent partout auf seiner Laienmeinung besteht und ins Messer läuft, wenn er so weiter macht?
Viel Glück dann mal…
Gruß
loderunner (ianal)
Weil die salvatorische Klausel angefügt wurde, ist der Vertrag rechtens und nicht sittenwidrig? Ok, wenn du meinst.
Du hast dir die Mühe gemacht dir die Links in meinem Post von 21:25 durchzulesen? /t/individual-miet-vertrag-5-jahre-fest/6320810/8