Hallo,
ich habe eine Frage zum BGB.
Ich kaufe ein T-shirt, das nach meinen individuellen Wünschen angefertigt wird. Ist das dann ein Kaufvertrag gem. §433 I 1 BGB oder ein Werkvertrag gem. §631 I BGB? Bitt helft mir
vielen Dank!
Hey, da es hier nicht nur um den bloßen Erwerb von Waren geht, sonder um die bestimmte Herstellung eines Werkes, handelt es sich um einen Werkvertrag.
super, ich danke vielmals