Individuelle Vereinbarung Mietvertrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Freundin und ich sind kurz davor unsere erste gemeinsame Wohnung zu Mieten.
Es war eigentlich alles in Ordnung, haben auch den Mietvertrag erhalten.
Nun jedoch wurde dem Standard Wohnraummietvertrag eine Handschriftliche Individuelle Vereinbarung über eine Seite hinzugefügt. Diese beinhaltet zu einem „Bei Auszug wird die Wohnung fachmännisch tapeziert (Rauhfaser) und weiß gestrichen.“ In einem anderen Satz steht dann jedoch „die Wohnung wird bei Auszug gereinigt, Fußböden, Fenster und Fensterbänke von innen und außen gewischt bzw. Shamponiert und die Sanitäreinrichtungen entsprechend der Pflegehinweise übergeben.“ Über diese Punkte wurden wir vorher nicht informiert.
Falls das Ganze wirksam ist, wäre das für uns beim Auszug eine große finanzielle Belastung, da es sich um eine 80 qm Wohnung handelt.

Für Ihre Hilfe wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Guten Abend,
Vermieter versuchen damit Druck auszuüben indem sie sich bei Auszug darauf berufen.
Solche Klauseln haben keine Gültigkeit!
Sie müssen die Wohnung nur in einem wiederbeziehbaren Zustand übergeben.
Jedoch bedenken Sie immer das die Herausgabe der eventuellen geleisteten Kaution bei einem Auszug erschwert wird.
Gruß
Manuela

Hier auch noch ein Link des Deutschen Mieterbunds
http://www.mieterbund.de/schoenheitsreparaturen.html

Nun jedoch wurde dem Standard Wohnraummietvertrag eine
Handschriftliche Individuelle Vereinbarung über eine Seite

ein juristischer rat kann nur nach Durchsicht des ganzen Vertrages geschehen und darf nur gegen honorar erfolgen.

steht in dem Vertrag etwas von Schönheitsreperaturen oder das bei Einzug renoviert werden muss?
Der Zwang zu Tapezieren und die detailierte Angabe das dies mit Raufaser zu tun ist(obwohl streichen reichen würde)wird die Klausel wahrscheinlich unwirksam machen. Aber soetwas würde ich einfach nicht unterschreiben, denn der Weg über Gerichte ist immer aufwändiger und letztlich spricht der Richter ja dann das Urteil. Und der Ärger ist vorprogrammiert.

Die Wohnung zu renovieren ist ansich Aufgabe des Vermieters, daher kann man als Mieter auch verlangen das die Wohnung alle 3/5 Jahre gestrichen wird.

sonst beim Mieterbund nachfragen, die können Verträge idr günstig überprüfen.

Danke für die schnellen Antworten.
Es stehen im Formvertrag die üblichen Regelungen zu Schönheitsreperaturen und halt zusätzlich das, was in den Vereinbarungen steht.
Werden nochmal versuchen mit der Maklerin zu reden, schließlich sollte man ja gewissen Einfluss auf so eine Vereinbarung haben.
Ansonsten wohl wie Sie sagten nicht unterschreiben…Ärger vorprogrammiert.
Vielen Dank für Ihren Rat

Hallo, Individualvereinbarungen sind nur gültig, wenn sie, wie der Name schon sagt, individuell ausgehandelt wurden. Sie haben also ein Mitspracherecht. Aber Vorsicht, das ganze gilt es beweisen zu können. Fragen sie den Vermieter, warum er sie übermäßig benachteiligen will, warum er gegen geltendes Recht, andere Vereinbarungen treffen möchte!

Hallo,
wenn ich es richtig verstanden habe, erfolgte der handschriftliche Zusatz erst nach Ihrer Unterschrift.
Das wäre dann natürlich völlig daneben und wirkungslos.

Gruß
Martin

Hallo,

ich bin mehr Handwerker.
Was jedoch logisch sein müßte, der 1. Mietvertrag ist gültig. 2. :
Renovierungsklauseln für den Auszug gibt es glaub ich nicht mehr. Sie wissen doch nicht, was der nächste Mieter möchte. Raufaser ist langsam aus der Mode. Das sind unnötige Kosten. Stellen Sie sich vor, sie geben 2000,00 Euro aus für die Malerfirma, der nächste reißt alles wieder ab. Weil er glatte, gespachtelte Wände will. Nein, erkundigen Sie sich beim Anwalt oder Mieterbund. Kostet nicht viel. Oder gar nichts.
Sind aber alles nur meine Gedanken.
Direkt helfen kann und darf ich nicht.
MfG
Andreas Brödner

Hallo, gehen SIe doch mal zum Mieterverein oder einem RA, da kann man für wenig Geld eine Info bekommen.
VG Ringehahn

Sofern Sie die vom Vermieter vorgelegte Individualvereinbarung zum Mietvertrag unterzeichnen, sind Sie auch daran gebunden.

Hallo, also Klausel 1 ist unwirksam, das hat der BGH entschieden. Bei Klausel 2 handelt es sich aber doch wohl um normale Reinigungstätigkeit. Da gibt es doch wohl kein Problem. Ich denke man sollte eine Wohnung so hinterlassen, wie man sie auch vorzufinden wünscht.

http://www.mieterbund.de/schoenheitsreparaturen.html

Hier eine Zusammenstellung des Mieterbundes.

Also wie gesagt, die „fachgerechte“ Ausführung muss nicht durch Handwerker erfolgen.

Schönen Gruß

Hallo,

das mit dem Tapezieren und weiß streichen ist glaub mittlerweile nichtmehr erlaubt es zu verlangen. Ich bin mir aber nicht entgültig sicher, wie es sich verhält, wenn die Wohnung bei Einzug auch so war. Ich würde an Ihrer Stelle beim Mieterschutzbund nachfragen. Das mit dem Putzen setze ich als selbstverständlich vorraus, d.h. in normalem Rahmen übergibt man ja keine ungeputzte Wohnung. Über die shamponierte Fensterbänke läßt sich streiten, glaub nicht daß man das so verlangen kann. Manchmal ist es so, daß es im Mietevertrag so steht, aber eigentlich unwirksam ist. Wie gesagt, ich würde sowieso immer einen Mietvertrag vom Mieterschutzbund überprüfen lassen.

Gruß

Edelweiss75

Hallo MiWi1992

konnte leider wegen Krankheit nicht antworten…bitte um Entschuldigung.

Bitte um kurze Info…wenn noch bedarf besteht.

LG SirRudolfo