Nehmen wir einmal an, einem Kunden wird von der Bank ein „individuelles Angebot“ unterbreitet. Es lautet: „für ein Festgeldkonto bis zur Höhe von xxx Euro bieten wir Ihnen einen Zinssatz von 1,5% an“. Das Angebot gilt bis zum 10.07.2011.
Nun gut, 1,5% für 100 Tage sind nicht schlecht, sagt sich der Kunde, das wären immerhin 5,475% im Jahr und nimmt das Angebot schnell per Einschreiben an. Andere Banken bieten derzeit ja im Anlagezeitraum nur 2,5 - 3%. Doch nun kommen ihm Bedenken. Kann sich die Bank etwa darauf berufen, daß Zinssätze üblicherweise p.a. angegeben werden? Das steht aber nicht da. Der Kunde hat deshalb noch sicherheitshalber in Klammern hinzugefügt: „entspricht 5,475% p.a.“.
Ist damit alles eindeutig oder kann es Probleme geben? Er wartet nun auf die Antwort der Bank…
Hallo,
Zinssatz von 1,5% an". Das Angebot gilt bis zum 10.07.2011.
Nun gut, 1,5% für 100 Tage sind nicht schlecht, sagt sich der
Kunde, das wären immerhin 5,475% im Jahr
nein, das sind 1,5% pro Jahr. Die Angabe von Zinssätzen erfolgt immer als p.a. (per annum) und nie bezogen auf einen unterjährigen Zeitraum.
Kann sich die Bank etwa darauf berufen, daß Zinssätze
üblicherweise p.a. angegeben werden? Das steht aber nicht da.
Der Kunde hat deshalb noch sicherheitshalber in Klammern
hinzugefügt: „entspricht 5,475% p.a.“.
Darauf wird sich niemand einlassen. Da es sich nur um die Aufforderung handelte, ein Angebot zu unterbreiten, wird die Bank das in der Form nicht annehmen bzw. in ihrer Antwort wiederum bestätigen, daß 1,5% p.a. bezahlt werden. Das kann der Kunde dann annehmen oder auch lassen.
Gruß
C.
vielen Dank für die schnelle Antwort. Bitte entschuldigen Sie meine „spitzen“ Bemerkungen untenstehend. Ist für mich schwer nachzuvollziehen.
nein, das sind 1,5% pro Jahr. Die Angabe von Zinssätzen
erfolgt immer als p.a. (per annum) und nie bezogen auf einen
unterjährigen Zeitraum.
Gilt also nicht das, was im individuellen Angebot steht, sondern was üblicherweise gezahlt wird? Ist das bei individuellen Angeboten immer so?
Darauf wird sich niemand einlassen. Da es sich nur um die
Aufforderung handelte, ein Angebot zu unterbreiten, wird die
Bank das in der Form nicht annehmen bzw. in ihrer Antwort
wiederum bestätigen, daß 1,5% p.a. bezahlt werden. Das kann
der Kunde dann annehmen oder auch lassen.
Aufforderung ein Angebot zu unterbreiten? Ich dachte, es handelt sich bei dem Schreiben bereits um ein verbindliches Angebot? Steht jedefalls so drin: „dieses Angebot gilt bis zum…“
Die Bank ist also nicht an ihre Angebote gebunden?
Hallo,
Erklärungen sind nicht nur nach dem Wortlaut oder dem subjektiven Verständnis des Empfängers auszulegen, sondern auch nach der Verkehrssitte. Und das sind Jahreszinsen.
Wenn der Kunde nun etwas anderes bestätigt, lehnt er das Angebot ab und unterbreitet ein neues. Das die Bankaber nicht angenommen hat.
VG
EK
Hallo,
„Zinssatz“: Zinsen p.a. („per annum“, pro Jahr)
„Zins“: Dann wär’s so.
Wenn jemand sagt, leih mir für 3 Monate 1000 Euro, du bekommst 3% Zins, dann entsprecht das einem Zinssatz von 12%.
Hier ist auch zu berücksichtigen, was denn so Üblich in der Branche ist. Wenn ein Autoverkäufer sagt, das Auto „braucht 6 Liter“, dann heißt das ja auch nicht, dass ich ihn verklagen kann wenn ich zum fünften Mal den Tank auffülle. Jeder weiß (oder muss wissen), dass das der Verbrauch pro 100km ist.
Viele Grüße
Lumpi
hm…das wäre natürlich sehr schlecht für den Kunden. Haupsache, die Bank schickt dann nicht die Unterlagen und zahlt trotzdem nur 1,5% p.a.? Das wäre noch schlechter, weil es woanders ja rund den doppelten Zinssatz gibt…
steht leider wirklich „Zinssatz“ da 
Also zählt bei einem Angebot, was üblich ist? Wenn der Verkäufer z.B. in einem Angebot die MwSt. vergißt, kann er sich dann auch darauf berufen, daß diese üblicherweise zum Preis hinzukommt?
Hallo,
nur bei gewerblichen Kunden, da da die Verkehrssitte Nettopreise sind, während es bei Endverbrauchern auch schon aufgrund entsprechender gesetzlicher Regeln Bruttopreise sind.
Es kam bislang kein Vertrag zustande, weil ja offenbar ein Dissens vorliegt.
VG
EK