ich bin in der 7. Woche und mein Arzt möchte mir ein individuelles BV ausstellen. Ich bin Risikoschwangere. Leider hat er das noch nie gemacht (wollte mich für die Dauer der SS krank schreiben) und sagte, ich soll mich doch mal schlau machen. Ich habe nun ein formular gefunden. Da bestätigt der Arzt nur das BV und darin steht auch Dauer und dieser Paragraph. Allerdings als Grund eben nur, dass Gesundheit von Mutter und Kind gefährdet sind. Genügt das oder muss man die Beschwerden und die Gründe für die Risikoschangerschaft noch in einem anderen Attest detailliert darstellen?
Vielen Dank fürs Lesen.
LG
ich bin in der 7. Woche und mein Arzt möchte mir ein
individuelles BV ausstellen. Ich bin Risikoschwangere.
Von einem individuellen BV habe ich noch nie was gehört.
Leider
hat er das noch nie gemacht
Ganz einfach, BV lt. § 3 MuSchG erteilen, fertig.
(wollte mich für die Dauer der SS
krank schreiben)
Vorsicht Krankschreiben und BV sind zwei Paar Schuhe.
und sagte, ich soll mich doch mal schlau
machen.
Hat der Arzt gerade seine Praxis neu eröffnet? Du sollst dich schlau machen?
Ich habe nun ein formular gefunden. Da bestätigt der
Arzt nur das BV und darin steht auch Dauer und dieser
Paragraph. Allerdings als Grund eben nur, dass Gesundheit von
Mutter und Kind gefährdet sind. Genügt das oder muss man die
Beschwerden und die Gründe für die Risikoschangerschaft noch
in einem anderen Attest detailliert darstellen?
Nein, das BV reicht vollkommen. Mit dem BV gehst du zu eurer Lohnbuchhaltung. Die wissen, hoffentlich besser als der Arzt, wie es dann weitergeht.
Der AG zahlt dir deinen Lohn weiter für die Dauer des BV und bekommt die Zahlungen von der KK erstattet.
er het sich jetzt auch selbst erkundigt und meint, er würde mich besser krankschreiben, es wäre so eine Sache mit dem BV. Ich weiß auch nicht.Ich glaube,ich muss das BV dem Arbeitgeber geben.
nicht krankschreiben. Wenn du krankgeschrieben wirst, bekommst du nur 6 Wochen Lohnfortzahlung. Danach bekommst du Krankengeld von der KK. Das ist viel weniger, als das normale Geld.
Ansonsten kann ich dir nur raten, dir einen neuen Arzt zu suchen.
Du könntest auch nochmal bei der KK direkt anrufen und den Fall schildern. Dort sitzen meist sehr erfahrene Leute.
Das individuelle Beschäftigungsverbot ist die einfachste Sache der Welt. Die genauen Umstände gehen den Arbeitgeber nichts an, er muss (und kann!) darauf vertrauen, dass der Arzt gute Gründe hat.
Der Lohn in dieser Zeit beträgt das Durchschnittseinkommen der letzten 13 Monate (§11 MuschG).
Die Frage ist, was für eine Risikoschwangere bist Du? Ist das individuelle BV gerechtfertigt? Nur des Alter wegens? Mehrere Aborte? Etc. Viele Dinge lassen sich auch durch Arbeitserleichterungen regeln und halten davon ab zehn Monate als RISIKOschwangere in sich rein zu horchen.
Wenn eine klare Gefährdung vorliegt (und diese durch Deine Arbeit bedingt ist!!!), dann nicht zögern mit dem BV.
Danke für deine Antwort. Nein, es liegen schon wirklich gefährdende Gründe vor. Unter anderem aber auch psychische und da möchte ich nicht, dass mein AG das weiß.