Also wird vor Gericht im Falle einer Tötung geprüft, ob der Täter den Mord aufgrund einer der Punkte aus §211 durchgeführt hat? Falls ja -> Mord, Falls nein -> Totschlag. Verstehe ich das richtig?
Hallo!
Was Du ihr beschreibst, war in etwa die Rechtslage bis 1942,
die aber im Volksmund anscheinend immer noch sehr präsent
sind. Das Missverständnis, Totschlag sei „Tötung im Effekt“,
lässt sich kaum ausrotten.
Ja aber diese Abgrenzung wäre an sich eine auch anderswo übliche und normale. Vorsätzliche Tötung ist Mord, Totschlag ist Mord im Affekt, also ein privilegierter Mord, so etwa das österreichische StGB. Beweggründe sind dann eine Frage der Strafbemessung.
Die deutsche Definition des Mords bzw. des Mörders ruft im Ausland eigentlich vor allem Kopfschütteln hervor, abgesehen davon, dass diese Abgrenzung im Ergebnis merkwürdigste Wertungswidersprüche erzeugt. Wenn man § 211 dStGB genau liest, dann fällt einem auf, dass nicht der Mord bestraft wird, sondern der Mörder. Das hat zwar unmittelbar noch keine Auswirkung, aber vom Wortlaut her eine erhebliche Symbolkraft. Bestraft wird der Täter nicht wegen der Tat, sondern weil er ein Mörder ist, also ein minderwertiger zu verurteilender Menschentyp. Die Formulierung entstammt im Übrigen der Feder von Freisler.
Sollte man wissen als Hintergrund zum Mördermerkmal (passt besser als Mordmerkmal zu sagen, weil ehrlicher) in Deutschland.
Gruß
Tom
Hallo!
Grad gesehen, dass du einen Aufsatz dazu eh schon verlinkt hast 
Gruß
Tom
Hallo!
aber es natürlich auch so, dass man in Krimis sowohl im Fernsehen als auch in Büchern vom juristischen Standpunkt aus jede Menge Mist hört/liest. Angeblich muss das so sein, damit es spannender wird (hab ich mal in einem Interview gelesen), wobei ich eher daran glaube, dass den Autoren das einfach wurscht ist. Dann geht die SoKo Donau in Wien schon mal zum Amtsgericht, obwohl wir das eigentlich schon seit 1945 nicht mehr haben…
Gruß
Tom
Danke, die _Mörder_merkmale merke ich mir merken!
Ja
Ja aber diese Abgrenzung wäre an sich eine auch anderswo
übliche und normale.
Ja.
Die deutsche Definition des Mords bzw. des Mörders ruft im
Ausland eigentlich vor allem Kopfschütteln hervor
Ja. 
Die Rechtslage kennen ist etwas anders als sie für richtig zu halten. 
Gruß,
Max
Das Gericht prüft, ob eines der Merkmale in § 211 StGB vorliegt. Welches vorliegt, ist dann insofern egal, als dass so oder so ein Mord gegeben ist. Aber wie du, wenn du ins Gesetz guckst, feststellen willst, sind in § 211 StGB neben bestimmten Motiven auch bestimmte Ausführungsweisen geregelt. Es muss nicht das Motiv sein, das den Mord ausmacht, und es muss auch nicht die Vorgehensweise sein. Es muss nur eines von beiden sein.