In diversen Krimis habe ich eben diese beiden Ausdrücke gehört und frage mich seither, ob das nicht Widersprüche in sich selbst sind.
Meiner Auffassung nach ist ein Indiz eben kein Beweis, sondern eher ein Hinweis (es profitiert nur eine einzige Person von dem Mord, diese hat kein Alibi, z.B.)
Und unter Totschlag verstehe ich Tötung ohne Absicht. Wie kann es dann versuchten Totschlag geben? Ich versuche dich unabsichtlich zu töten?
Ich glaube beide Ausdrücke in „Law & Order“ gehört zu haben, es handelt sich um US-amerikanisches Recht. Natürlich kann es sich auch um Übersetzungsfehler handeln.
Es sind jetzt nicht wirklich die existenzbedrohenden Fragen unserer Zeit, ich wäre aber trotzdem für eine Beantwortung sehr dankbar.
In diversen Krimis habe ich eben diese beiden Ausdrücke gehört
und frage mich seither, ob das nicht Widersprüche in sich
selbst sind.
Meiner Auffassung nach ist ein Indiz eben kein Beweis, sondern
eher ein Hinweis (es profitiert nur eine einzige Person von
dem Mord, diese hat kein Alibi, z.B.)
Sehe ich auch so. Es gibt Indizien und Beweise, aber keinen Indizienbeweis.
Und unter Totschlag verstehe ich Tötung ohne Absicht. Wie kann
es dann versuchten Totschlag geben? Ich versuche dich
unabsichtlich zu töten?
Das geht schon. Totschlag ist wie Mord, allerdings ohne Plan.
Wenn man also im Affekt etwas tut, das den anderen hätte töten können
(mit dem Baseballschläger nach dem Kopf schwingen), könnte das aus
meiner Sicht unter versuchten Totschlag fallen. Bin aber natürlich kein
Jurist.
Soweit ich weiß ist ein Unterschied zwischen Mord und Totschlag, das ein Mord geplant wird und Totschlag im Affekt aus der Situation heraus passiert.
Beispiel:
A wird von B beleidigt und A greift B daraufhin mit einem Messer an und sticht mehrmals in die Brust von B ein. B überlebt. Wäre meiner Meinung nach versuchter Totschlag von A, da er beim Stechen in die Brust lebensgefährliche Verletzungen in Kauf nimmt. (Übertriebenes Beispiel gebe ich zu!)
Ich kann nicht erkennen, was das mit Deiner Behauptung zu tun haben soll, daß ein Mord geplant ist und ein Totschlag eben nicht. Was die Mordmerkmale sind, steht in §211 StGB und daß der ganze „Rest“ Totschlag ist, steht in §212 StGB.
Würde bedeuten, wenn jemand tagelang plant einen Menschen zu töten und dies nicht aus den Gründen §211 StGB tut, nicht wegen Mordes belangt werden kann???
Das geht schon. Totschlag ist wie Mord, allerdings ohne Plan.
Das ist falsch.
Wenn man also im Affekt etwas tut
Totschlag hat nichts mit Effekt zu tun.
Was Du ihr beschreibst, war in etwa die Rechtslage bis 1942, die aber im Volksmund anscheinend immer noch sehr präsent sind. Das Missverständnis, Totschlag sei „Tötung im Effekt“, lässt sich kaum ausrotten.
;das den anderen hätte töten
können (mit dem Baseballschläger nach dem Kopf schwingen), könnte das
aus meiner Sicht unter versuchten Totschlag fallen.
Würde bedeuten, wenn jemand tagelang plant einen Menschen zu
töten und dies nicht aus den Gründen §211 StGB tut, nicht
wegen Mordes belangt werden kann???
Ja, das wäre denkbar.
Über diese Gesetzeslage, die im Dritten Reich eingeführt wurde, sind viele Juruisten nicht glücklich, weshalb sie seit langem darauf drängen, die beiden Paragraphen zu reformieren. Was allerdings viele Leute falsch verstehen und den Juristen vorwerfen, sie wollten die Strafe für Mord abschaffen, weil es nach den Vorstellungen der Juristen dann nur noch einen Paragraphen „vorsätzlicher Tötung“ gibt.
Und unter Totschlag verstehe ich Tötung ohne Absicht. Wie kann
es dann versuchten Totschlag geben? Ich versuche dich
unabsichtlich zu töten?
…(mit dem Baseballschläger nach dem Kopf schwingen)…
Da man mit einem Baseballschläger selten nicht nur zumindest schwere Verletzungen hinterlässt, würde ich da schon das Inkaufnehmen des Todes seines Widersachers sehen.
Für mich war das eher so: A gibt B eine Ohrfeige, B stürzt und bricht sich das Genick.
Bin aber
natürlich kein
Jurist.
Ich auch nicht, sonst würde ich ja hier nicht fragen .
Und konntest du denn inzwischen die richtige Antwort identifizieren? Vielleicht solltest du nicht nur auf die Mutmaßenden Teilnehmer eingehen.
Übrigens, wenn jemand stürzt und sich das Genick bricht, ist das weder vorsätzlich noch versucht - ein Versuch schließt denknotwendigerweise den Vorsatz mit ein, scheitert nur in der Ausführung.
Und konntest du denn inzwischen die richtige Antwort
identifizieren? Vielleicht solltest du nicht nur auf die
Mutmaßenden Teilnehmer eingehen.
ich hatte bis jetzt zwei Antworten, Antwort A wurde von C-Punkt widerlegt, also bin ich auf Antwort B eingegangen.
Übrigens, wenn jemand stürzt und sich das Genick bricht, ist
das weder vorsätzlich noch versucht
eben, wenn dies jedoch als Folge der Ohrfeige passiert ist, dann war nur die Ohrfeigen-Absicht, nicht jedoch die Tötungsabsicht vorhanden. Und darunter hätte ich (bin kein Jurist) Totschlag verstanden. Vielleicht ist das Beispiel besser, wenn der Geohrfeigte eine Aneurismenblutung als Folge der Ohrfeige bekommt und stirbt. Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.
ein Versuch schließt
denknotwendigerweise den Vorsatz mit ein, scheitert nur in der
Ausführung.
„Antwort A wurde von C-Punkt widerlegt, also bin ich auf Antwort B eingegangen.“
Demnach hätte für mich nahegelegen, mich an C-Punkt zu wenden.
Was Vorsatz und Fahrlässigkeit angeht, kann man ruhig konsequent vorgehen: Die Ohrfeige mit der Todesfolge ist also ein Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 I StGB). Wenn noch nicht mal die Körperverletzung beabsichtigt war, landen wir stattdessen bei einer fahrlässigen Tötung (222). Die Wertung der beiden Tatbestände lässt sich auch sehr schön am Strafmaß ablesen: Die Fahrlässige Tötung sieht maximal fünf Jahre Freiheitsstrafe vor - kann auch null Jahre bedeuten und statt dessen Geldstrafe. Die Körperverletzung mit Todesfolge ist demgegenüber mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren belegt.
Versuch hat mit all dem nichts zu tun: Siehe dazu § 22 StGB. Fahrlässigkeit ist kein Versuch! Versuch ist wirklich das, was man auch allgemein darunter versteht: Da versucht jemand etwas, scheitert jedoch (im Tätersinne: scheitert leider).
Mord und Totschlag: Totschlag ist schlicht gesagt die vorsätzliche Tötung eines Menschen. Um den Tatbestand des Mordes zu erfüllen, müssen die in § 211 StGB aufgezählten Mordmerkmale hinzutreten. Wenn der Laie sich Fälle vorstellt, die die Tötung eines Menschen betreffen, wird er wahrscheinlich sehr häufig beim Mord landen - es ist durchaus nicht unverständlich, dass man gemeinhin denkt, Mord sei „geplanter oder beabsichtigter Totschlag“, ist aber dogmatisch nicht korrekt. Man kann Tötung auch planen oder beabsichtigen, ohne Mörder zu sein (zum Beispiel aus Mitleid im Altenheim oder als Gnadenschuss auf jemanden im brennenden Auto; auf Verlangen; bei Überschreitung der Notwehr).
Ach ja - dementsprechend ist natürlich ein versuchter Totschlag nicht mehr undenkbar, oder? Und jedenfalls nach der herrschenden Lehre ist ein Mord immer auch ein Totschlag - nach der Rechtsprechung ist das immer noch ein bisschen anders.
Wenn ich, aus irgendwelchen Gründen plötzlich so eine Wut auf jemand kriege, dass ich ihm den nächststehenden Stuhl über den Schädel haue, dann ist kann das versuchter Totschlag sein. Falls er überlebt.
Zu den Indizien kann ich gerade leider nichts rechtes beitragen, habe mich mit dem Strafprozessrecht noch nicht beschäftigt. Wenn du nicht noch eine zufriedenstellende Antwort erhältst, frag nächste Woche noch mal bzw erinnere mich hier daran, dann bekomme ich eine Mail. Dann bin ich wieder in der richtigen Umgebung, um dir darauf zu antworten.
Grob fällt mir dazu nur ein, dass der Richter zu dem Schluss kommen muss, dass der zu Verurteilende schuldig ist und dass er in der Beweiswürdigung frei ist, solange keine vernünftigen Zweifel an der Schuld bestehen. Das schwebt mir nur so vor, alles andere als verlässlich.
Mord ist eine vorsätzliche Tötung, die sich entweder durch ein besonders verwerfliches Motiv oder aber durch eine besonders verwerfliche Tatausübung qualifiziert, wobei die Aufzählung in § 211 StGB abschließend ist.
Affekt schließt Vorsatz nicht aus. Darum können sowohl Totschlag als theoretisch auch Mord im Affekt verübt werden.
Und unter Totschlag verstehe ich Tötung ohne Absicht.
Absicht ist für einen Totschlag weder hinreichende noch notwendige Bedingung. Was Totschlag voraussetzt, ist Vorsatz, und Absicht ist nur eine von drei Vorsatz-Arten. Sie ist gegeben, wenn es dem Täter gerade darauf ankommt, den anderen zu töten. Nimmt er den Tod hingegen nur wissentlich hin, obwohl es ihm nicht darum geht (zum Beispiel weil bei einem Anschlag ein Mensch getötet werden soll und klar ist, dass auch andere dabei sterben werden), handelt er nicht mit Absicht, aber immer noch mit Vorsatz. Hält er den Tod seines Opfers nur für möglich und nimmt diese Möglichkeit billigend in Kauf, ist auch das zwar keine Absicht, aber Vorsatz.
Wie kann
es dann versuchten Totschlag geben? Ich versuche dich
unabsichtlich zu töten?
Dass versuchter Totschlag strafbar ist, ergibt sich übrigens aus § 23 I StGB > § 12 I StGB > § 212 I StGB.