Hallo allerseits.
Ich habe folgende Frage:
Angenommen ein Webshop für aussergewöhnlichere Dinge möchte unter anderem auch indizierte Medien anbieten. Er trägt dafür Sorge, dass die Jugendschutzbestimmungen beim Versand eingehalten werden (z.B. Sendungen per Einschreiben mit Rückschein verschicken, bei denen der Empfänger sich ausweisen muss, um die Sendung in Empfang zu nehmen und der Webshop gleichzeitig einen Nachweis darüber hat). Nun dürfen indizierte (wohlgemerkt: nicht beschlagnahmte!) Filme etc. aber nicht beworben werden. Gilt dies auch, wenn der Webshot einen speziellen Ab-18-Bereich einrichtet, der von Kunden erst betreten werden kann, nachdem sie eine Kopie z.B. des Personalausweises zugeschickt haben?
Es geht dabei nicht um Werbung für diese Filme im öffentlichen Teil des Webshops, sondern eher um Abbildungen der Cover, wie es z.B. auch bei „normalen“ Filmen auf Amazon gemacht wird und ausserdem um Kundenrezensionen zu den Filmen/Bücher/Spiele/Musik NUR im Ab-18-Bereich.
Und bevor jemand fragt: Nein, es geht nicht um Pornos, sondern eher um Filme/Bücher aus dem Bereich Horror/Splatter und der besagte Webshop ist tatsächlich einmal rein fiktiv.
MfG,
TheSedated