Indizierte Filme/Bücher/Spiele/Musik

Hallo allerseits.

Ich habe folgende Frage:

Angenommen ein Webshop für aussergewöhnlichere Dinge möchte unter anderem auch indizierte Medien anbieten. Er trägt dafür Sorge, dass die Jugendschutzbestimmungen beim Versand eingehalten werden (z.B. Sendungen per Einschreiben mit Rückschein verschicken, bei denen der Empfänger sich ausweisen muss, um die Sendung in Empfang zu nehmen und der Webshop gleichzeitig einen Nachweis darüber hat). Nun dürfen indizierte (wohlgemerkt: nicht beschlagnahmte!) Filme etc. aber nicht beworben werden. Gilt dies auch, wenn der Webshot einen speziellen Ab-18-Bereich einrichtet, der von Kunden erst betreten werden kann, nachdem sie eine Kopie z.B. des Personalausweises zugeschickt haben?

Es geht dabei nicht um Werbung für diese Filme im öffentlichen Teil des Webshops, sondern eher um Abbildungen der Cover, wie es z.B. auch bei „normalen“ Filmen auf Amazon gemacht wird und ausserdem um Kundenrezensionen zu den Filmen/Bücher/Spiele/Musik NUR im Ab-18-Bereich.

Und bevor jemand fragt: Nein, es geht nicht um Pornos, sondern eher um Filme/Bücher aus dem Bereich Horror/Splatter und der besagte Webshop ist tatsächlich einmal rein fiktiv.

MfG,
TheSedated

Hallo,

ich kann zur Rechtsfrage nichts beitragen. Allerdings gibt es einen ähnlichen Shop bereits. Bei http://verleihshop.de kann man nach entsprechendem Altersnachweis über PostIdent auch indizierte Filme leihen und kaufen. Ob das rechtlich so in Ordnung ist, müssen die Experten noch beantworten.

VG

Hallo,

Es geht dabei nicht um Werbung für diese Filme im öffentlichen
Teil des Webshops, sondern eher um Abbildungen der Cover, wie
es z.B. auch bei „normalen“ Filmen auf Amazon gemacht wird und
ausserdem um Kundenrezensionen zu den
Filmen/Bücher/Spiele/Musik NUR im Ab-18-Bereich.

Normale Filme wie
http://www.amazon.de/Machete-Blu-ray-Danny-Trejo/dp/… ?

Amazon beschreibt, wie sie es machen:
http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?i…

Gruß

osmodius