Ineas zahlungsunfähig - Vers.wechsel d. Abmelden?

Hallo

Die ineas Kfz-Versicherung ist zahlungsunfähig. Pech für alle Versicherten - besonders bei Kaskoschäden.

Sie hat noch keine Insolvenz angemeldet - somit besteht kein Sonderkündigungsrecht…

Eine zweite Versicherung abzuschließen soll angeblich nichts bringen weil im Schadensfall nur die erste Versicherung in der Pflicht ist. Kann die nicht zahlen - muss die zweite Versicherung jedoch trotzdem nicht „ran“.

Kann man nicht einfach sein Auto Auto kurzfristig abmelden?. Dann wird die alte Vers. abgwickelt und bei einer Neuanmeldung könnte man sich neu versichern wo man will?

Weiß jemand wie lange das Auto in dem Fall abgemeldet bleiben muss? Geht das überhaupt so einfach, wenn das gleiche Auto einfach wieder auf die gleiche Person angemeldet wird??? Könnte doch dann eigentlich jeder so machen, der seine Versicherung unter dem Jahr wechseln möchte?!?

Auch hallo,

Sie hat noch keine Insolvenz angemeldet - somit besteht kein
Sonderkündigungsrecht…

Dann wird sie grundsätzlich auch Kaskoschäden noch regulieren können. Das wäre sonst Insolvenzverschleppung und an sich bereits strafbar, darüber hinaus gibt es aber auch eine Versicherungsaufsicht.

Eine zweite Versicherung abzuschließen soll angeblich nichts
bringen weil im Schadensfall nur die erste Versicherung in der
Pflicht ist. Kann die nicht zahlen - muss die zweite
Versicherung jedoch trotzdem nicht „ran“.

Gesundes Halbwissen… oder anders formuliert: Quatsch.

Kann man nicht einfach sein Auto Auto kurzfristig abmelden?.

Ja doch, kann man.

Dann wird die alte Vers. abgwickelt und bei einer Neuanmeldung
könnte man sich neu versichern wo man will?

Nein, der alte Vertrag lebt wieder auf.

Weiß jemand wie lange das Auto in dem Fall abgemeldet bleiben
muss? Geht das überhaupt so einfach, wenn das gleiche Auto
einfach wieder auf die gleiche Person angemeldet wird???
Könnte doch dann eigentlich jeder so machen, der seine
Versicherung unter dem Jahr wechseln möchte?!?

Genau, geht auch nicht, s. o.

Grüße, M

Eine zweite Versicherung abzuschließen soll angeblich nichts bringen

Das geht gar nicht.

Weiß jemand wie lange das Auto in dem Fall abgemeldet bleiben muss?

Erst nach 6 Monaten kann man bei Wiedeanmeldung eine andere Versicherung nehmen.

Könnte doch dann eigentlich jeder so machen, der seine Versicherung unter dem Jahr wechseln möchte?!?

Aber die wenigsten wollen sechs Monate auf ihr Auto verzichten.

Kann man nicht einfach sein Auto Auto kurzfristig abmelden?.

Ja doch, kann man.

Dann wird die alte Vers. abgwickelt und bei einer Neuanmeldung
könnte man sich neu versichern wo man will?

Nein, der alte Vertrag lebt wieder auf.

Das wäre nur bei einer Stilllegung der Fall, nicht bei einer Abmeldung.

Weiß jemand wie lange das Auto in dem Fall abgemeldet bleiben
muss? Geht das überhaupt so einfach, wenn das gleiche Auto
einfach wieder auf die gleiche Person angemeldet wird???
Könnte doch dann eigentlich jeder so machen, der seine
Versicherung unter dem Jahr wechseln möchte?!?

Genau, geht auch nicht, s. o.

Meiner Meinung nach ginge das schon. Es ist allerdings wieder mit Kosten für An- und Abmeldung verbunden.
Ich hatte den Fall mal, als das Auto wegen einer Reparatur für 2 Monate abgemeldet war. Der Versicherungswechsel lief Problemlos ab.
wäre mir auch nicht plausibel, warum dann der alte Vertrag wieder aufleben sollte.Ausserdem glaube ich nicht das ein zahlungsunfähiger Versicherer scharf darauf wäre, den Vertrag wieder aufleben zu lassen.

Gruß
Gaby

Das wäre nur bei einer Stilllegung der Fall, nicht bei einer Abmeldung.

Wenn dasselbe Fahrzeug wieder angemeldet wird, lebt der Vertrag wieder auf.

hallo,

Ich hatte den Fall mal, als das Auto wegen einer Reparatur für
2 Monate abgemeldet war. Der Versicherungswechsel lief
Problemlos ab.

entweder hat der alte versicherer gepennt oder war ganz froh, dass du weg warst.

wäre mir auch nicht plausibel, warum dann der alte Vertrag
wieder aufleben sollte.

weils im vertrag steht

Ausserdem glaube ich nicht das ein
zahlungsunfähiger Versicherer scharf darauf wäre, den Vertrag
wieder aufleben zu lassen.

damit er weiter die prämie verdient. außerdem ist iic noch nicht insolvent, sondern steht unter zwangsverwaltung. das ist ein unterschied

snake

hallo,

Ich hatte den Fall mal, als das Auto wegen einer Reparatur für
2 Monate abgemeldet war. Der Versicherungswechsel lief
Problemlos ab.

entweder hat der alte versicherer gepennt oder war ganz froh,
dass du weg warst.

Es ging nicht um mich ( Du!)sondern um ein KFZ das ich versichert habe.

wäre mir auch nicht plausibel, warum dann der alte Vertrag
wieder aufleben sollte.

weils im vertrag steht

Es gibt Versicherung bei denen der Versicherungsbeginn z.B. der 15.3. ist , und die man auch zu diesem Datum unterjährig kündigen kann.

Ausserdem glaube ich nicht das ein
zahlungsunfähiger Versicherer scharf darauf wäre, den Vertrag
wieder aufleben zu lassen.

damit er weiter die prämie verdient.

ok, mag sein, das nützt dem Kunden dann halt sehr wenig.

außerdem ist iic noch

nicht insolvent, sondern steht unter zwangsverwaltung. das ist
ein unterschied

Ich habe gar nichts von insolvenz geschrieben.

snake

Gruß
Gaby

hallo

Es ging nicht um mich ( Du!)sondern um ein KFZ das ich
versichert habe.

ein kfz-versicherer schaut nicht nur auf das kfz sondern auch auf den versicherungsnehmer

Es gibt Versicherung bei denen der Versicherungsbeginn z.B.
der 15.3. ist , und die man auch zu diesem Datum unterjährig
kündigen kann.

ist mir schon klar. hat aber damit nix zu tun.

Ich habe gar nichts von insolvenz geschrieben.

nicht ganz

Ausserdem glaube ich nicht das ein zahlungsunfähiger Versicherer
scharf darauf wäre, den Vertrag wieder aufleben zu lassen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenz

Snake

Hallo,

es geht wohl nur, wenn man das Fahrzeug auf einen anderen ummeldet.

Ineas lässt keinen aus dem Vertrag raus (meine Erfahrung).

Bei einem vollkaskoversicherten Auto würde ich jedem zu diesen Schritt raten, auch wenn damit Kosten und ggf. eine Wertminderung durch zusätzliche Halter verbunden sind.

Gruß
tycoon

hallo,

es geht wohl nur, wenn man das Fahrzeug auf einen anderen
ummeldet.

das bringt leider nicht viel. ein halterwechsel berechtigt NICHT dazu den versicherer zu wechseln. dazu brauch es einen versicherungsnehmerwechsel.
siehe auch meine wiederholten posts zu diesem thema in diesem forum in den letzten jahren.

snake

Hallo,

es geht wohl nur, wenn man das Fahrzeug auf einen anderen
ummeldet.

das bringt leider nicht viel. ein halterwechsel berechtigt
NICHT dazu den versicherer zu wechseln. dazu brauch es einen
versicherungsnehmerwechsel.

Ja. So war das auch gemeint.

Gruß
tycoon