Inernetdienstleistung

Hallo,

ich habe mal eine Frage, und zwar geht es um Internetdienstleistungen.

Wenn man eine solche zum Beispiel in Anspruch nimmt, in Form eines Monats-Abonnements, jedoch die Zahlung für einen Monat nicht geleistet werden kann (geplatzte Lastschrift, vergessene Überweisung, etc.) und daraufhin der Zugang gesperrt wird, ist selbstverständlich der Nutzer, aufgrund des bestehenden Vertrages, verpflichtet den Betrag nachträglich zu begleichen.

Jetzt aber zu meiner Frage: Verfällt der gesperrte Nutzungszeitraum oder muss dieser dem Nutzer anschließend gutgeschrieben werden damit er diesen nutzen kann ?

Theoretisch müsste es doch so sein, oder ? Denn, durch die Sperrung, hat der Nutzer keinerlei Möglichkeit seinen Zugang zu nutzen, den er aber nachhaltig bezahlen muss. Demnach müssten dem Nutzer doch die gesperrte Zeit nachträglich noch zur Nutzung eingeräumt werden, oder ?

Ich weiß, das ganze klingt etwas verwirrend. Ich kann es auch anhand eines kleinen Beispiels versuchen zu erläutern:

Jemand meldet sich auf der Seite XYZ an und muss für den Zugang im Monats-Abonnement 10 Euro bezahlen. Im 3. Abonnement-Monat platzt die Lastschrift, als der Anbieter dies merkt, sperrt er den Zugang. Nun vergeht 1 Woche bis der Nutzer den fälligen Betrag (inkl. Rücklastschrift und Bearbeitungsgebühr) überweist und anschließend sein Zugang wieder freigeschalten wird. Jedoch wird ihm nun nur noch eine Monatsnutzung von 3 Wochen eingeräumt obwohl er die kompletten 4 Wochen bezahlen muss.

Jetzt gehen wir mal davon aus dass in den Allgemeinen Geschäftsbedinungen für diesen Sonderfall keine Klausel festgelegt wurde. Wie sieht es das Gesetz ? Muss die gesperrte Woche nachträglich eingeräumt werden oder verfällt diese Wirklich ?

Es geht hier nicht um eine Rechtsberatung sondern mehr um ein Streitgespräch bei dem ich auf Unterstützung hoffe. Leider bin ich in diesem Rechtsgebiet was Paragraphen & co. betrifft nicht sonderlich bewandert, würde mich deshalb freuen wenn jemand hierzu näheres weiß.

MfG StarKeeper

rechtliche Begründung?
Hallo!

Da bis jetzt noch niemand geantwortet hat, tue ich dies mal, um hoffentlich eine Diskussion anzuregen.

Ja, ich sehe das genauso wie du. Du bezahlst dafür und musst auch die volle Gegenleistung erhalten. Eventuelle Mahnkosten können ja getrennt eingefordert werden und können wohl nicht in Form einer kurzen Sperre ausgedrückt werden.

Eine rechtliche Begründung des Ganzen kann ich nicht liefern.
aber hoffentlich jemand anderes

Gruß
Paul

Hallo,
Grundlage der ganzen Angelegenheit ist der Vertrag mit dem Anbieter. Und da findet man dann auch, was im Falle einer Nichtbezahlung passiert. Bei einem mir bekannten Anbieter findet man z.B.:
„Im Verzugsfall ist … berechtigt, den Internet-Zugang, den … DSL-Anschluss sowie - soweit Gegenstand des Vertrages - die Internet-Präsenzen des Kunden sofort zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte weiter zu bezahlen.“
Also nix mit ‚hinten dran hängen‘ oder ‚Rechnung für diese Zeit kürzen‘.
Was ja auch sinnvoll ist, sonst könnte man ja einfach statt Kündigung die Bezahlung bis zum Nimmerleinstag verschieben und der Vertrag würde dann 50 Jahre ruhen, bis der Kunde gestorben ist.

Ich gehe jetzt auch einfach mal davon aus, dass das nicht irgendwelchen gesetzlichen Regelungen widerspricht, weil sich derartige Passagen in anderen AGB ebenfalls finden lassen.
Gruß
loderunner (ianal)

Danke für deine ANtwort. Jetzt gehen wir aber mal davon aus, in den jeweiligen AGBs wurde eine solche Passage schlichtweg vergessen. Wie sieht die juristische Grundlage hierfür aus ?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Jetzt gehen wir aber mal davon aus,
in den jeweiligen AGBs wurde eine solche Passage schlichtweg
vergessen. Wie sieht die juristische Grundlage hierfür aus ?

Die juristische Grundlage ist der Vertrag. Ergo muss man den genau kennen, um das zu beurteilen.
Gruß
loderunner (ianal)

Der Auszug aus deinen AGBs stimmt insoweit mit meiner Vorstellung überein. Selbstverständlich sichert sich der Anbieter ab, den Zugang sperren zu können falls die Zahlung nicht erfolgt. Darum ging es mir aber auch nicht. Es geht mir dann um den Zeitraum der Sperrung, der bezahlt werden muss jedoch nicht genutzt werden kann, da der Zugang wie bereits erwähnt, gesperrt ist. Aus dem Alltagsleben gegriffen würde man wohl einfach sagen, dass es in Ordnung ist, da man ja selber für den Zahlungsverzug verantwortlich ist. Juristisch halte ich dies aber für sehr bedenklich da ein Zeitraum bezahlt wird den man nicht vollständig nutzen kann. Mich würden in dieser Hinsicht Paragraphen interessieren, die so etwas regeln. Weiß da jemand etwas ?

Ich denke einfach, dass eine Sperrung bei Zahlungsverzug rechtlich i.O. ist, jedoch der Sperrzeitraum nachträglich gutgeschrieben werden muss wenn die vollständige Zahlung erfolgt ist.

Das mit dem endlosen Vertrag dürfte demnach auch nicht funktionieren, da der Vertrag ja entweder ein Vertragsende beinhaltet und die Gebühren bis dato bezahlt werden müssen, oder eben endlos weiter läuft und demnach die Gebühren für die nachfolgenden Zeiträume immer wieder aufgeschlagen werden. Darüber hinaus ist das Unternehmen ja berechtigt seine Forderung über ein Inkassounternehmen eintreiben zu lassen, oder auch über ein gerichtliches Mahnverfahren. DIes alles entbindet sie jedoch meiner Ansicht nicht, ihre Gegenleistung zu der gezahlten Summe zu erbringen.

Oder sehe ich das falsch ?

Hallo,
den Grund dafür, dass die Leistung auch nachträglich nicht zu erbringen ist, habe ich Dir doch genannt. Es gibt noch einen zweiten Grund: zum einen ändert sich durch die Sperrzeit ja nicht der Vertrag, was eine Änderung des frühesten Kündigungsdatums aber bedeuten würde. Zudem werden ja trotz der Nichtzahlung Leistungen erbracht - Mails werden empfangen, die Leitung bleibt für andere gesperrt, die Daten werden nicht gelöscht, die subventionierte Hardware nicht zurückgenommen, Kredite laufen weiter etc.
Und schließlich: wenn der Kunde irgendetwas fordert, muss er eine Grundlage dafür vorweisen. Die kann ich aber nirgends sehen.

Ein Gesetz gibt es imho nicht dafür, das ist alles aus dem Vertrag heraus zu beurteilen. Und da der genaue Text nicht vorliegt, ist das nunmal abschließend nicht möglich.

Oder sehe ich das falsch ?

Imho ja.
Gruß
loderunner (ianal)

Zudem werden ja trotz
der Nichtzahlung Leistungen erbracht - Mails werden empfangen,
die Leitung bleibt für andere gesperrt, die Daten werden nicht
gelöscht, die subventionierte Hardware nicht zurückgenommen,
Kredite laufen weiter etc.
Und schließlich: wenn der Kunde irgendetwas fordert, muss er
eine Grundlage dafür vorweisen. Die kann ich aber nirgends
sehen.

Das ist jetzt aber nur in deinem Beispiel so. Nehmen wir ein anderes Beispiel: Zugang zum Usenet oder zu einer XXX-Seite. Hier wird keinerlei Leistung erbracht. Weder Hardware steht zur Verfügung noch können Daten empfangen werden.

Plumpes Beispiel: Man bucht einen Zugang zum Usenet. Die Abbuchung soll nach 3 Tagen erfolgen, die Lastschrift platzt jedoch. Der Zugang wird umgehend gesperrt. Die Gutschrift beim Unternehmen inkl. Rücklastschriftgebühr erfolgt nach 10 Tagen. Der Vertrag läuft insgesamt 30 Tage (1 Monat). Dann muss der Kunde also wirklich den kompletten Monat (30 Tage) bezahlen obwohl er nur 20 Tage nutzen kann ?

Also ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen.

Hallo,

Also ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen.

Verträge sind einzuhalten. Wenn Du das Gefühl hast, dass das bei Dir irgendwann mal vom Vertragspartner nicht geschieht, steht Dir der Klageweg offen.
Gruß
loderunner (ianal)