Hallo,
ich habe mal eine Frage, und zwar geht es um Internetdienstleistungen.
Wenn man eine solche zum Beispiel in Anspruch nimmt, in Form eines Monats-Abonnements, jedoch die Zahlung für einen Monat nicht geleistet werden kann (geplatzte Lastschrift, vergessene Überweisung, etc.) und daraufhin der Zugang gesperrt wird, ist selbstverständlich der Nutzer, aufgrund des bestehenden Vertrages, verpflichtet den Betrag nachträglich zu begleichen.
Jetzt aber zu meiner Frage: Verfällt der gesperrte Nutzungszeitraum oder muss dieser dem Nutzer anschließend gutgeschrieben werden damit er diesen nutzen kann ?
Theoretisch müsste es doch so sein, oder ? Denn, durch die Sperrung, hat der Nutzer keinerlei Möglichkeit seinen Zugang zu nutzen, den er aber nachhaltig bezahlen muss. Demnach müssten dem Nutzer doch die gesperrte Zeit nachträglich noch zur Nutzung eingeräumt werden, oder ?
Ich weiß, das ganze klingt etwas verwirrend. Ich kann es auch anhand eines kleinen Beispiels versuchen zu erläutern:
Jemand meldet sich auf der Seite XYZ an und muss für den Zugang im Monats-Abonnement 10 Euro bezahlen. Im 3. Abonnement-Monat platzt die Lastschrift, als der Anbieter dies merkt, sperrt er den Zugang. Nun vergeht 1 Woche bis der Nutzer den fälligen Betrag (inkl. Rücklastschrift und Bearbeitungsgebühr) überweist und anschließend sein Zugang wieder freigeschalten wird. Jedoch wird ihm nun nur noch eine Monatsnutzung von 3 Wochen eingeräumt obwohl er die kompletten 4 Wochen bezahlen muss.
Jetzt gehen wir mal davon aus dass in den Allgemeinen Geschäftsbedinungen für diesen Sonderfall keine Klausel festgelegt wurde. Wie sieht es das Gesetz ? Muss die gesperrte Woche nachträglich eingeräumt werden oder verfällt diese Wirklich ?
Es geht hier nicht um eine Rechtsberatung sondern mehr um ein Streitgespräch bei dem ich auf Unterstützung hoffe. Leider bin ich in diesem Rechtsgebiet was Paragraphen & co. betrifft nicht sonderlich bewandert, würde mich deshalb freuen wenn jemand hierzu näheres weiß.
MfG StarKeeper