Inernetverträge

Hallo,
kennt jemand die Rechtslage: Ein verbindlicher Dienstleistungsauftrag wird von einer Emailadresse abgegeben. Der Adresseninhaber erkärt später, dass er den Auftrag nicht gegeben hat und einem Streich zum Opfer gefallen ist. Die ganze Familie benutzt die Adresse, und keiner will den Auftrag gegeben haben. Ist der Adresseninhaber zur Vertragserfüllung verpflichtet, obwohl er die Dienste gar nicht in Anspruch nehmen will?
rodie

Auch hallo.

Jetzt müsste man Genaueres wissen, um eine fundierte Antwort zu geben.

Ist der Adresseninhaber zur Vertragserfüllung
verpflichtet, obwohl er die Dienste gar nicht in Anspruch
nehmen will?

Wenn das mal nicht die neue Masche ist um an Geld zu kommen…
Eine email Adresse kann nämlich jeder irgendwo her haben und irgendwo eingeben.
Oder findet sich die Adresse der Dienstleistung in der Liste unter http://www.verbraucherrechtliches.de/2007/01/15/list… wieder ?

mfg M.L.

Moimoin!
Sollte dies nicht länger als 14 Tage her sein, dann kannst du ohne Grund vom Vertrag zurücktreten.
http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html

Sonst wird es schwierig, da würde ich dann anwaltlichen Rat einholen, wenn der Wert empflindlich hoch ist.

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Hallo,

kennt jemand die Rechtslage: Ein verbindlicher
Dienstleistungsauftrag wird von einer Emailadresse abgegeben.

Das glaube ich schlicht nicht. Kein Dienstleister auf der ganzen Welt nimmt einen Vertrag nur aufgrund einer Emailadresse an. Da müssen mehr Daten angegeben worden sein. Welche?

Gruß
loderunner