Inertmaterial

Hallihallo

Was genau ist „Inertmaterial“ ?
Gibt es dazu im Abfallrecht eine saubere Definition ?

Danke und Gruß
Max

Hallo Max,

in der TA Siedlungsabfall („Dritte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz“ / http://www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/Vor…) gibt es Kriterien, nach denen Abfälle den einzelnen Deponieklassen zugeordnet werden.

Eines dieser Kriterien (das in der Vergangenheit am stärksten umstrittene) ist der Glühverlust (Anhang B der TASi). Der Glühverlust wurde hier als ein Maß dafür eingeführt, wie inert ein Stoff ist, ob er also nach der Ablagerung noch zu (Abbau-)Reaktionen neigt oder nicht.

War es das, worauf Du hinaus wolltest?

Schöne Grüße

lennie

Hi Max,

eine genaue Definition habe ich in meinen Gesetztesbüchern (BImSchG und Umwelttrecht hab ich grad da) leider nicht gefunden.

Nach meiner Definition wäre Inertmaterial folgendes:
Material, welches sich über lange Zeiträume nicht mehr verändert. Es kann biologisch inert sein, sich also nicht abbauen, oder chemisch oder wie auch immer. Inertmaterial hat also keinen Einfluss mehr auf seine Umwelt, sondern liegt einfach nur rum.

Ich hoffe, diese doch recht einfache und sicherlich rechtlich nicht 100%ige Formulierung hilft dir für’s Verständnis erst mal weiter.

Yvonne

Ergänzung

Danke für die bisherigen Antworten, hier eine kurze Ergänzung. Vor mit liegt folgender Text (Es geht um mechanische Aufbereitung von Abfällen):

[…]
Die Gewerbeabfälle sollen separiert werden. Ein Teilstrom soll der Verwertung zugeführt werden, ein Teilstrom (Hochkalorik) soll der Müllverbrennung zugeführt werden und ein dritter Teilstrom (Inertmaterial) soll abgelagert werden.[…]

Aus meinem bisherigen Erkenntnissen und euren Aussagen, komme ich zu dem Schluß, daß der hier erwähnte Teil für die Deponie keine Gefahr für Mensch, Umwelt, Luft oder sonst irgendetwas darstellt, nicht stinkt und einfach nur auf der Deponie liegen wird. Widersprüche ?

Gruß
Max

Kein Widerspruch

Aus meinem bisherigen Erkenntnissen und euren Aussagen, komme
ich zu dem Schluß, daß der hier erwähnte Teil für die Deponie
keine Gefahr für Mensch, Umwelt, Luft oder sonst irgendetwas
darstellt, nicht stinkt und einfach nur auf der Deponie liegen
wird. Widersprüche ?

Das siehst Du richtig. Man geht davon aus, dass man inertes Material gefahrlos deponieren kann, weil sich die Stoffe nach der Ablagerung nicht mehr chemisch verändern. Wann ein Abfall als inert (also als ablagerungsfähig) gilt, steht in der TASi (s. u.).

lennie

Europarecht
Art. 2 lit. e) der Richtlinie 1999/31/EG über Abfalldeponien definiert Inertabfälle folgendermaßen:

„Abfälle, die keinen wesentlichen physikalischen, chemischen oder biologischen Veränderungen unterliegen. Inertabfälle lösen sich nicht auf, brennen nicht und reagieren nicht in anderer Weise physikalisch oder chemisch, sie bauen sich nicht biologisch ab und beeinträchtigen nicht andere Materialien, mit denen sie in Kontakt kommen, in einer Weise, die zu Umweltverschmutzung führen oder sich negativ auf die menschliche Gesundheit auswirken könnte. Die gesamte Auslaugbarkeit und der Schadstoffgehalt der Abfälle und die Ökotoxizität des Sickerwassers müssen unerheblich sein und dürfen insbesondere nicht die Qualität von Oberflächenwasser und/oder Grundwasser gefährden.“

Diese Definition gilt unmittelbar allerdings nur innerhalb des Anwendungsbereichs der Deponierichtlinie.