Hallo liebe mitglieder,
folgendes ist mir passiert. am 1.juli habe ich den roten kreuz alarmiert da ich sehr starke rückenschmerzen hatte und den tag davor hatte ich sehr hohes fieber.
Die vom Roten Kreuz haben mir ne nadel gestochen ohne zu desinfizieren dabei sind bakterien ins körper gelangt die mich ins koma fallen lasse haben 2 wochen lang. meine augen wurden gelb, wasser an den beinen und händen haben sich angesammelt, darm verdickung, leber und nieren versagen , herzstillstand und blut im stuhlgang , blutgerinsel und blutvergiftung und zu guter letzt hör ich auf einen ohr nix mehr und auf einen auge sehe ich sehr schlecht.
ich wurde in ein unispital gebracht also wurde nicht in dem krankenhaus behandelt wo der auslöser war. bin jetzt in der 5.woche im unispital und muss immer noch zur dialyse wegen den nieren. die ärzte hier bestätigen ebenso das es von der nadelstich vom krankenhaus kommt.
nun meine frage an euch.
habe ich gute chancen den krankenhaus anzuklagen und wieviel schmerzensgeld könnte ich kriegen
freue mich auf eure antworten
Sechser im Lotto!!
Halo,
dir stehen im Bundestaat Massachusetts für so eine eindeutige Verhunzung deines Zustandes ca $ 50.000.000.- zu!!
Allerdings benötigst du vorab die richtigen Gutachter + dann die Anwälte, die das durchziehen…
Du kommst doch aus Massachusetts… oder??
Wenn nicht: Auch in anderen Gebieten der Erde hast du Chance auf Entschädigung - Näheres regeln deine Gutachter + Anwälte…
Gut, dass du hier gefragt hast, hier kriegst du echt geholfen!
Grüßle
Dribbde
Nein komme aus Deutschland in der nähe von der schweizer grenze
Hallo,
habe ich gute chancen den krankenhaus anzuklagen und wieviel
schmerzensgeld könnte ich kriegen
Die Antwort findest Du hier:
http://www.wer-weiss-was.de/app/article/write?Themen…
Aber mal so am Rande, was hat denn das Krankenhaus mit einem evt. möglichen Fehler
des DRK zu tun ?
Gruß Merger
das heißt du meinst ich muss die drk verklagen ? jedoch gehört dieses doch zum krankenhaus
Servus,
es ist nicht unwahrscheinlich, dass Krankentransport/Rettungsdienst und ein DRK-Krankenhaus (falls es denn eines ist, das erkennt man normalerweise schon am Namen) von verschiedenen Trägern im DRK und nicht unmittelbar durch den Kreisverband / Landesverband betrieben werden.
Du brauchst Dir allerdings nicht die Mühe machen, die Trägerschaft im Einzelnen zu klären - da wird nichts von werden.
Übrigens auch nicht davon, wenn Du kunstvoll eruierst, dass der ReSa, der das Venenkatheder gelegt hat, dazu eventuell nicht berechtigt war: Für Leute, die sich hinterher darüber beklagen, dass ihnen potenziell das Leben gerettet worden ist, gibt es auf jeder Rettungsleitstelle einen Arzt, der im Zweifelsfall bestätigt, dass auf seine Anweisung gehandelt wurde.
Schöne grüße
MM
na meinst du also keine chance ? aber sie haben ja unsauber gearbeitet und mit meiner gesundheit gespielt ? zu dem bestätigen die ärzte das es daher kommt. ich bin ratloa
Servus,
wenn hier auf dem RTW oder auf dem NAW ein Venenkatheter gelegt worden ist, hat der eventuell beteiligte Arzt (das geht aus „sie“ leider nicht hervor) oder einer der beteiligten Rettungssanitäter den Zustand als lebensbedrohlich eingeschätzt - „einfach nur so“ findet auf dem RTW keine medizinische Versorgung statt (sollte es zumindest nicht - es gibt aber bei den sehr lückenhaften Angaben zum Sachverhalt zunächst keinen Anlass, daran zu zweifeln, dass der Venenkatheter wegen eines mutmaßlich lebensbedrohlichen Zustandes gelegt worden ist.
Ob die Einstichstelle vor der Punktion desinfiziert worden ist oder nicht, berichtest Du nicht. Falls nicht, gibt es verschiedene mögliche Ursachen, die sich eventuell ermitteln ließen, wenn man den Sachverhalt vollständig kannte. Kein Richter wird in einem Urteil so eine verblasene Wortwolke schreiben wie „die haben unsauber gearbeitet“.
Falls die Ursache war, dass das Katheter lediglich formal unberechtigt gelegt wurde, wird sich, wie gesagt, mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit ein Arzt finden, der gegebenenfalls bestätigen wird, dass auf seine Anweisung gehandelt wurde. Falls hier - das lässt sich anhand der lückenhaften Angaben zum Sachverhalt nicht beurteilen - tatsächlich jemand unberechtigt und ohne ausreichende Fachkenntnis punktiert hat und das Legen eines peripheren Venenkatheters bereits auf dem RTW oder KTW dem Zustand offensichtlich nicht angemessen war, weil eindeutig erkennbar kein lebensbedrohlicher Zustand vorlag, kann das für denjenigen, der die Punktierung vorgenommen hat, ziemlich schlecht ausgehen, weil solche offensichtlich nicht indizierten Spielereien auch kein Arzt deckt. Ob hier die Person oder ihr Arbeitgeber wegen der Folgen einer solchen Körperverletzung in Anspruch genommen werden kann, hängt vom Einzelfall ab.
Also:
- Genaue Symptomatik zum Zeitpunkt des Transports und vollständige Diagnose zusammenstellen
- Rauskriegen, wer denn eigentlich den Transport durchgeführt hat
- Rauskriegen, welche Person die Vene punktiert hat
- Rauskriegen, ob sie dazu berechtigt war
und mit dem Ergebnis dieser Recherche durch einen Anwalt die Erfolgsaussichten beurteilen lassen.
Schöne Grüße
MM
1 „Gefällt mir“