Inflationsausgleichszahlung vs. Unterhalt

Hallo, weiss jemand, ob beim Kindesunterhalt der vom Arbeitgeber gezahlte Inflationsausgleich (z.B. 3 x 300,- € in 2024) angerechnet werden kann, wenn der Kindesunterhalt aufgrund des Selbsbehaltes von 1450,- € nicht voll an die Mutter überwiesen werden kann. Die Differenz wird vom Versorgungsamt als Unterhaltsvorschuss gezahlt. Die Mutter hat aber ebenfalls einen Inflationsausgleich gezahlt bekommen und wohl mehr als nur 900,- €.
Auf dem Lohnschein wird diese Zahlung aber nicht extra ausgewiesen.

Zunächst einmal vorweg, auch weil das ja nicht dein erster Beitrag dieser Art ist.
Dein Sohn zahlt Unterhalt an deinen Enkel, nicht an die von dir offensichtlich nicht so sehr geschätzte Mutter des Enkels. Der Enkel als solches ist bisher nicht so wirklich in deinen Überlegungen vorgekommen.
Es geht hier um das familienrechtliche Verhältnis zwischen deinem Sohn und deinem Enkel und welche Verpflichtungen daraus entstehen. Dafür spielt das Einkommen des Kindesvaters eine Rolle. Ob und wie viel die Mutter bekommt dagegen nicht. Die Mutter könnte über ein Einkommen von 20.000 € verfügen, das würde nichts daran ändern - nicht einmal in der Höhe! - dass der Kindesvater seinem Kind gegenüber unterhaltspflichtig ist.
(Inwieweit die Inflationsprämie angerechnet wird, ist nach meinem Kenntnisstand noch nicht abschließend raus. Aber der Vater des Kindes (!) - nicht du! - hat ja eh ein Amt drin, was das berechnet)

Auffällig ist, dass du diejenige bist, die hier ausschließlich die Fragen stellt. Die Stoßrichtung in all deiner Kommunikation geht dahin, möglichst wenig zu zahlen. Was dein Sohn möchte, kommt nicht vor. Ebensowenig wie das Wohl des Kindes in deinen Überlegungen eine Rolle spielt.

Es ist mir klar, dass du das überhaupt nicht hören willst. Aber dennoch der Hinweis:

D E I N - S O H N - H A T - V E R A N T W O R T U N G - F Ü R - E I N - K I N D

Er hatte mehr oder weniger Spaß, als das Kind entstanden ist. Er hat - ob beabsichtigt oder nicht - nicht verhindert, dass dieses Kind gezeugt wurde. Völlig unabhängig davon, wie er inzwischen zur Mutter des Kindes steht.

Der Vater hat Verantwortung für das Kind.

Und wirklich scheißegal in dieser Angelegenheit ist, wie du zu der Mutter stehst!

Der Vater hat Verantwortung für das Kind.

Die Verantwortung gegenüber dem Kind drückt sich nicht nur dadurch aus, dass er verpflichtet ist, finanziell für den Unterhalt zu sorgen. Er hat auch Pflichten darüber hinaus! Das Kind hat nicht nur Recht auf den Unterhalt. Es hat auch Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen, also auch dem Vater. Idealerweise hätte es auch Recht auf Umgang mit den Großeltern väterlicherseits.

In deinen Beiträgen kommt der Teil überhaupt nicht vor. Das Kind wird ausschließlich über die Mutter gesehen und da als finanzieller Ballast. Mit dieser Einstellung machst zumindest du (über die Einstellung deines Sohnes hast du nichts geschrieben) sehr, sehr viel kaputt. Ein Umgang des Enkels mit dir als Großmutter wäre völlig abzuraten, weil von dir nur Negatives ausgeht.

Das Kind ist aber da! Es wird nicht weggehen. Es ist im Leben deines Sohnes. Du als verantwortungsvolle Mutter und als Großmutter, die auch eine Verantwortung gegenüber dem Enkel hat, hast jetzt die Wahl, mit dieser Giftspritzerei weiterzumachen. Du wirst erreichen, dass das Leben der Mutter des Kindes belastet wird. Gratulation! Aber du trägst dann auch das Gift in das Leben dieses Kindes, was nichts dafür kann. Und du hältst das Gift im Leben deines Sohnes und deines Lebens. Denn: Das Kind ist da. Dein Sohn hat Verantwortung für dieses Kind.
Es wird dir, deinem Seelenheil und deiner Gesundheit gut tun, wenn du das akzeptierst. Wenn dir das nicht gelingt, kannst du dich an Familienberatungsstellen wenden und dich da mal aussprechen.

Ob der Inflationsausgleich zu einer Erhöhung des für den Unterhalt relevanten Einkommens führt, ist gerichtlich m.W. noch nicht geklärt worden. Selbst wenn man hilfsweise den Umgang mit Jubiläumszahlungen als Referenz heranzieht, kommt man nicht viel weiter, weil die Gerichte in dem Bereich unterschiedlich geurteilt haben.

Bei der Corona-Prämie, die ja auch eine Zahlung zum Ausgleich von besonderen Umständen war, hat man in der Literatur zwischen Nicht-Mangelfällen und Mangelfällen (=reicht das Einkommen für die Abdeckung des Anspruchs nach der Düsseldorfer Tabelle aus oder nicht) unterschieden. Bei Mangelfällen wurde danach die Prämie so weit berücksichtigt, bis der Mindestbedarf eines Kindes gedeckt war.

So weit die - noch leidlich unklare - Rechtslage. Menschlich betrachtet ist das wieder so eine Frage, bei der ich mich an die Asi-Talkshows aus den 90ern erinnert fühle. Auf den Gedanken, die Prämie von sich an sein Kind weiterzugeben, das ja offensichtlich nicht auf Rosen gebettet ist, oder diese Prämie wenigstens ganz freilich mit ihm zu teilen, kam wohl dem Kindsvater bzw. seiner Mutter nicht in den Sinn, obwohl das in meiner Welt der erste Gedanke hätte sein sollen.