Inflationsbereinigte Steuern

Hallo,
gibt es irgendwo ein Steuersystem, in dem die Inflation automatisch berücksichtigt wird?
Bei uns ist es ja so, daß alleine durch die Inflation die Steuereinnahmen steigen (bei der Einkommensteuer durch die Progression sogar überproportional). Klassisches Beispiel, wenn insgesamt auch nicht so wichtig, war ja über viele Jahrzehnte die 800DM-Grenze für GWG, die nicht angetastet wurde. Natürlich braucht der Staat im auch mehr Geld, wenn alles teurer wird, hat aber als größter Schuldner auch den größten Vorteil aus der Inflation.
Mir ist also völlig klar, daß das alles nicht einfach ist, aber vielleicht gibt es ja doch Lösungsansätze.

Cu Rene

Hallo,

Bei uns ist es ja so, daß alleine durch die Inflation die Steuereinnahmen steigen
(bei der Einkommensteuer durch die Progression sogar überproportional).

Wieso überproportional? Ich würde meinen, dass es die einzige Steuer ist, bei der es überhaupt zu diesem Effekt kommt.

Klassisches Beispiel, wenn insgesamt auch nicht so wichtig, war ja über viele Jahrzehnte die 800DM-Grenze für GWG, die nicht angetastet wurde.

Wie hat das für den Staat zu realen Mehreinnahmen aufgrund von Inflation geführt?

Mir ist also völlig klar, daß das alles nicht einfach ist, aber vielleicht gibt es ja doch Lösungsansätze.

Naja. Ein simpler Lösungsansatz wäre, dass jährlich alle Freibeträge um die Inflationsrate angepaßt würden. Natürlich wird dann wieder diskutiert, welche man da nehmen sollte.
Grüße

Hallo,

gibt es irgendwo ein Steuersystem, in dem die Inflation
automatisch berücksichtigt wird?

Meines Wissens gibt es das nirgends - wäre auch sehr schwer einzuführen. So wie es jetzt ist, sind alle von einer Inflation oder Deflation gleichermaßen betroffen. Aber: Schuldner haben bei Inflation einen Vorteil, vorausgesetzt ihr Einkommen steigt ohne Inflationsbereinigung. Umgekehrt haben Gläubiger einen Vorteil bei Deflation unter ähnlichen Bedingungen ohne Deflationsbereinigung. In der Volkswirtschaft gleicht sich das statistisch gesehen irgendwann wieder aus.

Eine Einführung im Steuersystem müßte mit der Einführung der Inflations- bzw. Deflationsbereinigung in allen Bereichen einhergehen, d.h. bei Löhnen, Gehältern, Renten, Investionen, Unternehmensgewinnen und den verschiedenen Steuern, Beiträgen zu Krankenkassen, Vereinen u.v.m.

Die Berechnung, welcher Satz zur Anwendung kommt, kann zudem immer nur hinterher konkret festgelegt werden, denn nicht einmal die sog. Wirtschaftsweisen können präzise Voraussagen machen.

Die Grundlage der Berechnung, welche statistischen Daten mit welcher Gewichtung (u.a. Warenkorb) sollen einfließen? Diese sind in jedem Land anders geregelt.

Satz und Grundlage, rückwirkender Ausgleich wann, wären wiederum ein Anlaß für endlose Streitereien zwischen Politikern, Unternehmensverbänden, Gewerkschaften usw.

So gesehen, würde die Inflations-/Deflationsbereinigung wohl mehr Probleme aufwerfen als lösen. Dieses Problem zeigt sich ja auch bei den wertbereinigten Statistiken zu den verschiedensten Themen, wenn sie für nachträgliche Bewertungen früherer Entwicklungen aufgestellt werden.

Das waren jetzt nur einige Gedanken dazu - es dürfte noch weiteres zu berücksichtigen geben.

Gruß,
p+p