Hallo,
wenn man eine Umschulung beim Rentenversicherungsträger beantragt aus gesundheitlichen Gründen, muß man dann vorab den Arbeitgeber informieren?
LG
Martina
Hallo,
die Rentenversicherung wird u. a. prüfen, ob nach der beruflichen Reha (=Umschulung) eine Weiterbeschäftigung beim bisherigen AG möglich ist. Dazu wird der AG natürlich informiert und befragt.
Du solltest Dir daher eine umfassende Beratung - auch in Bezug auf mögliche alternative Kostenträger - angedeihen lassen. Dies geht nach meiner Erkenntnis am besten bei den „Reha-Servicestellen“:
http://www.reha-servicestellen.de/
&Tschüß
Wolfgang