[Info]Arbeitnehmer & Krankschreibung

Hallo an die Leserschaft.

Auch auf die Gefahr hin dass dieser Beitrag eher in „empfehlenswerte Seiten“ gehört.
Folgenden Bericht will ich keinem vorenthalten: (Quelle http://de.news.yahoo.com/050330/12/4h3aa.html)

Verbraucher & Service
Was Arbeitnehmer bei einer Krankschreibung beachten müssen

Berlin (AP) Krank geschriebene Arbeitnehmer müssen einige Spielregeln gegenüber dem Arbeitgeber beachten. Welche das im Einzelnen sind, hat die Stiftung Warentest in der April-Ausgabe ihrer Zeitschrift «Finanztest» zusammengefasst.

Erst einmal gelte: Nicht jede Krankheit bedeutet auch Arbeitsunfähigkeit. «Nur wenn der Mitarbeiter seine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht erfüllen kann, darf er zu Hause bleiben.» Der Erkrankte muss dann dem Betrieb bereits am Morgen des ersten Fehltages Bescheid sagen.

«Es gibt Betriebe, in denen das Attest bereits ab dem ersten Tag nötig ist», erklären die Verbraucherschützer. Meist müsse der Mitarbeiter den gelben Schein aber erst am vierten Tag vorlegen. Aber auch wenn das Attest erst am vierten Tag beim Chef ankomme, müsse der Arbeitnehmer in jedem Fall sofort nach dem Arztbesuch dem Arbeitgeber sagen, wie lange er voraussichtlich fehlen wird.

Werde ein weiteres Attest nötig, gelten dafür dieselben Mitteilungspflichten, und zwar über die gesamte Krankheitsdauer. «Auch wenn nach sechs Wochen der Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung mehr leistet und die Krankenkasse Krankengeld zahlt, muss der Mitarbeiter die Mitteilungspflichten - etwa für weitere Atteste - erfüllen.»

Auch bei Erkrankungen im Ausland muss das Attest am vierten Tag im Betrieb sein. «Am sichersten ist ein Fax, ein Brief dauert meistens zu lange», empfehlen die Verbraucherschützer. Mitarbeiter sollten im Übrigen auch Erkrankungen während des Urlaubs melden, denn die Urlaubstage werden ihnen gut geschrieben.

Verletze der Erkrankte seine Pflichten, kann das zur Abmahnung oder Kündigung führen. Der Arbeitgeber könne auch für diese Tage den Lohn einbehalten. Arbeitsunfähige Mitarbeiter müssen übrigens nur dann das Bett hüten, wenn dies ausdrücklich verordnet ist. «Wenn es die Heilung nicht verzögert oder gefährdet, dürfen sie auch einkaufen, spazieren oder ins Kino gehen.»

Wer während der Arbeitsunfähigkeit allerdings in einem anderen Betrieb jobbe, könne ohne Abmahnung fristlos gekündigt werden. «Das droht ihm vor allem dann, wenn er bei einem Konkurrenten arbeitet und die Arbeit nach Art und Schwere vergleichbar ist.» Und schließlich gilt im Krankheitsfall: Kranke Arbeitnehmer dürfen nicht an ihren Arbeitsplatz gehen. «Wer vorzeitig wieder gesund wird, kann nur ins Büro, wenn der Chef zustimmt.»

http://www.stiftung-warentest.de/

Käuflich zu erwerben unter http://www.stiftung-warentest.de/online/steuern_rech… oder im Heft Finanztest 04/2005

mfg M.L.

Hallo Markus!

Was Arbeitnehmer bei einer :Krankschreibung beachten :müssen

So manches Mißverständnis ergibt sich, weil der Volksmund von „Krankschreibung“ spricht. Aber wer ist schon garantiert uneingeschränkt gesund? Deshalb heißt der gelbe Schein ja auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und nicht Krankmeldung o. ä… Ein Mensch kann nämlich krank sein, wenigstens nicht ganz gesund und ist trotzdem arbeitsfähig.

Viele Arbeitnehmer wissen, wie man trotz bester Arbeitsfähigkeit zu einer Krankschreibung Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt. Der Statistik führende und seine Pappenheimer durchschauende AG wird das aber bemerken und dann gibts Ärger bis hin zur Kündigung - dann sogar wegen"Krankheit".

Gruß
Wolfgang

Aloha.

ist.» Und schließlich gilt im Krankheitsfall: Kranke
Arbeitnehmer dürfen nicht an ihren Arbeitsplatz gehen. «Wer
vorzeitig wieder gesund wird, kann nur ins Büro, wenn der Chef
zustimmt.»

Dieser letzte Satz ist schlicht dummes Zeug. Die „Krankmeldung“ besagt etwas über die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Nicht mehr und nicht weniger. Der Arzt stellt diese Bescheinigung auf Basis seiner Untersuchung aus, kann aber nicht mit Sicherheit sagen, ob die vorliegende Krankheit, die zur Arbeitsunfähigkeit führt, nun 10 oder 13 Tage dauern wird. Hier kann er sich bestenfalls auf den statistischen Durchschnitt stützen; und statistisch gesehen hat der durchschnittliche Mensch ziemlich genau einen Hoden und einen Eierstock. Es gibt also individuelle Unterschiede - und wenn sich ein Arbeitnehmer trotz „Krankschreibung“ an den Arbeitsplatz begibt, tut er das zwar auf eigenes Risiko, kann aber bestimmt nicht vom Chef daran gehindert werden … dieser käme dann vertraglich gesehen in Annahmeverzug bzgl. der angebotenen Arbeitsleistung. Wäre mal eine ganz neue Form der Aussperrung *g* … ich vermute mal, die Verfasser mussten noch irgendwie ein paar Zeilen füllen.

Etwas anders kann die Lage bei einer besonders gefahrgeneigten Tätigkeit sein (meinzwegen Staplerfahrer mit vermeintlich überstandener Innenohrerkrankung und damit verbundenen Gleichgewichtsproblemen). In dem Falle kann der Arbeitgeber u.U. eine Untersuchung durch den Werkarzt oder Durchgangsarzt verlangen, bevor die Arbeit wieder aufgenommen wird …

Gruß kw

Hallo

und wenn
sich ein Arbeitnehmer trotz „Krankschreibung“ an den
Arbeitsplatz begibt, tut er das zwar auf eigenes Risiko, kann
aber bestimmt nicht vom Chef daran gehindert werden … dieser
käme dann vertraglich gesehen in Annahmeverzug bzgl. der
angebotenen Arbeitsleistung.

Sooo eindeutig ist das aber auch nicht. Der AG benötigt schlicht ein berechtigtes Interesse. Dabei muß die Arbeit nicht „gefahrengeneigt“ sein. Es reicht schon aus, wenn ein Büromitarbeiter seine Grippe evtl noch nicht auskuriert hat (oder was auch immer). Alleine der Aspekt der Ansteckungsgefahr dürfte hier das Vorgehen des AG ausreichend rechtfertigen. Der AG gerät natürlich in so eine Art Annahmeverzug, aber m.E. eben „nur“ im Rahmen der Lohnfortzahlung gem. EntgFG. Die AU wird bei Nichtannahme der Arbeitsleistung nicht zwingend „erloschen“ sein, nur weil der AN sich arbeitsfähig fühlt und die Arbeit nicht „gefahrengeneigt“ ist.

Interessant auch der Aspekt, wenn ein AN plötzlich sich unangekündigt früher „fit“ fühlt und der AG einen zweckbefristeten Ersatz organisiert hat, den er erst einmal mit 14tägigen Vorlauf vom Ende des AV informieren muß :smile:

Gruß,
LeoLo

Holla.

Sooo eindeutig ist das aber auch nicht. Der AG benötigt
schlicht ein berechtigtes Interesse. Dabei muß die Arbeit
nicht „gefahrengeneigt“ sein. Es reicht schon aus, wenn ein
Büromitarbeiter seine Grippe evtl noch nicht auskuriert hat
(oder was auch immer). Alleine der Aspekt der
Ansteckungsgefahr dürfte hier das Vorgehen des AG ausreichend
rechtfertigen.

Ja, OK; hier gerät der AG auch in eine Zwickmühle hinsichtlich der Fürsorgepflicht …

Interessant auch der Aspekt, wenn ein AN plötzlich sich
unangekündigt früher „fit“ fühlt und der AG einen
zweckbefristeten Ersatz organisiert hat, den er erst einmal
mit 14tägigen Vorlauf vom Ende des AV informieren muß :smile:

In der Tat. Ist der betroffene AN noch in der Lohnfortzahlung, ist es finanziell gesehen für den AG zumindest kein Verlust, plötzlich 2 Figuren statt einer herumlungern zu haben. Richtig interessant wird es aber dann, wenn der AN bereits aus der Lohnfortzahlung heraus ist … :wink:

Randfrage : Wie akademisch werden wir noch mit unserer Diskussion?

Gruß kw

Hallo kw

Interessant auch der Aspekt, wenn ein AN plötzlich sich
unangekündigt früher „fit“ fühlt und der AG einen
zweckbefristeten Ersatz organisiert hat, den er erst einmal
mit 14tägigen Vorlauf vom Ende des AV informieren muß :smile:

In der Tat. Ist der betroffene AN noch in der Lohnfortzahlung,
ist es finanziell gesehen für den AG zumindest kein Verlust,
plötzlich 2 Figuren statt einer herumlungern zu haben. Richtig
interessant wird es aber dann, wenn der AN bereits aus der
Lohnfortzahlung heraus ist … :wink:

Sobald der AN aber die Arbeit aufnimmt und der AG es nicht unterbindet, ist er ja aus der Lohnfortzahlung raus. Daher wäre m.E. alleine aus diesem Grund evtl sogar ohne Berücksichtigung einer Fürsorgepflicht die Nichtannahme der Arbeitsleistung durch den AG aus rein finanziellen Gründen gerechtfertigt.

Randfrage : Wie akademisch werden wir noch mit unserer
Diskussion?

:o) Ich denke mal, wir hören besser auf, bevor wir richtig angefangen haben, sonst finden wir kein Ende.

Gruß,
LeoLo