Hallo an die Leserschaft.
Auch auf die Gefahr hin dass dieser Beitrag eher in „empfehlenswerte Seiten“ gehört.
Folgenden Bericht will ich keinem vorenthalten: (Quelle http://de.news.yahoo.com/050330/12/4h3aa.html)
Verbraucher & Service
Was Arbeitnehmer bei einer Krankschreibung beachten müssen
Berlin (AP) Krank geschriebene Arbeitnehmer müssen einige Spielregeln gegenüber dem Arbeitgeber beachten. Welche das im Einzelnen sind, hat die Stiftung Warentest in der April-Ausgabe ihrer Zeitschrift «Finanztest» zusammengefasst.
Erst einmal gelte: Nicht jede Krankheit bedeutet auch Arbeitsunfähigkeit. «Nur wenn der Mitarbeiter seine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht erfüllen kann, darf er zu Hause bleiben.» Der Erkrankte muss dann dem Betrieb bereits am Morgen des ersten Fehltages Bescheid sagen.
«Es gibt Betriebe, in denen das Attest bereits ab dem ersten Tag nötig ist», erklären die Verbraucherschützer. Meist müsse der Mitarbeiter den gelben Schein aber erst am vierten Tag vorlegen. Aber auch wenn das Attest erst am vierten Tag beim Chef ankomme, müsse der Arbeitnehmer in jedem Fall sofort nach dem Arztbesuch dem Arbeitgeber sagen, wie lange er voraussichtlich fehlen wird.
Werde ein weiteres Attest nötig, gelten dafür dieselben Mitteilungspflichten, und zwar über die gesamte Krankheitsdauer. «Auch wenn nach sechs Wochen der Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung mehr leistet und die Krankenkasse Krankengeld zahlt, muss der Mitarbeiter die Mitteilungspflichten - etwa für weitere Atteste - erfüllen.»
Auch bei Erkrankungen im Ausland muss das Attest am vierten Tag im Betrieb sein. «Am sichersten ist ein Fax, ein Brief dauert meistens zu lange», empfehlen die Verbraucherschützer. Mitarbeiter sollten im Übrigen auch Erkrankungen während des Urlaubs melden, denn die Urlaubstage werden ihnen gut geschrieben.
Verletze der Erkrankte seine Pflichten, kann das zur Abmahnung oder Kündigung führen. Der Arbeitgeber könne auch für diese Tage den Lohn einbehalten. Arbeitsunfähige Mitarbeiter müssen übrigens nur dann das Bett hüten, wenn dies ausdrücklich verordnet ist. «Wenn es die Heilung nicht verzögert oder gefährdet, dürfen sie auch einkaufen, spazieren oder ins Kino gehen.»
Wer während der Arbeitsunfähigkeit allerdings in einem anderen Betrieb jobbe, könne ohne Abmahnung fristlos gekündigt werden. «Das droht ihm vor allem dann, wenn er bei einem Konkurrenten arbeitet und die Arbeit nach Art und Schwere vergleichbar ist.» Und schließlich gilt im Krankheitsfall: Kranke Arbeitnehmer dürfen nicht an ihren Arbeitsplatz gehen. «Wer vorzeitig wieder gesund wird, kann nur ins Büro, wenn der Chef zustimmt.»
http://www.stiftung-warentest.de/
Käuflich zu erwerben unter http://www.stiftung-warentest.de/online/steuern_rech… oder im Heft Finanztest 04/2005
mfg M.L.

