Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand bei folgender Fragestellung helfen:
Mein Entgelt aus meiner Hauptbeschäftigung liegt unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze 2011. Mit einer angedachten Nebenbeschäftigung auf zweiter Lohnsteuerkarte läge ich aber drüber.
Ich möchte wissen, ob mein Hauptarbeitgeber davon erfährt, dass ich nebenberuflich tätig bin (er soll es nämlich nicht erfahren), wenn ich „aus der Pflichtversicherung falle“.
Mir geht es also um die Frage, ob seitens der Sozialversicherungsträger eine entsprechende Rückmeldung an den Arbeitgeber erfolgt. Dass die Sache arbeitsvertraglich ne heisse Kiste ist, ist mir bewusst, soll aber hier nicht das Thema sein.
Vielen Dank für Eure/Ihre Hilfe.
Nordmann
Hallo,
du musst dir das so vorstellen, unabhänigig davon ob du in der KV Versicherungspflichtig bist oder nicht, Behörden arbeiten untereinander zusammen. D.h. dass evtl. sogar über die abzuführende Steuer, der nächste Schritt sein könnte, dass deine Sozialversicherungspflicht geprüft wird und wenn die drauf kommen, dass du bewußt falsche Angaben gemacht hast, dann bist du fällig. Überleg dir das gut!! Darauf gibt es echt hohe Stafen. Mach lieber richtige Angaben und wenn dann Arbeitgeber 1 oder 2 dich nicht zur Soz.vers.pflicht anmeldet, dann ist es deren Problem und du sitzt nicht mit 1 Fuss im Knast.Heb dir als Nachweis das Dokument auf, mit dem du den Arbeitgeber informiert hast. In der Regel ist das im Speziellen der 2. Arbeitgeber, dem man sagt, dass man schon wo anders arbeitet. Das ist mein Tipp an Dich!
Gruß von Latisana