Info-Pflicht Arbeitnehmer bei Sitzung des BR-Wahlvorstand

Hallo;
ich arbeite in einem mittelständischen Unternehmen in Thüringen. In diesem soll demnächst ein Betriebsrat gewählt werden. Dazu wurde seitens des Arbeitsgericht ein Wahlvorstand eingesetzt. Zu diesem Wahlvorstand gehört ein Mitarbeiter der Fertigung, welcher im 3-Schichtbetrieb tätig ist.
Es ist nun schon zum wiederholten Male vorgekommen, dass dieser Mitarbeiter nicht zum Schichtbeginn erschien - ohne vorherige Begründung oder Info!
Ursache war jedes Mal - wenn der Mitarbeiter dann irgendwann mal an seinem Arbeitsplatz erschien - eine Sitzung des Wahlvorstandes.
Da die Mitarbeiter der Fertigung von jeweils einem Schichtleiter geführt und eingeplant/eingeteilt werden wurde diesem Mitarbeiter schon mehrfach nahe gelegt, er möchte doch wenigsten kurz vor Schichtbeginn den Schichtleiter informieren, dass er auf Grund einer kurzfristig einberufenen Versammlung später kommt. Ab und an schickt er kurz vor Schichtbeginn WhatsApp-Nachrichten auf ein privates Handy -> aber das wars auch schon! O-Ton des Mitarbeiters : „Ihr könnt eh nix dagegen tun, also was wollt ihr??“
Meine Frage : Gibt es eine Informationspflicht seitens des Arbeitnehmers an seine Vorgesetzten, dass er auf Grund einer Sitzung des Wahlvorstandes z.B. verspätet kommt?
Wohlgemerkt - der Kollege ist noch kein Betriebsratmitglied!!

Danke und Gruß
aiktr123

Das muss er auch nicht sein, er ist aber gerichtlich als Wahlvorstandsmitglied und das scheint er ja zu sein, eingesetzt.
Da

Da habt Ihr Euch ja ´n schönes Früchtchen eingehandelt, kündigt ihm bevor er BRmitglied ist!
Wenn nicht, könnt Ihr ihn ab dem Zeitpunkt wo er´s ist, gleich ganzjährig von der Arbeit frei stellen. ramses90

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Zu spät, er hat schon als Wahlvorstand besonderen Kündigungsschutz
https://www.brwahl.de/de/betriebsrat-werden/kuendigungsschutz-betriebsratswahl

Wobei ich mich mit Beurteilungen ob dieser wirklich wichtigen Situation und ohne Kenntnis der kompletten Umstände sehr zurückhalten würde.

Soon

Das kannst du gerne tun, wenn Du seinen Spruch und sein Verhalten als normale Kollegin von ihm billigend in Kauf nehmen würdest. Einschließlich der nicht dienstplanmäßigen Mehrarbeit die dann für Dich anfallen würde. ramses90

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Erstmal vielen Dank für die Antworten!
Nochmal zur Erklärung -> der Mitarbeiter ist als Nachrücker in den Wahlvorstand, welcher vom AG eingesetzt wurde, gerückt.
Dem Kollegen ist dies ganz offensichtlich zu Kopf gestiegen - einer Bitte, er möchte doch im Vorfeld solcher Sitzungen den Schichtleitern Bescheid geben, kontert er mit „das geht die gar nix an und wenn es euch nicht passt, komme ich mit der Gewerkschaft wieder“ -> 100%-Agro; Null-Kollegialität; Null-Bereitschaft, seine Vorgesetzten Respekt entgegen zu bringen!
Es kann doch nicht sein, dass man sich als Arbeitgeber alles gefallen lassen muß!? Immer gleich mit dem AG oder der Gewerkschaft drohen…

MfG
aiktr123

Ich würde mich als Arbeigeber da auf jeden Fall durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten und wenn´s nicht anders geht auch vertreten lassen.
Bei der 1. Instanz vor dem Arbeitsgericht besteht zudem keine Anwaltspflicht.
Der geht ja hier in erster Linie nicht gegen seinen Arbeitgeber sondern gegen seine unmittelbaren Kollegen vor und das ist in meinen Augen der Skandal an der Sache, dass sich ein angehendes BR Mitglied derart verhält.
ramses90

Naja, ich lasse mich jetzt doch mal auf eine Deutung ein. Hier spricht kein Arbeitgeber.
Hier spricht jemand, der ziemlich selbstgerecht sauer ist. Wer weiß, wie es bis jetzt war? Der Kollege wurde geärgert, gemobbt oder anderweitig schlecht behandelt. Nun ist er erstmalig in seiner Eigenschaft als Wahlvorstand in der Lage, sich für viele erlittenen Gemeinheiten zu revanchieren.
Und nun?
Wie gesagt, es gibt für die gestellte Frage das Betriebsverfassungsgesetz, in welches sich der UP (als Arbeitgeber übrigens selbstverständlich) einlesen sollte, um seine Antworten zu finden.

Soon

Das sind in meinen Augen Unrterstellungen vor denen ich mich hüten würde. ramses90

Du, ich möchte dich nicht ärgern. Ich wollte dich nur darauf hinweisen, dass man das UP so oder so lesen kann. Und wollte darauf hinweisen, dass man sich nicht zu Äußerungen ohne Gesamtkenntnis hinreißen lassen sollte.

Soon

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