Hallo!
Vielleicht erinnert sich jemand: Ich habe vor einem guten Monat nachgefragt, wie das mit den Sonderkündigungsfristen bei der gesetzlichen Krankenkasse ist, wenn diese die Beiträge erhöht (und man noch keine 18 Monate Mitglied ist). Hier konnte mir niemand 100%ig helfen, die Auskünfte verschiedener Krankenkassen war, daß in dem Monat gekündigt werden muß, in dem die Erhöhung eintritt.
Diese Informaation interessiert nun vielleicht noch andere: Die Meinung der Krankenkassen ist schlicht und einfach falsch!. Im Gesetz steht nichts von einer Frist in diesem Fall und der Gesetzgeber hat das mitnichten versäumt, wie meine Krankenkasse mir weismachen wollte, sondern diese Frist existiert nicht, egal was die Dachverbände der Krankenkassen beschließen.
Uns hat ein Schreiben an das Hessische Sozialministerium weitergeholfen. Die Krankenkasse weigerte sich standhaft, bis obiges Ministerium eine aufsichtsrechtliche Prüfung einleitete. Und *schwupps* hatten wir ohne weiteren Kommentar die Bestätigung unserer Kündigung zum gewünschten Termin im Briefkasten.
Fazit:
- Nicht ins Bockshorn jagen lassen.
- Vater Staat steht doch ab und an auf der Seite des Bürgers und unterstützt tatsächlich!
Falls jemand genauere Infos brauchen sollte, stehe ich gern zur Verfügung…
Viele Grüße und -vielleicht hilft es ja jemandem in ähnlicher Lage!
Kari
