darf der Vermieter oder die Stadt Informationen über Mieter herrausgeben, wenn der Mieter vorher nicht informiert wird?
Folgender Sachverhalt:
Ein Einfamilenhaus, aufgeteilt in zwei Mietparteien.
Es steht eine Mülltonne zur Verfügung.
Mieter wohnt in der Wohnung eine weitere Person meldet sich bei der Stadt an und zieht mit in die Wohnung.
Hat der Vermieter das Recht eine weitere Mülltonne zu kompletten lasten des Mieters bei dem eine weitere Person eingezogen ist , zu bestellen bzw. zu berechnen?
Laut Schreiben des Vermieters, hätte die Stadt den Vermieter aufgefordert eine weitere Mülltonne zu bestellen und hätte dem Vermieter auch Namen und Ummeldedatum der Person genannt die hinzugezogen ist.
Darf die Stadt Daten an Dritte weitergeben ohne diese Information auch der betreffenden Person zu nennen?-
Datenschutz??
Ich denke eher, dass der Vermieter Nachforschungen angestellt hat, darf der Vermieter informationen einfholen ohne das der Vermieter den Mieter um Erlaubnis gefragt hat?
Hallo,
Ehrlich gesagt bin ich da überfragt. Allerdings ergab eine schnelle Recherche, dass es je nach Bundesland eine durchaus gängige Praxis der Einwohnermeldeämter ist, gegen Gebühr (es geht ja selten ohne das liebe Geld) Daten rauszugeben. Es kann also durchaus sein, dass Ihr Vermieter sich Daten - vollkommen legal - beim Einwohnermeldeamt geholt/gekauft hat. Um das zu klären, wäre Ihr Bundesland wichtig.
In jedem Fall können Sie ein Bürgerbüro bzw. in kleineren Städten und Orten das Meldeamt im Rathaus aufsuchen und nachfragen. Sollte die Weitergabe gängige Praxis sein, so besteht für Sie die Möglichkeit, dem zu widersprechen.
Ich hoffe, ich konnte helfen und stehe für weitere Nachfragen bereit.
Mit freundlichen Grüßen
erst mal herzlichen Dank für die schnelle Antwort und die Information. Ich wohne in Hessen - Kreis Offenbach/Main
Der ganze Sachverhalt irritiert mich, ich wohne seit 2005 in dieser Wohnung, seit her haben in dem besagten Einfamilenhaus bis zu 4 Personen (je ein Paar) gewohnt.Es wurde keine 2 Mülltonne betstellt oder bemängelt bis zum jetztigen Tag. Jetzt werden (lt. Schreiben) die Vermieter von der Stadt aufgefort eine zweite Mülltonne zu bestellen/kaufen.
Kann ich das besagte Schreiben als Kopie anfordern, besteht das Recht?
Hallo,
Ich weiß ja nicht, welche Art von Vermieter Sie erwischt haben, aber ganz abseits von Recht oder nicht hilft bei meinem meist das freundliche Fragen. In diesem Fall sollte es für den Vermieter - wenn er denn wirklich von der Stadt aufgefordert wurde - ja kein Problem sein, Ihnen das Schreiben zu zeigen.
Ob - davon abgesehen - dieses Recht besteht, weiß ich nicht. Mein Anstand und Gerechtigkeitsgefühl würden - wäre ich Vermieter - aber reichen.
Nebenbei - die Bestellung einer zusätzlichen Mülltonne kann auch Folge einer geänderten Entsorgungsrichtlinie seitens der Kommune oder schlicht und einfach Versäumnis in der Vergangenheit sein. Fragen Sie doch einfach mal bei Ihren zuständigen Stellen von Gemeinde und Kreis nach, das geht ganz unverbindlich telefonisch.
Hallo!
in Österreich ist es so, dass der Vermieter den Meldezettel erst mal unterschreiben muss, damit sich ein weiterer Mieter in seiner Wohnung anmelden kann. Daher weiß der Vermieter automatisch Namen und Meldedatum.
Vielleicht wird bei euch der Vermieter von Rechts wegen von der Stadt informiert, wenn jemand in seine Wohnung zieht. Da müsstest du in eurem Meldegesetz nachschlagen.
Was Datenschutz betrifft, ist „die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte“ nicht gestattet. Sollte obige Vermutung also nicht zutreffen, wurde hier der Datenschutz mit hoher Wahrscheinlichkeit verletzt.
Grüße aus Österreich
maridi
Eine Datenweitergabe ist hier möglich, da der Stadt eine bereichsspzifische Regelung als Ermächtigungsgrundlage zur Verfügung steht. www.mvr-datenschutz.de
Hallo.
Erstens: wenn eine zusätzliche Person einzieht, ist das Untervermietung und ist beim Vermieter zu beantragen, dann hat er auch alle Daten. Wenn das nicht geschen ist, könnte er sogar fristlos kündigen.Also den Ball niedrig halten.
Die Stadt hat vorausgesetzt, dass die zweite Person dort bekannt ist.
Zweitens: die Anzahl der Mülltonnen richtet sich in der Regel nach der Anzahl der Personen im Haus.
Das ist mit der Stadt und dem Vermieter zu klären. Die Kosten sind auf jeden Fall anteilig zu berechnen. Sind in beiden Wohnungen je zwei Personen, und es sind zwei Tonnen vorhanden, dann ist klar, dass jede Partei eine Tonne zu bezahlen hat. Sonst wie gesagt ist eine Verteilung der Kosten nach Personen vorzunehmen.
Ich nehme mal an, dass diese Anfrage aus Deutschland gestellt wurde?
In Ö wären solche Dinge dann ja sogar auch noch unterschiedlich je Bundesland geregelt; dh hier eine qualifizierte Aussage zu trefen, ist kaum möglich.
Schönen Tag noch!
Ich verstehe manchmal die Probleme nicht.
Leider kann ich Ihnen nicht mitteilen, ob das rechtens ist im Sinne des Datenschutzes.
Aber im Moralischen verstehe ich Ihren Einwand nicht.
Es gibt nahezu überall eine Mindestleerungsanzahl und eine Pflichtgrautonne. Dies wird anhand von Personenzahlen berechnet. Wenn bei Ihnen nur eine weitere Person eingezogen ist, dann muss der Vermieter ohnehin davon in Kenntnis gesetzt werden und, wie in diesem Fall wohl geschehen, das Volumen der grauen Tonne erhöht werden.
Ich denke, dass das alles in Ordnung ist, ob es datenschutzrechtlich fraglich ist… keine Ahnung.
Warum Sie ein Problem mit der Zahlung oder mit Ihrer Mitteilungspflicht haben, kann ich nicht nachvollziehen.
Lg
Darf der Vermieter oder die Stadt Informationen über Mieter herausgeben, wenn der Mieter vorher nicht informiert wird? JA
Hat der Vermieter das Recht eine weitere Mülltonne zu kompletten zu Lasten des Mieters bei dem eine weitere Person eingezogen ist, zu bestellen bzw. zu berechnen? JA
Darf die Stadt Daten an Dritte weitergeben ohne diese Information auch der betreffenden Person zu nennen? JA
Darf der Vermieter Informationen einholen ohne dass der Vermieter den Mieter um Erlaubnis gefragt hat? JA
Ist das alles rechtens? JA
Welche Möglichkeiten bleiben? Bezahlen
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Der Vermieter muss die Gemeinde (Stadt) immer und sofort ungefragt informieren, wer in seiner (vermieteten) Wohnung wohnt.
Der Vermieter hat immer das Recht von der Gemeinde zu erfahren wer in seiner (vermieteten) Wohnung gemeldet ist.
In den meisten Gemeinden bestimmt die Abfallsatzung wie viel Abfalltonnen und welche Mindestgröße je Person bzw. je Haushalt (Mietwohnung) genommen werden müssen.
Gemäß Mietvertrag und den gesetzlichen Verpflichtungen muss der Mieter dem Vermieter SOFORT und ungefragt informieren, wenn weitere Personen in seine Mietwohnung einziehen.
DER MIETER hat seine Verpflichtungen aus dem Mietvertrag in gröblicher Weise verletzt, da der nicht sofort den Einzug einer weiteren Person in seine Mietwohnung gemeldet hat!
Der Vermieter sollte den Mieter wegen schwerer Verletzung der mietvertraglichen Pflichten abmahnen.
Der Mieter muss gemäß Mietvertrag alle Kosten der Müllentsorgung tragen.