Guten Tag,
hat der Betriebsrat das Recht zu erfahren, wer im Betrieb schwerbehindert ist und zu wieviel Prozent? Hat der Mitarbeiter die Möglichkeit das zu unterbinden?
Vorab schon vielen Dank für die Info!
LG
Bibi
Guten Tag,
Hallo,
hat der Betriebsrat das Recht zu erfahren, wer im Betrieb
schwerbehindert ist
Ja, sofern es zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben nötig ist.
Dies könnte z. B. in § 75, § 80, § 87 Abs. 1 Nr. 1-3, 5-7, 9, §§ 88-91, § 99 Abs. 2 Nr.1 BetrVG sowie §§ 96-98 BetrVG iVm § 84 Abs. 4 SGB IX und § 84 Abs. 2 SGB IX begründet sein. Dabei hat der BR seine gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten aus § 79 BetrVG zu beachten.
und zu wieviel Prozent?
Grundsätzlich ja (wobei es „Prozent“ nicht gibt, sondern nur den nackten GdB-Wert)
Hat der
Mitarbeiter die Möglichkeit das zu unterbinden?
Nein, wenn die o.a. Vorraussetzungen erfüllt sind.
Vorab schon vielen Dank für die Info!
LG
Bibi
&Tschüß
Wolfgang
Hoi.
Im Prinzip stimme ich dir zu, aber…wo hast du das her, dass die Schwerbehinderten die Prozente offenbaren müssen? Im Gesetz fand ich nix, gibt es da Rechtsprechung zu?
Zumal ja auch die reine GdB keine klare Aussage gibt, was für den Betrieb bzw. den BR wichtig wäre. Beispiel: zwei Rollifahrer. Einer hat einen niedrigen LWS-Querschnitt, der andere die Glasknochenkrankheit. Beide haben 100% GdB, aber wo der erste bei Feuer recht robust bei der Rettung behandelt werden kann, ist ja beim zweiten besondere Vorsicht angeraten.
Daher die Frage, ob der Schwerbehinderte nicht eher solche Besonderheiten bekanntgeben muß, aber ohne Benennung der GdB bzw. der konkreten Behinderung?
Dann wäre wohl noch zu erwähnen, dass bei einer eigenständigen Schwerbehindertenvertretung(§94 SGB IX) der BR nicht mehr der alleinrichtige Ansprechpartner wäre(Ausnahmen gibt es immer und eigentlich ziehen ja alle Arbeitnehmervertretungen an einem Strang).
Ciao
Garrett
Hoi.
Hallo,
Im Prinzip stimme ich dir zu, aber…wo hast du das her, dass
die Schwerbehinderten die Prozente offenbaren müssen? Im
Gesetz fand ich nix, gibt es da Rechtsprechung zu?
Aus den mir vorliegenden Kommentaren, wobei ich selbst die dortigen Begründungen nicht unbedingt überzeugend finde. Anscheinend gibt es da 'ne alte Rechtsprechung
Zumal ja auch die reine GdB keine klare Aussage gibt, was für
den Betrieb bzw. den BR wichtig wäre. Beispiel: zwei
Rollifahrer. Einer hat einen niedrigen LWS-Querschnitt, der
andere die Glasknochenkrankheit. Beide haben 100% GdB, aber wo
der erste bei Feuer recht robust bei der Rettung behandelt
werden kann, ist ja beim zweiten besondere Vorsicht angeraten.
Daher die Frage, ob der Schwerbehinderte nicht eher solche
Besonderheiten bekanntgeben muß, aber ohne Benennung der GdB
bzw. der konkreten Behinderung?
Da hast Du schon recht.
Dann wäre wohl noch zu erwähnen, dass bei einer eigenständigen
Schwerbehindertenvertretung(§94 SGB IX) der BR nicht mehr der
alleinrichtige Ansprechpartner wäre
Das ist ja unbestritten, aber es wird ja gerne übersehen, daß es sich bei BR und SBV um eigenständige Vertretungen mit eigenständigen Rechtsgrundlagen handelt. Die Rechte des BR existieren unabhängig von denen der SBV. Dies kann auch wichtig sein, gerade wenn der BR die SBV unterstützen will, wenn z. B. der AG die Rechte der SBV fortgesetzt ignoriert.
(Ausnahmen gibt es immer
Leider wohl nicht sooo selten
und eigentlich ziehen ja alle Arbeitnehmervertretungen an
einem Strang).
Hoffentlich, aber es gibt auch bei Gremien, die eng zusammenarbeiten, durchaus Interessengegensätze, die nicht unter den Teppich gekehrt werden sollten.
Ciao
Garrett
&Tschüß
Wolfgang