dieses ist eine gesicherte Info und wichtig für alle Arbeitslosen, und ich schreibe das nicht, um einen Haufen Bewertungspunkte zu bekommen, sondern aus gegebenem Anlass und weil im Brett SONSTIGE FRAGEN ein riesengroßer Thread zum Thema Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Leistungsbezug vom Arbeitsamt entstanden ist (durch mich).
Also: Nehmen wir an, Du- Arbeitsloser x- bekommst die Aufforderung, Dich zum Tag x beim Arbeitsamt vorzusprechen, aus welchen Gründen auch immer. Zu deutsch: Du bekommst eine Einladung. Nun kann es ja sein, dass Du krank wirst und nicht kommen kannst. Dann musst Du- soweit nichts neues- eine AU vorlegen beim Arbeitsamt. Dann aber passiert folgendes: Du bist verpflichtet, Dich unmittelbar nach der Erkrankung persönlich beim Arbeitsamt zu melden- OHNE Einladung!!! Wenn Du das nicht machst, bekommst Du eine Woche Sperre, weil Meldeversäumnis- eine Woche keine Kohle!!!
Ich habe erst nicht recht geglaubt, was ich da unter www.arbeitsamt.de in den Tiefen des Servers mehr zufällig fand, es wurde mir aber vom hiesigen Arbeitsamt bestätigt und auch, dass das BRANDNEU ist, nämlich von Mitte Januar 2004. Die gute Frau auf’m Arbeitsamt hier sagte, dass sie auch erst kürzlich diese Mail mit dieser Info bekommen haben.
Und wie führt der Arbeitslose das durch, wenn er mit
gebrochenen Bein im Krankenhaus liegt ?
Das kann ja nicht sein. Du hast die AU, und die schreibt dich eine bestimmte Zeit krank. Danach bist Du für das Arbeitsamt gesund, und wenn Du dennoch weiterhin krank bist, dann wirst Du in diesem Fall wohl eine neue AU bekommen- hofft man . Ich sag ja: Solange Du krank bist und das mit einer AU belegst- kein Problem. Wenn Du keine mehr vorlegen kannst, musst Du am nächsten Tag im Arbeitsamt erscheinen, sonst gibt’s eine Woche keine Kohle.
Da hab ich doch glatt das kleine Wort „nach“ überlesen.
Irgendwie hab ich es so verstanden, daß man seine AU sozusagen selber abgeben muß.
Hoffentlich hilft mir mein Kaffee jetzt.
ich hatte 'ne Einladung zu 'ner Infoveranstallung einer Trainingsmaßnahme bekommen, die heute gewesen wäre. Habe gestern eine AU bis einschließlich diesen Freitag bekommen. Die Einladung war, das ich mich direkt beim Veranstalter der Trainingsmaßnahme melden sollte, nicht beim AA. Muß ich jetzt am Montag auch zu diesem Veranstalter gehen oder direkt zum AA?
ich hatte 'ne Einladung zu 'ner Infoveranstallung einer
Trainingsmaßnahme
Glückwunsch .
bekommen, die heute gewesen wäre. Habe
gestern eine AU bis einschließlich diesen Freitag bekommen.
Die Einladung war, das ich mich direkt beim Veranstalter der
Trainingsmaßnahme melden sollte, nicht beim AA. Muß ich jetzt
am Montag auch zu diesem Veranstalter gehen oder direkt zum
AA?
Gute Frage, hier auch gleich der Hinweis, dass ich KEIN Arbeitsrechtsexperte bin (für den Fall, dass jetzt mehr und mehr Leute meinen, dass ich da eine Art Anlaufstelle bin in Rechtsangelegenheiten und / oder Streitigkeiten mit dem Arbeitsamt).
Also meiner Meinung nach musst Du Dich beim Betreiber der Maßnahme melden und in diesem Fall auch zusätzlich- zur Sicherheit würde ich so verfahren- beim Arbeitsamt.