Info zur Blendung durch tief stehende Sonne

Moin,
alle Jahre wieder greife ich das Thema Blendung (im Straßenverkehr) auf, da es immer noch windigen Geschäftemachern gelingt, unnütze "Schutz"brillen für viel Geld an den Mann/die Frau zu bringen und uns alle damit gefährden.
Ich fasse mich sehr kurz: DIREKTE Blendung durch das Sonnenlicht ist durch nichts auf der Welt außer durch Vignettierung (durch eine Sonnenblendklappe oder Schirmmütze o.ä.) zu verhindern. Das gilt ganz besonders dann, wenn Ansätze zu Medientrübungen im Auge bekannt sind.
Eine noch so dunkel getönte Brille hilft nicht, denn das Missverhältnis der Leuchtdichte zwischen Lichtquelle und Umgebung bleibt ja bestehen.
Jede gegenteilige Behauptung ist dreist gelogen und dient nur dazu, den Leuten irgendwelche Brillen anzudrehen.
Wichtig ist auch, die Windschutzscheibe pingelig sauber zu halten.

INDIREKTER Blendung kann man dagegen mittels polarisierender Gläser ganz gut begegnen. Die Farbe der Brillengläser ist dabei unerheblich, es muss keine orange./gelbbraune Tönung sein.

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Und was will uns der Autor fragen?

Hallo,
steht ja schon in der Überschrift, dass es sich hierbei um eine Info handelt und nicht um eine Frage.
Ich seh daran nichts verkehrtes.
Gruß

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100 pro zustimm! Seit Jahren hab ich deswegejn ch so ´n Baseball Cap im Auto liegen und brauch seitdem keine Sonnenbrille mehr.
Die erste Erfahrung mit den Dingern, die ich im täglichen Leben nie tragen würde, hab ich mit dem KFZ auf dem Weg nach Westafrika und zurück gemacht.
Würde sie nicht mehr missen wollen. ramses90

Hallo,
es gibt eine weitere Moeglichkeiten:
-Nicht fahren
(Der Richter wird nach dem Unfall feststellen, niemand MUSS auf der Strasse fahren, sondern man darf, wenn es gefahrlos moeglich)
-zu anderer Uhrzeit fahren (mancher Pendler kommt immer wieder an derselben Stelle zu derselben Zeit in die Blendung)
-andere Strecke fahren
-unterwegs anhalten
-fahren lassen (Taxi, spaeter selbstfahrende Autos)

:woozy_face:
Ja, oder wir halten uns stets nur dort auf, wo die Sonne gerade senkrecht steht.
Alternativ könnten wir gesetzlich regeln: Morgens gen Osten und abends gen Westen zu fahren, ist bei drakonischen Strafen verboten.
Wer muss auch unbedingt westlich des Arbeitsplatzes wohnen??? Und pünktlich morgens am Arbeitsplatz sein???

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Das stimmt natürlich, aber ich glaube, Helmut wollte auf was anderes Hinaus:
Wenn du z.B. einen Unfall verschuldest, weil du, durch die Sonne geblendet, nicht sehen konntest, wird dir der Richter trotzdem die Schuld geben. Er wird argumentieren: Sobald man bemerkt, dass man nichts / nicht genug sieht, muss man stoppen oder so langsam fahren, dass eben nichts passiert. Das wird auch gern mit „angepasste Geschwindigkeit“ umschrieben.

Die Argumentation: „Ich musste doch zur Arbeit, und ich musste trotz Blendung weiterfahren“ würde dir nichts nutzen. Berechtigerweise, wie ich finde.

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Naja, vorübergehend. Der Zeitpunkt der Blendung an einem bestimmten Ort verschiebt sich mit dem Lauf der Jahreszeiten …