derzeit verschicken ARD/ZDF Anfragen an Wohnungs- und Geschäftsinhaber mit u.A. der Frage nach dem Einzugstermin.
Muss man diese Anfragen beantworten? Geht es ARD/ZDF etwas an, wann wer wo eingezogen ist oder ein Geschäft eröffnet hat?
wie überall im Leben: Du musst nicht antworten. Meines Wissens
Dann kennst du den §9 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages nicht.
nach, kann nur das Gericht eine Antwort einfordern.
Nö, das Gericht würde nur urteilen dass die Anfrage rechtmässig war und die Verfahrenskosten von dem Unterlegenen bezahlen lassen. (Falls es je zu so einem Verfahren kommen würde …)
Dann kennst du den §9 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
nicht.
Aha, entsteht denn durch den Abschluss des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags zwischen den beteiligten Parteien unmittelbar jeden Bürger bindendes Recht? Ich dachte bisher immer, solche Ermächtigungen wären in einer Demokratur Parlamenten und Gesetzen vorbehalten, so in etwa „Niemand kann mehr Rechte übertragen, als er selbst hat“.
Aber an der ganzen Rundfunkabgabe ist ja so einiges faul. Das fängt damit an, dass es faktisch eine Steuer ist (auch die müsste vom Parlament, in dem Fall vom Bundestag, beschlossen werden) und hört damit, dass das BVerfG Klagen dagegen stets ohne Begründung abweist, noch lange nicht auf.
derzeit verschicken ARD/ZDF Anfragen an Wohnungs- und
Geschäftsinhaber mit u.A. der Frage nach dem Einzugstermin.
Muss man diese Anfragen beantworten? Geht es ARD/ZDF etwas an,
wann wer wo eingezogen ist oder ein Geschäft eröffnet hat?
Post von der Gebühreneinzugszentrale, äh´m jetzt heißt sie ja anders? Früher hatte man ja Auskunftspflicht zu den vorhanden Geräten. Seit die Haushaltsabgabe die Gebühren abgelöst hat ist das Vorhandensein von Rundfunkgeräten nicht mehr relevant. Kann mir durchaus vorstellen dass die jetzt umbenannten Haushaltsabgabeneinzieher genauso weitermachen wie früher. D. h. sie sind hinter jemdem Euro her den sie noch für ein, zwei Wochen vor Anmeldung bekommen können.
Aber an der ganzen Rundfunkabgabe ist ja so einiges faul. Das
fängt damit an, dass es faktisch eine Steuer ist (auch die
müsste vom Parlament, in dem Fall vom Bundestag, beschlossen
werden)
Da Steuern nicht zweckgebunden sind, ist es eben keine Steuer sondern eine Abgabe.
und hört damit, dass das BVerfG Klagen dagegen stets
ohne Begründung abweist,
Dann kennst du den §9 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
nicht.
Aha, entsteht denn durch den Abschluss des
Rundfunkbeitragsstaatsvertrags zwischen den beteiligten
Parteien unmittelbar jeden Bürger bindendes Recht? Ich dachte
Ja.
bisher immer, solche Ermächtigungen wären in einer Demokratur
Parlamenten und Gesetzen vorbehalten, so in etwa „Niemand kann
mehr Rechte übertragen, als er selbst hat“.
Bundesländer haben Parlamente und Gesetzgebungskompetenz GG Art.30
Anders gefragt: muss bei einer Anfrage mit Bitte um Antwort (wohlgemerkt"Bitte") ein Rechtsanspruch auf die Antwort im Anschreiben erwähnt werden, wenn ein solcher besteht bzw. geltend gemacht werden soll?
Dann kennst du den §9 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
nicht.
Aha, entsteht denn durch den Abschluss des
Rundfunkbeitragsstaatsvertrags zwischen den beteiligten
Parteien unmittelbar jeden Bürger bindendes Recht? Ich dachte
Ja.
Wieso?
bisher immer, solche Ermächtigungen wären in einer Demokratur
Parlamenten und Gesetzen vorbehalten, so in etwa „Niemand kann
mehr Rechte übertragen, als er selbst hat“.
Bundesländer haben Parlamente und Gesetzgebungskompetenz GG
Art.30
Das ist mir bekannt. Bei sorgfältiger Lektüre meines Beitrags wird deutlich, dass ich nur bezweifle, dass die Länder den Bürger statt mittels parlamentarisch verabschiedeter Gesetze mittels untereinander und mit Dritten abgeschlossener Staatsverträge direkt binden können.